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Bisher größter Fall von Softwarepiraterie weltweit


Japanische Softwarefirma zahlt 5,7 Mio. US-Dollar an BSA-Mitglieder
Piraterie ist nicht nur ein Problem von Schwellenländern, sondern bleibt auch in entwickelten Märkten relevant

(21.10.11) - Im bislang größten Fall von Softwarepiraterie weltweit hat ein Anbieter von Softwareplanung und -produktion mit Sitz im japanischen Kanto die Rekordsumme von 437 Millionen Yen (umgerechnet 5,7 Millionen US-Dollar) an die geschädigten BSA-Mitglieder gezahlt. Bei einer Durchsuchung der Büros des Unternehmens waren über 1.300 unlizenzierte Versionen von ″Adobe Photoshop″, ″Autodesk Maya″ und ″Microsoft Office″ gefunden worden.

Die Durchsuchung ging auf einen Hinweis auf der japanischen BSA-Piraterie-Hotline zurück. Der resultierende Audit durch Vertreter der geschädigten BSA-Mitglieder Adobe, Autodesk und Microsoft im Beisein eines Verantwortlichen der Firma brachte die umfangreiche Nutzung von unlizenzierter Software zu Tage. Nach ausgiebigen Verhandlungen einigten sich die Hersteller mit dem Unternehmen auf einen außergerichtlichen Vergleich.

Robert Holleyman, BSA President und Chief Executive Officer: "Es ist enttäuschend, dass ausgerechnet in einem Land, das seit Jahren eine der niedrigsten Piraterieraten weltweit hat und das zu den bedeutendsten Standorten der IT-Industrie zählt, ein solcher Missbrauch von geistigem Eigentum stattfindet. Auch der bisherige Rekordfall stammt aus einem Land, dessen Wirtschaft ganz entscheidend von geistigem Eigentum, Forschung und Entwicklung profitiert: Hier in Deutschland verpflichtete sich 2007 ein Medienunternehmen für den Einsatz unlizenzierter Software zur Zahlung von 2,5 Millionen Euro an die BSA und ihre Mitglieder. Dies zeigt: Piraterie ist nicht nur ein Problem von Schwellenländern, sondern bleibt auch in entwickelten Märkten relevant."

Sanae Matsuo, Chair des BSA Komitees Japan, sagte: "Der größte Fall der Welt ging über die BSA Hotline ein. Wir sind immer wieder überrascht von der großen Zahl von Hinweisen auch auf große Organisationen, die in Software-Lizenz-Verstöße verwickelt sind. Und das, obwohl das Verständnis und Wissen rund um Urheberrecht und geistiges Eigentum relativ gut entwickelt ist. Wir hoffen, dass dieser Fall die rechtlichen Risiken beim Einsatz von unlizenzierter Software wieder ins Gedächtnis ruft." (BSA: ra)

BSA: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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