Statement zur geplanten "Chatkontrolle" der EU-Kommission Laut EU soll hierfür der Einsatz von Tools zur Nachrichten- und Chatkontrolle verpflichtend werden
Die EU-Kommission arbeitet aktuell an einem Gesetzespaket zur anlasslosen Massenüberwachung, das vorgeblich der Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet dienen soll.* Demnach sollen alle Anbieter von Kommunikationsdiensten verpflichtet werden, den Inhalt sämtlicher Nachrichten aller Bürger anlasslos zu überwachen und zu scannen, selbst wenn die Kommunikation bisher sicher Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Laut EU soll hierfür der Einsatz von Tools zur Nachrichten- und Chatkontrolle verpflichtend werden.
Peer Heinlein, Geschäftsführer des sicheren E-Mail-Anbieters mailbox.org, sieht diese Form der Massenüberwachung als Gefahr für die Privatsphäre und Meinungsfreiheit:
"Es ist erschreckend, wie der an sich notwendige und richtige Kampf gegen Kinderpornographie missbraucht wird, um unter diesem Deckmantel ein viel weitergehendes, allgemeineres Ziel zu verfolgen. Die aktuelle Gesetzesinitiative hat in Wirklichkeit nichts weniger im Sinn, als die grundgesetzlich geschützte, private und sichere Kommunikation weiter auszuhöhlen und die Tür hin zu Massenüberwachung per Künstlicher Intelligenz wieder einmal weiter aufzustoßen.
Und erneut wird im Windschatten der aufgeregt geführten Diskussion versucht, die Abschaffung der sicheren, vollverschlüsselten Kommunikation voranzutreiben. Getreu dem Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein. Kein Wunder, dass IT-Fachleute wie Opferverbände einig vor dem vorliegenden Gesetzesentwurf warnen und ihn als gefährlich und kontraproduktiv brandmarken."
Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."
Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."
In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.
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