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Fingerabdruck im Personalausweis


Nur auf freiwilliger Basis: SPD lehnt verbindliche Fingerabdrücke im Personalausweis ab, will aber zustimmen, wenn dies auf Wunsch des Betreffenden geschieht
Schäuble und Zypries einigen sich offensichtlich auf einen Kompromiss

(13.06.08) – Den verbindlichen Fingerabdruck im Personalausweis wird es wahrscheinlich nicht geben. Medienberichten zufolge haben sich Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries auf eine Variante geeinigt, die in der großen Koalition ihre Zustimmung finden könnte: Nur auf ausdrücklichem Wunsch werden Fingerabdrücke im Personalausweis gespeichert.

Die Union hatte die verbindliche Speicherung der Abdrücke im Personalausweis gefordert, die SPD dies abgelehnt. Gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" hatte der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl sein Bedauern geäußert. Die SPD sperre sich gegen die verbindliche Speicherung der Fingerabdrücke: "Es läuft darauf hinaus, dass der Bürger selbst entscheiden kann, ob er seine Fingerabdrücke abgibt oder nicht."

Die SPD hatte argumentiert, dass eine Erfassung biometrischer Merkmale wie die des Fingerabdrucks keinen Sicherheitsgewinn brächte. Dazu wäre sie für den Bürger noch teurer als die jetzige Lösung. Die CDU/CSU wollte einen Personalausweis nach Vorbild des Reisepasses. Diese enthalten seit dem 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke im Passdeckel. Angeblich sollen dadurch die Grenzkontrollen erleichtert werden, zudem sei der Pass fälschungssicher. (Neue Osnabrücker Zeitung: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

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    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

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