Aufzeichnung von Verkehrsverstößen


Dashcam-Urteil: Bundesdatenschutz schützt unzureichend vor Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Piratenpartei: Das lasche Bundesdatenschutzgesetz hat die explodierende Videoüberwachung des öffentlichen Raums sichtlich nicht verhindern können

(01.09.14) - Im bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras urteilte das Landesgericht Ansbach, dass Aufzeichnungen des Verkehrsgeschehens mittels Dashcam-Kameras für eine spätere Veröffentlichung gegen den Datenschutz verstoßen. Dazu sagte Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

"Wir sind grundsätzlich erleichtert, dass das Gericht klargemacht hat, dass die Datenschutzinteressen der Verkehrsteilnehmer Vorrang haben vor einzelnen Autofahrern, die vorauseilend und anlasslos heimlich Videoaufzeichnungen sammeln. Damit ist hoffentlich klargestellt, dass Aufnahmen dieser Art nicht als Beweismittel in Rechtsverfahren zur Anwendung kommen und daher sinnlos sind.

Bezüglich Aufnahmen zu privaten Zwecken darf das Urteil nicht falsch verstanden werden: Das Bundesdatenschutzgesetz gilt für Privataufnahmen zwar nicht. Deswegen können auch die Datenschutzbeauftragten nicht einschreiten. Schon aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergibt sich aber, dass Personen nicht ohne ihre Einwilligung gefilmt werden dürfen - ganz egal zu welchem Zweck.

Das lasche Bundesdatenschutzgesetz hat die explodierende Videoüberwachung des öffentlichen Raums sichtlich nicht verhindern können. Es muss deshalb dringend überarbeitet werden. Eine Dauerüberwachung des öffentlichen Raums darf es nicht länger geben. Unter Videoüberwachung vermeiden Menschen unbefangene, kreative, individuelle Verhaltensweisen, um nicht aufzufallen. Dadurch droht zunehmend, dass eine gleichförmige Misstrauensgesellschaft entsteht. Das wollen wir Piraten nicht."

Hintergrund:
Dem Prozess vor dem Landesgericht Ansbach lag eine Klage eines Autofahrers aus Mittelfranken gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zugrunde. Die Ansbacher Behörde hatte dem Mann untersagt, eine Dashcam zur Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer einzusetzen. Die Einschätzung der Behörde wird von nahezu allen deutschen Datenschutzbehörden geteilt. (Piratenpartei: ra)


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