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Verzicht von Werbung an Kinder


Auf Werbung gegenüber Kindern unter zwölf Jahren verzichten: Regulierungslücke bei Kinderwerbung schließen
vzbv fordert Marktbeobachtung zu Produktgestaltung und Marketing ungesunder Lebensmittel


(26.10.10) - Die Aufmachung und Vermarktung ungesunder Lebensmittel muss verbindlicher reguliert werden, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Die Bundesregierung muss ihrer Ankündigung jetzt Taten folgen lassen und für einen Verzicht von Werbung an Kinder sorgen", so Vorstand Gerd Billen.

Zum einen betrifft dies die Verhaltensregeln des Deutschen Werberates für Werbung gegenüber Kindern, die auch für die Produktgestaltung und das Marketing gelten müssen. Zum anderen muss die Einhaltung von unabhängiger Seite kontrolliert werden.

Die Beschränkung von Marketing für Lebensmittel mit einem ungünstigen Nährstoffprofil, das sich speziell an Kinder und deren Eltern richtet, ist ein wichtiger Baustein innerhalb einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Übergewicht. Doch Politik und Hersteller tun sich bislang schwer, das Problem ernsthaft anzugehen. In dem weiterhin gültigen Aktionsplan "Inform" kündigte die Bundesregierung 2008 eine Vereinbarung mit der Lebensmittelwirtschaft an, in der sich diese verpflichtet, auf Werbung gegenüber Kindern unter zwölf Jahren zu verzichten. Dies ist bisher nicht zufriedenstellend geschehen.

Seit 2009 gibt es die Verhaltensregeln des Deutschen Werberates für Lebensmittelwerbung, die speziell an Kinder und Eltern gerichtet ist. Diese sind jedoch zu unkonkret formuliert und zudem auf "Anzeigen, Spots, Plakate oder Online-Werbemittel" beschränkt. Tatsächlich bewerben Lebensmittelhersteller ihre Produkte für Kinder aber über viele weitere Kanäle. Der vzbv fordert daher, die Verhaltensregeln auf die Aufmachung und das Marketing von Produkten auszuweiten.

Ein weiteres Problem sind mangelnde Kontrollen und Sanktionen, die dafür sorgen, dass die Verhaltensregeln sowie geltende Gesetze gegen irreführende Werbung eingehalten werden. "Wir führen jährlich viele Verfahren gegen Hersteller, die die Grenze des Erlaubten immer wieder neu austesten", so Billen. Hier brauche es eine Marktaufsicht, die Werbung und Marketing systematisch beobachtet und bei Verstößen einschreitet.

Marketing und Werbung prägen Essgewohnheiten von Kindern
Allein um Schokolade und Süßwaren zu bewerben, geben Hersteller drei Mal so viel Geld aus, wie den Krankenkassen für Gesundheitsprävention zur Verfügung steht. Die Folge: 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind übergewichtig. Der Zusammenhang zwischen Fettleibigkeit und dem Konsum von Werbung ist in Studien der Weltgesundheitsorganisation und der Europäischen Union gut dokumentiert. "Marketingaktivitäten von Lebensmittelherstellern, Handels- und Restaurantketten haben einen wesentlichen Einfluss darauf, wie sich Ess- und Trinkgewohnheiten von Kindern entwickeln", sagt Universitäts-Professor Dr. med. Berthold Koletzko vom Universitätsklinikum München.

Nach Veröffentlichungen des Bundesverbraucherministeriums von 2007 sind in Deutschland circa 37 Millionen Erwachsene und rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche übergewichtig oder fettleibig. Ein Viertel der Erwachsenen leidet an Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck. Mehr als jedes fünfte Kind weist Symptome einer Essstörung auf. Die Folgekosten, die durch ernährungsbedingte Krankheiten entstehen, betragen jährlich mehrere Milliarden Euro. (vzbv: ra)



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Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

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    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

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