Datenschutz auf verlorenem Posten
Wer schützt den Bürger vor dem Staat? - Auf dem 1. Europäischen Datenschutztag steht der Datenschutz auf verlorenem Posten
Schäuble will auf jeden Fall Daten der LKW-Maut für die Verfolgung von schweren Verbrechen zu nutzen
(31.01.07) - Auf dem 1. Europäischen Datenschutztag wurde das Dilemma deutlich: Die Datenschützer kritisieren die zunehmenden Datensammlungen und warnen vor einem Missbruch. Der Staat versucht zunehmend den Datenschutz einzuengen und begründet dies mit der Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen.
Die Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt mahnte, dass es neben der "Sicherheit durch den Staat" durchaus auch einen anderen Sicherheitsbegriff gebe, nämlich die "Sicherheit vor dem Staat". Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, verlangte nach wirksamen Instrumente zur Begrenzung der Datensammlungen.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Schäuble kann dagegen die Kritik der Datenschützer nicht verstehen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung würde ad absurdum geführt, wenn der Staat nicht das Menschenmögliche für die Sicherheit tue. Schäuble hielt zudem an seiner Absicht fest, das LKW-Mautgesetz zu revidieren. Die Daten der LKW-Maut sollten auch zur Verfolgung von schweren Verbrechen nutzbar sein. Der Gesetzgeber habe mit der nur eingeschränkten Verwendung dieser Daten einen Fehler gemacht. Die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage sei angeraten.
Der Rechtsprofessor und frühere hessische Datenschutzbeauftragte Spiros Simitis warf der EU-Kommission vor, gegen eigene Datenschutzvorgaben zu verstoßen. Er führte die Übermittlung von Daten der Flugpassagiere im Transatlantikverkehr an die USA an und die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetdaten. "Datensammlungen sind eben keine Minen mit schier unendlichem Vorkommen an Edelmetall."
Stichwort Vorratsdatenspeicherung: Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) setzt eine EU-Richtlinie um, bleibt aber am unteren Ende des vorgegebenen Speicherzeitraums. Ziel ist es, die Strafverfolgung und den Kampf gegen den Terrorismus zu verbessern. Danach sollen die EU- Länder alle Verbindungsdaten zwischen sechs und 24 Monate lang speichern. Auch die Nutzung des Internets soll erfasst werden.
Verleger- und Wirtschaftsverbände, Journalistengewerkschaften, Datenschützer, Anwälte und Richter hatten die geplante Speicherung als Eingriff in die Privatsphäre heftig kritisiert. (Datenschutz Bund: ra)
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