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Kritik an ''Bing Maps Streetside'' von Microsoft


Der bayerische Innenminister Herrmann fordert: "Vorheriger Widerspruch gegen Bildaufnahmen"
Verbindlicher Rechtsrahmen für Geodatendienste sei überfällig - Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft Untersagung des Dienstes ''Streetside''

(27.04.11) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die ab 9. Mai 2011 in Nürnberg, Erlangen, Fürth und Augsburg beginnenden Straßenaufnahmefahrten der Firma Microsoft für ihren Geodatendienst heftig kritisiert: "Es ist nicht hinnehmbar, dass es gegen die Aufnahmen kein vorheriges Widerspruchsrecht gibt. Das ist mit einem wirksamen Datenschutz unvereinbar."

Beim Start des Geodatendienstes von ''Google Street View'' bestand das vorherige Widerspruchsrecht. Es sei nicht einzusehen, weshalb für den in jeder Hinsicht vergleichbaren Geodatendienst ''Bing Maps Streetside'' von Microsoft etwas anderes gelten sollte. "Eine nachträgliche Löschung schützt das Persönlichkeitsrecht von Mietern und Eigentümern nicht. Das Internet vergisst nicht. Auf Daten, die auch nur wenige Stunden im Internet sind, hat jedermann weltweit Zugriff. Ein vorheriges Widerspruchsrecht ist daher unverzichtbar", erklärte Herrmann.

Der Innenminister mahnte in diesem Zusammenhang auch einen verbindlichen Rechtsrahmen für Geodatendienste an. Der Bundesrat habe bereits am 9. Juli 2010 einen Gesetzentwurf für Geodatendienste beschlossen, um für Anbieter und Betroffene gleichermaßen verlässliche Regelungen zu schaffen. Herrmann sagte: "Dieser Gesetzentwurf muss jetzt endlich umgesetzt werden. Eine Selbstverpflichtung der Unternehmen genügt nicht, wie jetzt der Fall von Microsoft zeigt."

Herrmann ermutigte auch das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach, konsequent für den Datenschutz im Fall von Microsoft einzutreten. Microsoft hat seinen Sitz in Bayern, so dass für die Datenschutzaufsicht das Bayerische Landesamt in Ansbach zuständig ist. Sollte sich Microsoft weigern, Vorabwidersprüche zuzulassen, bleibe dem Landesamt keine andere Möglichkeit, als Microsoft den Start des Dienstes ohne vorherige Widerspruchsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu untersagen. (Bayerisches Innenminsterium: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

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