Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG-E)


eco kritisiert praxisuntaugliche Mehrfachregulierung beim Jugendmedienschutz
"Anstatt das funktionierende Jugendschutz-System zu modernisieren, konfrontiert das geplante Gesetz Anbieter von Telemedien mit einer Mehrfachregulierung und einer doppelten Aufsichtsstruktur"



Für eco stellt der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG-E) keine praktikable Lösung für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz dar. Der Verband der Internetwirtschaft begrüßt eine Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes und unterstützt den Grundgedanken, Kindern und Jugendlichen mehr Teilhabe zu ermöglichen. Doch der vorgelegte Entwurf bleibt hinter den selbst gesteckten Zielen in der Praxis weit zurück. Durch die Vielzahl der parallelen Regelungen im Bereich des Jugendmedienschutzes, droht eine Zerklüftung des Rechts, die zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Unternehmen führen wird.

Oliver J. Süme, eco Vorstandsvorsitzender sagt dazu: "Leider verpasst der Vorschlag zur Novellierung des Jugendmedienschutzes die Chance, eine kohärente Lösung für das digitale Zeitalter zu schaffen. Anstatt das funktionierende Jugendschutz-System zu modernisieren, konfrontiert das geplante Gesetz Anbieter von Telemedien mit einer Mehrfachregulierung und einer doppelten Aufsichtsstruktur. Je nach Angebot sollen Unternehmen bis zu fünf verschiedene jugendmedienschutzrelevante Regelwerke berücksichtigen. Diese Mehrfachregulierung ist absolut praxisuntauglich und teilweise sogar widersprüchlich!"

Ohne kohärente Regelungen entstehen Wertungswidersprüche, die zudem das Risiko eines mangelhaften und divergierenden Jugendschutzes bergen und daher dem Ziel des Gesetzes abträglich sind. Nur bei einer Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen kann eine klare Umsetzung erfolgen. eco spricht sich deshalb für eine einheitliche Umsetzung der AVMD-Richtlinie aus, die im Einklang mit den anderen EU-Staaten steht und fordert unbedingt davon abzusehen eine unzeitgemäße Insellösung für Deutschland zu praktizieren.

Entsprechend beurteilt eco auch die doppelte Aufsichtsstruktur, denn je nach jugendschutzrelevantem Inhalt werden mit dem neuen Gesetz zukünftig gleich drei Organe zur Aufsicht berufen sein: die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz im Bereich des JuSchG, die Kommission für Jugendmedienschutz nebst Landesmedienanstalten im Bereich des Jugendmedien-Staatsvertrages (JMStV) und das Bundesamt für Justiz im Bereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).

"Wir fordern Bund und Länder dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um gemeinsam klare und praktikable Lösungen für einen ausgewogenen Jugendschutz ohne Doppelstrukturen zu finden und regulative Inkonsistenzen auszubessern. Diese Lösung sollte auch die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Anbieter in Bezug auf Belange des Jugendmedienschutzes berücksichtigen und bewährte Praktiken wie die Möglichkeit der eigenständigen Altersbewertung durch die Inhalteanbieter selbst beinhalten.", so Süme.

Zu dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes hat der Verband der Internetwirtschaft eine Stellungnahme verfasst. (eco: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 19.06.20

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen