Compliance im Gesundheitswesen


Pharmainstitut Ulm: "Vor allem die Pharmaindustrie hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht"
Gesundheitsmarkt: "Die Akteure der Gesundheitspolitik versuchen, das System am Leben und leistungsfähig zu erhalten"


(06.08.10) - Das Pharmainstitut Ulm übt Kritik am Procedere im Gesundheitswesen. 50 Prozent aller Aufwendungen des Gesundheitswesens würden verschwendet werden. Der "Kunde" Patient werde lediglich verwaltet und bleibe unmündig.

"Intelligentes Sparen gibt es anscheinend im Gesundheitswesen nicht. Es fehlt der effiziente Umgang mit den verfügbaren Mitteln. Durch eine Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen können die Kosten in Milliardenhöhe gesenkt werden. Hierzu gehört vor allem die Befähigung der Patienten, mit der eigenen Erkrankung besser umzugehen. Fehlendes Wissen macht die Patienten zu abhängigen Kranken.

Wenn wir unser Gesundheitswesen anschauen, gibt es grundsätzlich zwei Seiten: Die Nachfrager nach Gesundheitsleistungen. Diese werden im Allgemeinen als Patienten bezeichnet. Die Anbieter von Gesundheitsleistungen sind auf der anderen Seite.

Die Anbieterseite ist extrem vielfältig. Sie reicht von niedergelassenen Ärzten, über Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Apotheken und weitere Anbieter von Gesundheitsleistungen, Krankenkassen und Krankenversicherungen bis hin zur Pharmaindustrie.

Die Akteure der Gesundheitspolitik versuchen das System am Leben und leistungsfähig zu erhalten. Der Gesundheitsmarkt ist einer der größten Arbeitgeber mit dem sichersten Wachstum in Deutschland. In solchen riesigen Märkten gibt es meist jemanden, der als Kunde bezeichnet wird. Das ist derjenige, der alles bezahlt oder bezahlen soll. Beim Autokauf beispielweise hat jeder Kunde die Wahl, bei der Gesundheit eher nicht. Dort findet der sog. Kunde nämlich nicht statt, betont der Gesundheitsexperte Hanno Wolfram vom Pharmainstitut in Biberach.

Der Patient als Kunde
Der Kunde Patient wird verwaltet, über ihn wird gesundheitspolitisch entschieden und er bleibt damit unmündig. Er wird therapiert und nimmt Gesundheitsleistungen in Anspruch. Er weiß aber leider nicht, was diese Leistungen kosten. Auch wird ihm nicht geholfen, seinen Teil an seiner Genesung beizutragen. Er versteht die Leistungsangebote nämlich oft nicht. Auch erklärt sie ihm keiner.

Weitgehend paternalistische Einstellungen scheinen eine aktive Rolle des Patienten sicher zu verhindern. Es wird überall über ihn gesprochen, aber nicht mit ihm. Nur diejenigen, die in der Arztpraxis oder bei anderen Leistungserbringern vor ihm sitzen, reden mit ihm. Zu allem Übel bekommen die Leistungserbringer allerdings eine Pauschale dafür, Gespräche möglichst kurz zu halten. Längere Gespräche, die den Patienten auf seiner Reise zur Genesung mitnehmen könnten, werden vom System nicht honoriert.

Hausaufgaben nicht gemacht
Vor allem die Pharmaindustrie hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sie weiß alles über Krankheiten, lässt den Patienten aber im Dunkeln. Konsequenz: Etwa die Hälfte aller Patienten 'spielt nicht mit'. Sie befolgen die medizinischen Ratschläge nicht und setzen die ärztlichen Therapievorschläge nicht um. Dies bedeutet, dass ca. 50 Prozent aller Aufwendungen des Gesundheitswesens verschwendet werden. Hier gilt es schnellstmöglich neue gesundheitspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, um Milliarden einzusparen".
(Pharmainstitut Ulm: ra)

Pharmainstitut Ulm: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Praktikabilität des Blauen Engels

    Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."

  • "Was erlauben DSK?"

    Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."

  • BGH zur Haftung für Affiliate-Links

    In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.

  • Bitkom zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

    Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."

  • Datenschutzpflichten für Unternehmen verschärft

    In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen