Datenschutz in Pflegeberufen
Ausbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Bei Pflegeberufen kann dessen Ausbildung ab sofort mit bis zu 40 Qualifizierungspunkten honoriert werden
Alle Unternehmen der privaten Wirtschaft sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten
(22.08.07) - Alle Unternehmen der privaten Wirtschaft sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Die meisten von ihnen benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Ab sofort erhalten alle Teilnehmer des fünftägigen Fortbildungsseminars zum Datenschutzbeauftragten durch die Kedua GmbH 40 so genannte DPR-Punkte gutgeschrieben.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) ist Träger des Projekts "Freiwillige Registrierung für beruflich Pflegende". Im Rahmen dieses Projektes können beruflich Pflegende auf freiwilliger Basis den Nachweis führen, sich regelmäßig fortzubilden und damit den sich ständig wandelnden und steigenden Anforderungen im Pflegesektor gerecht zu werden.
Innerhalb von zwei Jahren müssen mindestens 40 Fortbildungspunkte gesammelt werden. Zunehmend thematisiert wird dabei, wie auch im allgemeinen gesellschaftlichen Kontext, der Themenbereich Datenschutz. Demzufolge werden nunmehr auch für den erfolgreichen Besuch datenschutzrechtlicher und -technischer Veranstaltungen der Kedua bis zu 40 Fortbildungspunkte vergeben.
Die fünftägige Vollschulung umfasst die Bereiche
>> Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
>> Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
>> Arbeitnehmerdatenschutz
>> Datenschutz und Datensicherheit
>> Die ersten 100 Tage des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Zielgruppe sind alle designierten oder bereits bestellten betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus dem Bereich der privaten Wirtschaft.
Abschließend wird ein Fachkunde-Zertifikat vergeben. Dies dient dem Nachweis des Erwerbs der gesetzlich für betriebliche Datenschutzbeauftragte geforderten Fachkunde. (Kedua: ra)
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