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NRW: Bundesregierung muss Brüssel stoppen


Nordrhein-Westfalens Innenminister Dr. Ingo Wolf: Swift-Abkommen muss Datenschutz wahren
Wolf: "Es wäre ein Skandal, wenn sämtliche Bankdaten unbescholtener Bürger im Namen der Terrorismusbekämpfung übermittelt würden"


(30.11.09) - Nordrhein-Westfalens (NRW) Innenminister Dr. Ingo Wolf hat am letzten Freitag die Bundesregierung aufgefordert, gegen den vorliegenden Entwurf des Swift-Abkommens der EU zu stimmen. Er setzte sich für ein verändertes Abkommen ein, das für mehr Datenschutz im internationalen Geldverkehr sorgt. "Als selbstbewusster Verhandlungspartner müssen wir erreichen, dass der Datenschutz nicht unter die Räder kommt. Er erwarte, dass die Bundesregierung sich nach dem klaren Votum des Bundesrates in Brüssel dafür einsetze, dass bei der Weitergabe der Bankdaten das hohe europäische Datenschutzniveau gewahrt werde", mahnte Wolf in Berlin.

Der Innenminister kritisierte den Plan der EU, über einen entsprechenden Ratsbeschluss am kommenden Montag, US-Behörden und - über diese - den Drittstaaten Datensätze innerhalb der internationalen Finanzkommunikation zu überlassen. Dies soll durch die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication - SWIFT - geschehen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung brachte deshalb am Freitag entsprechende Änderungsvorschläge in den Bundesrat ein, die mit Mehrheit beschlossen wurden: So soll zum Beispiel die Übermittlung und weitere Verarbeitung von Datensätzen ausschließlich zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung erfolgen. "Es wäre ein Skandal, wenn sämtliche Bankdaten unbescholtener Bürger im Namen der Terrorismusbekämpfung übermittelt würden."

Außerdem müsse die Einbeziehung des nationalen Zahlungsverkehrs in den Datentransfer zu amerikanischen Behörden tabu bleiben. "Ebenso wenig darf es einen automatisierten Abruf geben, durch den sie ohne weitere Kontrolle auf die Daten zugreifen könnten", forderte der Minister. Stattdessen solle eine Datenübermittlung nur aufgrund eines konkreten Übermittlungsersuchens erfolgen.

Innenminister Wolf kritisierte außerdem die schwedische EU-Ratspräsidentschaft. Sie will das Swift-Abkommen nur einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags von den Justiz- und Innenministern der Europäischen Union im beschließen lassen und umgeht damit das zukünftige Mitspracherecht des Europäischen Parlaments. Dies habe bereits seine Bedenken zu dem Abkommen klar zum Ausdruck gebracht.

Wolf sagte: "Wenn im Abkommen diese Anforderungen Berücksichtigung fänden, müsste man auch nicht die Befassung im Europäischen Parlament scheuen. Daran ändert auch der jetzt angedachte Notbehelf der befristeten Inkraftsetzung auf sechs Monate nichts. Vor diesem Hintergrund ist ein Durchwinken des Abkommens nach noch alter Rechtslage zumindest ein unfreundlicher Akt gegenüber dem Europäischen Parlament." (Innenministerium NRW: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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