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Bahn-Chef Hartmut Mehdorn gibt auf


Hartmut Mehdorn will die "zerstörerischen Debatten für die Bahn" beenden und tritt zurück
Mehdorn: Er habe sich nichts Unrechtes vorzuwerfen - Der sogenannte Datenskandal sei eine Kampagne gegen die Unternehmensführung gewesen


Hartmut Mehdorn:
Hartmut Mehdorn: "faire Erörterung" der Sachlage nicht mehr möglich, Bild: Deutsche Bahn

(31.03.09) - Im Anschluss an die Bilanzpressekonferenz vom Montag kündigte Bahnchef Hartmut Mehdorn seinen Rücktritt an. In seiner Rede wies Mehdorn darauf hin, dass der Zwischenbericht der unabhängigen Ermittler am Freitag letzter Woche "keine strafrechtlich relevanten Fehlhandlungen der DB AG oder einer ihrer Mitarbeiter" ergeben habe. Der sogenannte Datenskandal sei lediglich eine Kampagne, die gegen die Unternehmensführung gerichtet sei.

Es sei nicht gegen gesetzliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates verstoßen worden, auch von einem Ausspähen von E-Mails könne keine Rede sein. Die E-Mails seien aufgrund einer Konzernbetriebsvereinbarung regelkonform hinsichtlich ihrer E-Mail-Adresse- und Betreffzeile automatisch protokolliert worden. Vielleicht habe es "wenn überhaupt" irgendwo eine Ordnungswidrigkeit gegeben, jedoch könne eine rechtliche Würdigung zum jetzigen Zeitpunkt seriöser Weise gar nicht erfolgen. Wer Straftatbestände verwirklicht sehe, würde eine Vorverurteilung der Bahn betreiben.

Mehdorn bedauerte es, dass in dieser aufgeheizten Atmosphäre "eine faire Erörterung" der Sachlage nicht mehr möglich sei. Die aktuelle Diskussion habe sich "längst von den Fakten abgekoppelt". Er wolle diese "zerstörerischen Debatten für die Bahn" beenden. Er trage die Gesamtverantwortung für die Bahn, egal, ob es nun wisse, was im Einzelnen dort passiere. Er habe sich nicht Unrechtes vorzuwerfen und sei mit sich "im Reinen". Dementsprechend habe er dem Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Müller seinen Rücktritt angeboten. (Deutsche Bahn: ra)

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"Die DB AG leidet seit Jahren unter großem illegalem Informationsabfluss. Dieser Geheimnisverrat, der eine Form der Wirtschaftskriminalität darstellt, hat das Unternehmen sehr oft und in vielen Fällen wirtschaftlich als auch in seinem Image schwer beschädigt. Die DB AG ist verpflichtet, Gegenmaßnahmen zum Schutz hiervor einzuleiten und das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Durch die KPMG wurden jetzt auch Sachverhalte analysiert, die ausdrücklich – ausdrücklich – dem Ziel dienen, Geheimnisverrat über Emails zu verhindern und aufzudecken. Diese Maßnahmen sind nach einer ersten Wertung rechtlich zulässig, hier ist nicht gegen das Gesetz verstoßen worden."

O-Ton Hartmut Mehdorn zur Aufsichtsratssitzung vom 27.03.2009 (externer Link)


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