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Datenschutz muss zukunftsfähig werden


Datenschutzforderung: Radikale Beschränkung des Zugangs zu personenbezogenen Daten und Beschränkung der Geltungsdauer gesetzlicher Regelungen
30. DAFTA: Datenschutz muss zukunftsfähig gestaltet werden

(30.11.06) - Über die Zukunftsfähigkeit des Datenschutzes in Zeiten erhöhter Sicherheitsanforderungen und einer sich rasant entwickelnden Informationstechnologie diskutierten Politiker sowie Datenschutzverantwortliche aus Wissenschaft und Wirtschaft anlässlich der 30. Datenschutzfachtagung (AFTA) der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD), die unter dem Titel "Datenschutz in einer sich wandelnden Welt" vom 16. bis zum 17. November in Köln stattfand.

Der Vorstandsvorsitzende der GDD, Prof. Peter Gola, nahm das Leitthema der Veranstaltung zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass sich der Stand des Datenschutzes in den nahezu dreißig Jahren, die das Bundesdatenschutzgesetz nunmehr bestehe, keineswegs verbessert habe. Die Politik messe dem Datenschutz unzureichende Bedeutung zu. Dies belege auch die Aussage der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries anlässlich des diesjährigen Juristentags, wonach der Datenschutz es "derzeit nicht leicht" habe. Eine Kehrtwende, so Gola, könne nur über eine Stärkung des Datenschutzbewusstseins bei den politischen Entscheidungsträgern erreicht werden.

Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, ist der Ansicht, ein zukunftsfähiger Datenschutz müsse an der Förderung des Datenschutzbewusstseins ansetzen. Dem Einzelnen müsse deutlich gemacht werden, dass Datenschutzfragen zunehmend auch Relevanz für ihn persönlich erhielten, wie etwa dann, wenn seine Kreditanfrage wegen eines schlechten Score-Wertes abgelehnt oder das Darlehen nur zu schlechteren Konditionen gewährt werde. Ein stärkeres Datenschutzbewusstsein, so Schaar, sei dabei vor allem über einen Bündnisschluss mit Verbraucherschutz und Wirtschaft zu erzielen.

Nach Dr. Regina Wollersheim vom Bundesministerium für Verbraucherschutz kann das wirtschaftliche Potenzial der neuen Märkte nur dann optimal erschlossen werden, wenn beim Verwenden digitaler Daten Transparenz, Wahlfreiheit und Missbrauchschutz gewährleistet werden. Handlungsfelder sehe das Ministerium in den Bereichen RFID, Kundenkarten, Scoring, Spam-Bekämpfung sowie der Sicherheit beim elektronischen Geschäftsverkehr. Man setze hierbei aber auch auf die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft.

Das Mitglied des Nationalen Ethikrates Prof. Dr. Dr. Spiros Simitis warnte vor der Annahme, die gegenwärtig vorhandenen Konzepte seien ausreichend, um einen effektiven Datenschutz auch in Zukunft gewährleisten zu können. Es bedürfe einer grundlegenden Neuregelung des Datenschutzrechts, wobei insbesondere eine radikale Beschränkung des Zugangs zu personenbezogenen Daten sowie im Hinblick auf die ständig fortschreitende technologische Entwicklung eine Beschränkung der Geltungsdauer gesetzlicher Regelungen erforderlich sei. Der Umstand, dass der Bundesrat nunmehr entgegen ursprünglich gemachter Zusagen die partielle Freigabe der Mautdaten fordere, mache deutlich, dass es in derartigen Fällen eines gesetzlich geregelten Informationsverzichts bedürfe.

Angesichts der aktuellen Sicherheitsbedürfnisse und der immensen Potenziale moderner Datenverarbeitung einerseits und der damit verbundenen Herausforderungen an die informationelle Selbstbestimmung andererseits sei eine grundlegend neue Wertediskussion zu führen, konstatierte die stellvertretende Vorsitzende der GDD, Dr. Astrid Breinlinger. (GDD: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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