EuGH-Urteil: Kalorienangaben müssen vergleichbar sein Europäische Gerichtshof hat der Kalorienschönrechnerei bei Lebensmitteln, die auf verschiedene Art und Weise zubereitet werden können, einen Riegel vorgeschoben
Kalorienangaben auf Lebensmittelverpackungen dürfen sich nicht auf das zubereitete Lebensmittel beziehen, wenn es verschiedene Arten der Zubereitung gibt. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem EuGH die Grundsatzfrage nach einer Klage des vzbv gegen die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG vorgelegt. Das Unternehmen hatte auf der Schauseite des Müsli "Vitalis Knusper-Müsli Schoko + Keks" aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Lebensinformationsverordnung verstoßen. Der EuGH bestätigte diese Auffassung. Oetker hatte die Kalorienangaben auf der Vorderseite mit einem 40-prozentigen Müslianteil sowie 60-prozentigem fettarmen Milchanteil "schöngerechnet".
Klaus Müller, Vorstand des vzbv, kommentiert: "Damit hat der Europäische Gerichtshof der Kalorienschönrechnerei bei Lebensmitteln, die auf verschiedene Art und Weise zubereitet werden können, einen Riegel vorgeschoben. Das Urteil macht den Weg frei für mehr Transparenz und Klarheit. Ziel muss es sein, dass vergleichbare Kalorienangaben auf Produktverpackungen stehen.
Die Angabe unrealistischer Portionsgrößen kann Verbraucher und Verbraucherinnen verwirren und zu einem falschen Eindruck über die Ausgewogenheit des Lebensmittels führen, auch im Vergleich zu anderen Produkten. Der vzbv fordert deshalb, dass Unternehmen auf der Verpackungs-Vorderseite auf bekannte Bezugsgrößen wie 100 Gramm oder 100 Milliliter zurückgreifen.
Zum anderen hilft für eine informierte Kaufentscheidung das farbliche Nährwertkennzeichen Nutri-Score auf der Verpackungsvorderseite, ebenfalls mit 100 Gramm oder 100 Milliliter als Bezugswert. Bisher ist der Nutri-Score für Unternehmen in Deutschland nur freiwillig. Die kommende Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der Nutri-Score in Europa verbindlich ist." (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
eingetragen: 18.11.21 Newsletterlauf: 28.01.22
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Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
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