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Verantwortung für den Datenschutz


Trägerverein "Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V." gegründet: Zentrale Informations- und Widerspruchswebseite für Geodatendienste
Wirtschaft setzt auf Selbstregulierung und Selbstverpflichtung


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(08.09.11) - Für den Datenschutz im Internet ist sei ein wichtiger Schritt getan worden. Dies sagen Bitkom, Deutsche Post, Deutsche Telekom, ED Encourage Directories, Google, Microsoft, Nokia und Panolife, die eine Organisation zur Umsetzung von Selbstverpflichtungen ins Leben gerufen. Hierzu wurde ein Trägerverein "Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V." gegründet.

Er wird in einem ersten Schritt eine zentrale Informations- und Widerspruchswebseite für Geodatendienste sowie die entsprechende telefonische Beratungsstelle betreiben. Auch die im Kodex vorgesehenen Beschwerde- und Sanktionsmöglichkeiten sollen durch den Verein betreut und umgesetzt werden. "Die Internet-Branche ist sich ihrer Verantwortung für den Datenschutz bewusst", sagte Bitkom-Präsident Prof. Kempf.

Zum Vorstandsvorsitzenden des Trägervereins wurde der Sonderbeauftragte und Senior Vice President der Deutschen Post AG, Harald Lemke, gewählt. Lemke betonte die Notwendigkeit der freiwilligen Selbstregulierung im Hightech-Sektor: "Mit Selbstverpflichtungen lassen sich viele Herausforderungen der Online-Welt schnell und pragmatisch angehen. Es liegt schließlich im ureigenen Interesse der Informationswirtschaft, dass die Menschen Vertrauen in das Internet und seine Dienste haben." Gesetzliche Einzelfallregulierungen sollten mit Blick auf die globale und dynamische Entwicklung des Internet die Ausnahme bleiben.

"Die technischen Vorbereitungen zur Umsetzung des Geodaten-Kodex sind bereits angelaufen", teilte Lemke mit. Unter anderem wird es ein zentrales Internetportal der Anbieter geben. Dort erfahren Bürger, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt erfasst ist und welche Rechte sie haben. Wer seine Hausfassade nicht bei Geodatendiensten abgebildet sehen möchte, kann die Aufnahmen nach Veröffentlich selbst unkenntlich machen. Dies ist mit wenigen Klicks oder per Briefformular bei den Anbietern möglich. Es wird eine kostenlose telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen beantwortet und Hilfe anbietet. Lemke kündigte an, dass der Verein die Bürger bei allen Fragen rund um den Kodex und die beteiligten Panorama-Bilderdienste unterstützen wird.

Der Verein steht für weitere Selbstverpflichtungen offen und bietet eine Plattform zur organisatorischen Betreuung und Durchführung solcher Kodizes.

Anfang des Jahres nutzten bereits 32 Millionen Bundesbürger Panorama-Bilderdienste. Dies entspricht fast jedem zweiten Deutschen (46 Prozent) ab 14 Jahren oder 63 Prozent der Internetnutzer. Weitere 14 Millionen Deutsche erklärten, solche Services in Zukunft vielleicht nutzen zu wollen. Das hatte eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bitkom ergeben. Nur jeder siebte Internetnutzer (14 Prozent) hat kein Interesse an solchen Angeboten.

Zur Methodik: Die Angaben zur Nutzung von Geodatendiensten hat das Institut Aris im Februar 2011 für den Bitkom erhoben. Es wurden 1.002 Personen ab 14 Jahren in Deutschland repräsentativ befragt. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Markt-Nachrichten

Transparenz der Zahlungsströme Die Organisationen Transparency International Deutschland, ONE, Global Witness, Misereor sowie Brot für die Welt und das Global Policy Forum Europe erwarten von der Bundesregierung, den Widerstand gegen verbindliche Transparenzstandards im Rohstoffsektor aufzugeben. Um die negativen Auswirkungen der Ausbeutung mineralischer und fossiler Rohstoffe zu mindern, sollen Unternehmen Zahlungen an Regierungen rohstoffreicher Länder für jede Mine und jedes andere Projekt offenlegen. Dieser Vorschlag der EU-Kommission werde von einer anfänglichen Positionierung des Europäischen Parlaments nun unterstützt. Deutschland sei daher mit seiner ablehnenden Haltung auf europäischer Ebene einen Schritt weiter in die Isolation geraten.

Kritik: Änderung von § 19a Absatz 5 Parteiengesetz Die Piratenpartei hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die 2011 beschlossene Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht. Bereits die alten Regelungen des Parteiengesetzes seien nach Ansicht der Piraten umstritten gewesen, da sie kleine und unterfinanzierte Parteien benachteiligt hätten. Die Ungleichbehandlung großer und kleiner Parteien werde mit den neuen Regelungen noch weiter verschärft. Nach Ansicht der Piraten stehen diese im klaren Widerspruch zu dem im Parteiengesetz verankerten Grundsatz, Parteien gemessen an ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu fördern.

Weniger staatlicher Zugriff auf Kundendaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einer Verfassungsbeschwerde des Mitglieds der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer gegen Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Kundendaten im Telekommunikationsgesetz teilweise stattgegeben. So wurden die eindeutige Identifizierung von Internetnutzern und die staatliche Abfrage von PINs und Passwörtern in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Bislang konnten solche Zugriffscodes von Ermittlungsbehörden und anderen staatlichen Stellen selbst bei Verdacht einer Bagatellstraftat und ohne richterliche Genehmigung angefordert werden.

DTA-Verfahren wird abgeschaltet Nach einer Entscheidung des EU-Parlaments gilt ab Februar 2014 im Zahlungsverkehr des gesamten Euro-Raums der Single Euro Payment Area (SEPA). Sowohl Überweisungen als auch Lastschriften werden darüber abgewickelt. Das bisherige deutsche DTA-Verfahren wird abgeschaltet. Das hat Konsequenzen für Banken, Unternehmen und Verbraucher.

Handel startet Klimaschutzinitiative Acht große deutsche Handels- und Markenunternehmen (HSE24, KiK, Otto Group, QVC, Reno, s.Oliver, Tchibo und Tom Tailor) haben unter dem Schirm des Außenhandelsverbandes AVE eine Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, in der weltweiten Lieferkette von Importprodukten jährlich mehrere Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Die "Carbon Performance Improvement Initiative" (CPI2) wird vom Umweltbundesamt fachlich begleitet und von der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH aus Mitteln des Programms "Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft" des Bundesumweltministeriums (BMU) unterstützt.

Anspruch an eine wirksame Antikorruptionspolitik Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat den Nationalen Integritätsbericht Deutschland vorgestellt. Der Bericht untersucht den Stand der Korruptionsbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland. 13 Institutionen wurden danach bewertet, wie gut sie ausgestattet sind, ob sie Antikorruptionsmaßnahmen etabliert haben und inwieweit sie zur allgemeinen Korruptionsbekämpfung in Deutschland beitragen. Insgesamt wird Deutschland ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur Korruptionsprävention und -repression ausgestellt.

Informationsfreiheit beim Zensus 2011 Die Gruppe "11 gegen Zensus 11", eine Bürgerinitiative aus dem Umfeld des "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung", hat nach eigenen Angaben am 11.11.2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen mehrere Landes- und Bundesstatistikbehörden erhoben, da diese - so die Ansicht der Bürgerinitiative - ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bezüglich des Auskunftsbegehrens über die von Mitgliedern der Gruppe erhobenen Daten nicht nachgekommen sind.

Arzneimittelanwendungen und Informationsfreiheit Transparency International Deutschland hat Klage auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhoben. Mit der Klage will Transparency erreichen, Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Anwendungsbeobachtungen zu erhalten. Dazu gehören Informationen über verschriebene Medikamente, über die Anzahl der betroffenen Patienten, über die verschreibenden Ärzte, die an sie gezahlten Honorare und über eventuelle Missbrauchsfälle. Bisher habe sich die KBV geweigert, diese Informationen offenzulegen.

Auch der Kunde eines Dienstleisters kann haften Ein Ingenieurbüro aus Rheinland-Pfalz hat erfolglos versucht, die Haftung für unlizenzierte Software auf seinen Arbeitsplätzen an seinen IT-Dienstleister auszulagern. Nach langem Rechtsstreit zahlte das inhabergeführte Unternehmen nun 45.000 Euro Schadensersatz an die Business Software Alliance und ihre Mitglieder. Der Dienstleister, der dubiose Lizenzen über eBay bezogen und die Software auf den Computern des Ingenieurbüros installiert hatte, zahlte weitere 15.000 Euro. Zusätzlich wurde er deswegen in einem Strafverfahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Darauf wies jetzt die Business Software Alliance (BSA) hin.

Wo bleibt Transparenz und vollständige Aufklärung? Transparency International Deutschland hat die Teilnahme ihrer Vorsitzenden, Prof. Dr. Edda Müller, am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten für Repräsentanten des öffentlichen Lebens abgesagt. Der Neujahrsempfang fand am Donnerstag, den 12.01.2012, in Schloss Bellevue statt. Transparency Deutschland wird seit mehreren Jahren zu diesem Empfang eingeladen und war bisher stets durch die Vorsitzende vertreten.

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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung FIFA: Untersuchung aller Korruptionsvorwürfe