Aufzeichnung von Verkehrsverstößen


Dashcam-Urteil: Bundesdatenschutz schützt unzureichend vor Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Piratenpartei: Das lasche Bundesdatenschutzgesetz hat die explodierende Videoüberwachung des öffentlichen Raums sichtlich nicht verhindern können

(01.09.14) - Im bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras urteilte das Landesgericht Ansbach, dass Aufzeichnungen des Verkehrsgeschehens mittels Dashcam-Kameras für eine spätere Veröffentlichung gegen den Datenschutz verstoßen. Dazu sagte Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

"Wir sind grundsätzlich erleichtert, dass das Gericht klargemacht hat, dass die Datenschutzinteressen der Verkehrsteilnehmer Vorrang haben vor einzelnen Autofahrern, die vorauseilend und anlasslos heimlich Videoaufzeichnungen sammeln. Damit ist hoffentlich klargestellt, dass Aufnahmen dieser Art nicht als Beweismittel in Rechtsverfahren zur Anwendung kommen und daher sinnlos sind.

Bezüglich Aufnahmen zu privaten Zwecken darf das Urteil nicht falsch verstanden werden: Das Bundesdatenschutzgesetz gilt für Privataufnahmen zwar nicht. Deswegen können auch die Datenschutzbeauftragten nicht einschreiten. Schon aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergibt sich aber, dass Personen nicht ohne ihre Einwilligung gefilmt werden dürfen - ganz egal zu welchem Zweck.

Das lasche Bundesdatenschutzgesetz hat die explodierende Videoüberwachung des öffentlichen Raums sichtlich nicht verhindern können. Es muss deshalb dringend überarbeitet werden. Eine Dauerüberwachung des öffentlichen Raums darf es nicht länger geben. Unter Videoüberwachung vermeiden Menschen unbefangene, kreative, individuelle Verhaltensweisen, um nicht aufzufallen. Dadurch droht zunehmend, dass eine gleichförmige Misstrauensgesellschaft entsteht. Das wollen wir Piraten nicht."

Hintergrund:
Dem Prozess vor dem Landesgericht Ansbach lag eine Klage eines Autofahrers aus Mittelfranken gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zugrunde. Die Ansbacher Behörde hatte dem Mann untersagt, eine Dashcam zur Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer einzusetzen. Die Einschätzung der Behörde wird von nahezu allen deutschen Datenschutzbehörden geteilt. (Piratenpartei: ra)


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen