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Managerverantwortung und Frauenquote


Managervergütung: Bonuszahlungen sollen Malusregelungen gegenüberstehen
Dr. Beate Merk: Enge kollegiale Verbindung zwischen Vorständen und Aufsichtsräten müsse entflochten werden


(06.07.10) - Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk beklagt anlässlich des Vierten Hamburger Forums an der Bucerius Law School, dass es unter den Managern schwarze Schafe gibt, die immer noch keine Verantwortung übernommen haben. " Es gibt unsolide Entscheidungsträger, die offensichtlich nichts aus der Krise gelernt haben. Einige Bankmanager haben auch nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen, sondern kehren zum 'Business as usual' zurück."

Um das Vertrauen der Bürger wiederherzustellen, seien tiefgreifende Veränderungen erforderlich, so Merk. Nur wer nachhaltig wirtschafte, solle in außergewöhnlichem Maß davon profitieren. "Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Bonuszahlungen Malusregelungen gegenüberstehen. Damit die Unternehmen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, sollten Boni nur in mindestens fünfjährigen Raten ausbezahlt werden. Wenn nach kurzer Zeit ein Gewinn wie eine Luftblase zerplatzt, müssen Boni abschmelzen."

Die enge kollegiale Verbindung zwischen Vorständen und Aufsichtsräten müsse entflochten werden. Neben einer echten, nicht einschränkbaren Karenzzeit, solle die Zahl der gleichzeitig wahrgenommenen Aufsichtsratsmandate signifikant reduziert werden.

Schließlich forderte Merk eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. "Etwa 60 Prozent der wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabsolventen sind mittlerweile Frauen. Dennoch bewegt sich der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der TOP 200-Unternehmen in Deutschland seit Jahren auf einem enttäuschenden Niveau von um die 10 Prozent, die meisten davon sind Arbeitnehmervertreterinnen. Auf Vorstandsebene ist der Frauenanteil zuletzt sogar gesunken - bei den TOP 100-Unternehmen auf unter 1 Prozent. Dies belegt den akuten Handlungsbedarf. Seit 2001 setzt man auf freiwillige Selbstverpflichtungen - ohne nennenswerte Erfolge. Auch der internationale Vergleich zeigt: Die Zeit ist reif für eine gesetzliche Regelung - und zwar jetzt", so die Justizministerin wörtlich.

"Das häufig zu hörende Vorurteil 'Qualität statt Quote' verkehrt die Tatsachen. Qualität und Kompetenz sind für mich selbstverständliche Voraussetzungen für das Erreichen von Führungspositionen. Zudem belegen Studien, dass Firmen mit mehr Frauen im Management erfolgreicher wirtschaften. Richtig ist also: Quote für Qualität." (Bayerisches Justizministerium: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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