"Nach der Bundestagswahl muss die Musterfeststellungsklage schnell umgesetzt werden" "Wir brauchen keine Klageindustrie, sondern einfachen Rechtsschutz für Verbraucher"
Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv
Auf die Einführung einer Musterfeststellungsklage konnte sich die Große Koalition nicht verständigen. Spitzenpolitiker verschiedener Parteien haben im aktuellen Bundestagswahlkampf signalisiert, dass das Thema auch aus ihrer Sicht drängt. Warum der vzbv die Einführung einer Musterklage auch von einer neuen Bundesregierung mit Nachdruck fordern wird, erläutert Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
"Nach der Bundestagswahl muss die Musterfeststellungsklage schnell umgesetzt werden. Wir brauchen keine Klageindustrie, sondern einfachen Rechtsschutz für Verbraucher. Rechtsschutz für Verbraucher darf nicht von hohen Provisionszahlungen im Erfolgsfall an Anwaltsplattformen abhängen.
Eine Klage für alle betroffenen Verbraucher stärkt die Ansprüche der Geschädigten, ist auch für Unternehmen effizienter und entlastet die Gerichte. Es kann nicht sein, dass Schäden, verursacht durch ein und denselben Rechtsverstoß, im Zweifel tausendfach vor Gericht vorgetragen werden muss. Das ist ineffizient und bisweilen auch nicht gerecht. Manche Verbraucher würden vor Klagen auch zurückschrecken, wenn das Risiko zu hoch ist, Kosten entstehen und Ärger droht.
Wir fordern nicht erst seit dem Dieselskandal, dieses juristische Instrument für besseren Verbraucherschutz auf den Weg zu bringen. Aber der Fall der Abgasmanipulation zeigt die Dringlichkeit. Unser Appell an die Politik: Wir brauchen kein Spiel auf Zeit, sondern endlich eine klare und gerechte Perspektive. Ein besserer kollektiver Rechtsschutz dient auch getäuschten Dieselfahrern." Klaus Müller, Vorstand des vzbv. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
eingetragen: 22.09.17 Home & Newsletterlauf: 19.10.17
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Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."
Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."
In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.
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