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Elektronische Gesundheitskarte

Datenschutz und Schutz der Gesundheitsdaten: Regelungen müssen sich im täglichen Umgang bewähren
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz: Peter Schaar zum Start der ersten größeren Testphase der elektronischen Gesundheitskarte

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(20.12.06) - In Flensburg startete der erste größere Test für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Rund 10.000 Versicherte erhalten die neue Gesundheitskarte, die zukünftig die bisherige Krankenversicherungskarte ablösen wird.

Hierzu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar: "Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben zum Schutz der Gesundheitsdaten formuliert; jetzt müssen sich diese Regelungen im täglichen Umgang bewähren. Aus diesem Grund kommt den jetzt gestarteten Tests, in der die Versicherten mit der neuen Karte bei Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern ihre Gesundheitsdaten offenbaren, besondere Bedeutung zu. Die Patienten werden die Gesundheitskarte nur akzeptieren, wenn sie sicher sind, dass der Datenschutz und das Arztgeheimnis gewahrt bleiben. Sie müssen auch in Zukunft darüber entscheiden können, wer ihre Gesundheitsdaten sehen darf.

Besonders wichtig sind auch die Testergebnisse zur Frage, wie die Patienten ihre Rechte auf Einsichtnahme und Löschung der Daten wahrnehmen können. Der Erfolg der neuen Gesundheitskarte hängt wesentlich davon ab, dass alle datenschutzrechtlichen Fragen rund um die Karte auch in der Praxis sicher gelöst werden."

Die neue elektronische Gesundheitskarte soll zum einen die medizinische Versorgung der Patienten verbessern und zum anderen langfristig die Kosten im Gesundheitswesen senken. (Stadt Bonn: ra)


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