Ein Gesetz zur Beschäftigtenüberwachung?
Beschäftigtendatenschutz: Bundesregierung will fragwürdiges Gesetz durchpeitschen, kritisiert die Piratenpartei
Konkret bemängeln die Piraten, dass Arbeitgeber durch dieses Gesetz die Erlaubnis erhalten, Daten über den Arbeitnehmer aus sozialen Netzwerken zu verwenden, Videoüberwachung zu betreiben und sogar biometrische Überwachungsverfahren einzusetzen
(21.02.13) - Die Piratenpartei Deutschland fordert den sofortigen Stopp der Regierungsinitiative für ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz. Der Entwurf legitimiert nach Auffassung der Partei eine weitreichende Arbeitnehmerüberwachung und verstößt damit gegen wesentliche Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten. "Der eigentlich lobenswerte Ansatz, den Beschäftigtendatenschutz gesetzlich zu regeln, kann mit diesem Entwurf als gescheitert bezeichnet werden. Genau genommen muss man von einem Gesetz zur Beschäftigtenüberwachung sprechen. Hier betreibt eine Regierungskoalition Raubbau an den Grundrechten der Beschäftigten, um der Wirtschaft ein Geschenk zu machen", kritisiert Markus Barenhoff, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
Konkret bemängeln die Piraten, dass Arbeitgeber durch dieses Gesetz die Erlaubnis erhalten, Daten über den Arbeitnehmer aus sozialen Netzwerken zu verwenden, Videoüberwachung zu betreiben und sogar biometrische Überwachungsverfahren einzusetzen. Des Weiteren sollen permanentes Abhören der Beschäftigten z.B. in Callcentern und die Weitergabe der Arbeitnehmerdaten innerhalb eines Konzerns zugelassen werden. Zudem sind viele Formulierungen sehr weit im Sinne des Arbeitgebers auslegbar. Ein Beispiel dafür ist die uneingeschränkte Möglichkeit der "öffentlichen" Überwachung bei der nur öffentlich sein muss, dass aufgezeichnet wird, aber nicht wann, wo und wie.
Auch auf europäischer Ebene soll mit der EU-Datenschutzgrundverordnung der Datenschutz im Arbeitnehmerbereich neu geregelt werden. Hier kritisieren die Piraten insbesondere, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter in Zukunft nur noch bei Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern vorgesehen sein soll. Doch fallen auch bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern in der zunehmend digitalisierten Arbeits- und Geschäftswelt große Mengen an sensiblen Daten an. (Piratenpartei: ra)
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