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Arbeitsrecht und "Corporate Compliance"


Gibson Dunn & Crutcher gewinnt Dr. Mark Zimmer als Arbeitsrechtspartner für das Münchner Büro
Zimmer über tiefgreifende Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Aufarbeitung von Korruptionsfällen in Unternehmen ("Corporate Compliance") und vertritt regelmäßig Unternehmen vor deutschen Arbeitsgerichten aller Instanzen


(02.04.08) - Gibson, Dunn & Crutcher LLP ist es gelungen, den Arbeitsrechtler Dr. Mark Zimmer (41) als Partner für das Münchner Büro der Kanzlei zu gewinnen. Zimmer kommt von Baker & McKenzie, wo er ebenfalls bereits als Partner im Arbeitsrecht tätig war.

"Mark Zimmer ist ein erfahrener Arbeitsrechtler, dessen Praxis und Expertise viele Synergien mit unserem wachsenden europäischen M&A-Geschäft aufweisen", sagte Ken Doran, Managing Partner von Gibson Dunn. "Mark berät vor allem zu internationalen und transaktionsbezogen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und war an zahlreichen grenzüberschreitenden Transaktionen und komplexen Restrukturierungen beteiligt."

Michael Walther, Partner-in-Charge des Münchner Büros dazu: "Mark Zimmer passt hervorragend zu unserem Münchner Team. Seine Persönlichkeit und sein arbeitsrechtliches Know-how sind eine großartige Basis, um unsere Beratung auf diesem Gebiet weiter auszubauen."

"Ich freue mich schon auf die Zusammenarbeit mit meinen deutschen und internationalen Kolleginnen und Kollegen bei Gibson, Dunn & Crutcher", ergänzte Mark Zimmer. "Das internationale Standing der Kanzlei gibt mir die Chance, meine Beratungspraxis und insbesondere auch meine Spezialisierung auf arbeitsrechtliche Aspekte der "Corporate Compliance" weiter zu entwickeln."

Über Dr. Mark Zimmer
Dr. Mark Zimmer berät Mandanten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er verfügt über besondere Erfahrung in der Begleitung von Restrukturierungen, Unternehmenskäufen, Massenentlassungen, in Verhandlungen mit Betriebsräten oder Gewerkschaften sowie mit Verträgen oder Auseinandersetzungen mit Vorständen und Geschäftsführern. Darüber hinaus berät er beim Kauf aus der Insolvenz, bei Privatisierungen und Outsourcing-Projekten.

Außerdem verfügt Zimmer über tiefgreifende Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Aufarbeitung von Korruptionsfällen in Unternehmen ("Corporate Compliance") und vertritt regelmäßig Unternehmen vor deutschen Arbeitsgerichten aller Instanzen. Mark Zimmer spricht fließend Englisch und Französisch.

Vor seiner Zeit bei Baker & McKenzie war Dr. Zimmer bei zwei international tätigen Kanzleien beschäftigt. Er studierte an der Universität Würzburg, promovierte dort 1994 und ist seit 1996 als Anwalt zugelassen. Seit 1999 ist er darüber hinaus Fachanwalt für Arbeitsrecht.
(Gibson Dunn & Crutcher: ra)


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