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Internes Kontrollsystem und IT-basierte Umsetzung


Internes Kontrollsystem: Revisionssicher und OR-konform - Vorgaben und aktuelle Entwicklungen in der Corporate Compliance
IKS-Tagung vom 4. bis 5. März 2008 in Zürich
: Informationsplattform für Geschäftsführer, CIOs, Compliance-Verantwortliche und Risk-Manager

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(02.01.08) - Gemäß dem revidierten Obligationenrecht müssen Unternehmen, die der ordentlichen Revision unterliegen, spätestens für die Jahresrechnung 2008 ein internes Kontrollsystem (IKS) nachweisen. Aus diesem Grund veranstaltet die Vereon AG gemeinsam mit dem ISACA Switzerland Chapter die Tagung "Internes Kontrollsystem: Aufbau eines revisionssicheren und OR-konformen IKS" am 4. und 5. März 2008 in Zürich.

Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Thomas Berndt, Direktor des Instituts für Accounting, Controlling und Auditing der Universität St. Gallen, bietet die Fachtagung die ideale Informationsplattform für Geschäftsführer, CIOs, Compliance-Verantwortliche und Risikomanager, die sich über die Einführung eines IKS informieren und die Auswirkungen der gesetzlichen Anforderungen auf die Gestaltung von IT-Prozessen nicht verpassen möchten.

Die Veranstaltung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der Verantwortung des Managements für die Einbindung eines IKS in die Unternehmensprozesse einerseits und die IT-basierte Umsetzung andererseits.

Erstklassige Referenten von der Universität St. Gallen, HypoVereinsbank, UBS, Baker&McKenzie, Eidgenössische Finanzkontrolle, Zurich Financial Services u.v.m. geben ihr Expertenwissen an die Teilnehmer weiter. Prof. Dr. Thomas Berndt schildert in seinem Einführungsvortrag die Vorgaben und aktuelle Entwicklungen in der Corporate Compliance. Neben IT Governance und IT Compliance-Anforderungen lernen die Teilnehmer wichtige IT-Kontrollen wie z.B. IT General Controls und IT Application Controls kennen.

Ausführliche Best Practice Reports zum Aufbau und zur Implementierung eines IKS, geben den Teilnehmern konkrete Lösungskonzepte an die Hand, die sie in Ihrer betrieblichen Praxis umsetzen können. Im Rahmen der Podiumsdiskussion haben die Teilnehmer die Chance, Ihre Fragen zu stellen und gemeinsam mit einem Expertenteam über die kritischen Erfolgfaktoren bei der Implementierung eines IKS zu diskutieren.

Die Tagung "Internes Kontrollsystem: Aufbau eines revisionssicheren und OR-konformen IKS" ist daher ein Muss für alle, die den gesetzlichen IKS-Anforderungen gerecht werden wollen und Imageschäden vermeiden möchten.
(Vereon: ra)

Hier geht es direkt zur Veranstaltung: "Internes Kontrollsystem: Revisionssicher und OR-konform"
Weitere Infos
Tagungsunterlagen als pdf-Download

Kontakt:
Vereon AG
Stephan Mayer, Marketing Manager
Tel. +41 71 677 87 03, Fax +41 71 677 87 01
E-Mail: stephan.mayer @vereon.ch
Web: www.vereon.ch

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Kritik: Änderung von § 19a Absatz 5 Parteiengesetz Die Piratenpartei hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die 2011 beschlossene Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht. Bereits die alten Regelungen des Parteiengesetzes seien nach Ansicht der Piraten umstritten gewesen, da sie kleine und unterfinanzierte Parteien benachteiligt hätten. Die Ungleichbehandlung großer und kleiner Parteien werde mit den neuen Regelungen noch weiter verschärft. Nach Ansicht der Piraten stehen diese im klaren Widerspruch zu dem im Parteiengesetz verankerten Grundsatz, Parteien gemessen an ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu fördern.

Weniger staatlicher Zugriff auf Kundendaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einer Verfassungsbeschwerde des Mitglieds der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer gegen Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Kundendaten im Telekommunikationsgesetz teilweise stattgegeben. So wurden die eindeutige Identifizierung von Internetnutzern und die staatliche Abfrage von PINs und Passwörtern in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Bislang konnten solche Zugriffscodes von Ermittlungsbehörden und anderen staatlichen Stellen selbst bei Verdacht einer Bagatellstraftat und ohne richterliche Genehmigung angefordert werden.

DTA-Verfahren wird abgeschaltet Nach einer Entscheidung des EU-Parlaments gilt ab Februar 2014 im Zahlungsverkehr des gesamten Euro-Raums der Single Euro Payment Area (SEPA). Sowohl Überweisungen als auch Lastschriften werden darüber abgewickelt. Das bisherige deutsche DTA-Verfahren wird abgeschaltet. Das hat Konsequenzen für Banken, Unternehmen und Verbraucher.

Handel startet Klimaschutzinitiative Acht große deutsche Handels- und Markenunternehmen (HSE24, KiK, Otto Group, QVC, Reno, s.Oliver, Tchibo und Tom Tailor) haben unter dem Schirm des Außenhandelsverbandes AVE eine Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, in der weltweiten Lieferkette von Importprodukten jährlich mehrere Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Die "Carbon Performance Improvement Initiative" (CPI2) wird vom Umweltbundesamt fachlich begleitet und von der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH aus Mitteln des Programms "Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft" des Bundesumweltministeriums (BMU) unterstützt.

Anspruch an eine wirksame Antikorruptionspolitik Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat den Nationalen Integritätsbericht Deutschland vorgestellt. Der Bericht untersucht den Stand der Korruptionsbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland. 13 Institutionen wurden danach bewertet, wie gut sie ausgestattet sind, ob sie Antikorruptionsmaßnahmen etabliert haben und inwieweit sie zur allgemeinen Korruptionsbekämpfung in Deutschland beitragen. Insgesamt wird Deutschland ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur Korruptionsprävention und -repression ausgestellt.

Informationsfreiheit beim Zensus 2011 Die Gruppe "11 gegen Zensus 11", eine Bürgerinitiative aus dem Umfeld des "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung", hat nach eigenen Angaben am 11.11.2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen mehrere Landes- und Bundesstatistikbehörden erhoben, da diese - so die Ansicht der Bürgerinitiative - ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bezüglich des Auskunftsbegehrens über die von Mitgliedern der Gruppe erhobenen Daten nicht nachgekommen sind.

Arzneimittelanwendungen und Informationsfreiheit Transparency International Deutschland hat Klage auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhoben. Mit der Klage will Transparency erreichen, Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Anwendungsbeobachtungen zu erhalten. Dazu gehören Informationen über verschriebene Medikamente, über die Anzahl der betroffenen Patienten, über die verschreibenden Ärzte, die an sie gezahlten Honorare und über eventuelle Missbrauchsfälle. Bisher habe sich die KBV geweigert, diese Informationen offenzulegen.

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