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Compliance und Vertrauen als Wirtschaftsfaktor

Mehrheit der Unternehmen besitzt jedoch keine konkreten Programme zur Vertrauenspflege - Ombudsmann und Compliance Manager sind wenig beliebt
Unternehmen messen Vertrauen als Wirtschaftsfaktor hohe Bedeutung zu - Ein Drittel der Befragten hält die Position des Compliance Managers für unnötig

(24.06.08) - Deutsche Unternehmen messen Vertrauen als Wirtschaftsfaktor unabhängig von Größe und Branche eine hohe Bedeutung zu, so das Ergebnis einer aktuellen Studie von TNS Emnid im Auftrag der BDO Deutsche Warentreuhand AG. Alle befragten Unternehmen schätzen Vertrauen als sehr wichtiges oder wichtiges Kriterium für den Gesamtunternehmenserfolg sowie für die Reputation des Unternehmens ein. 66 Prozent der Befragten sind zudem der Überzeugung, dass die aktuelle Diskussion um mehr Transparenz in der Wirtschaft zu nachhaltigen Veränderungen in den Unternehmen selbst führen wird.

Die sehr hohe Bedeutung, die Vertrauen beigemessen wird, spiegelt sich jedoch nur bei einer Minderheit der befragten Unternehmen in konkreten Programmen oder Stellen für Vertrauenspflege wider. Eine Mehrheit von 73 Prozent der Befragten gab an, keine konkreten Pläne für diese Aufgabenstellung zu besitzen. Auch der Glaube an die Wirksamkeit eines unternehmensinternen Ombudsmannes ist gering: Nur 15 Prozent stehen dieser Maßnahme positiv gegenüber.

"Die Ergebnisse zeigen, dass Unternehmen Vertrauen zwar als eine wichtige 'Grundwährung' schätzen, auf der jede Form wirtschaftlicher Beziehung beruht. Doch folgt dieser Einsicht viel zu selten die Konsequenz fürs eigene Unternehmen. Einer für die Vertrauenspflege zentralen Stelle eines Ombudsmannes oder eines Compliance Managers wird eher abwartend bis kritisch gegenübergestanden. Den zahlreichen Lippenbekenntnissen der Unternehmen müssen in den nächsten Jahren noch viel stärker Taten folgen, nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Bestechungs-, Bespitzelungs- oder Korruptionsaffären in der deutschen Wirtschaft", so Markus Brinkmann, Leiter Forensic & Internal Audit Services der BDO Deutsche Warentreuhand, zu den Studienergebnissen.

Vertrauensbildende Maßnahmen unterschiedlich bewertet
Konkret gefragt nach der Wichtigkeit verschiedener, denkbarer vertrauensbildender Unternehmensaktivitäten, fallen die Antworten recht differenziert aus: So hält immerhin knapp die Hälfte der Befragten eine Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmern für eine weniger wichtige, vertrauensbildende Maßnahme. Der Vereinbarkeit von Beruf und Familie misst hingegen eine große Mehrheit der Befragten zentrale Bedeutung für die Vertrauensbildung in ihr Unternehmen bei. Ebenfalls eine herausgehobene Position in der Reihe der abgefragten Maßnahmen nehmen Investitionen in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter ein: Nahezu alle Befragten (93 Prozent) halten dies für eine entscheidende vertrauensbildende Maßnahme.

Gesellschaftliches Engagement wird von den befragten Unternehmen differenziert betrachtet: So bewerten 32 Prozent die Verbindung der Gewinnerzielungsabsichten von Unternehmen mit einem Engagement für die Gesellschaft als sehr wichtig. Immerhin 23 Prozent der Befragten werten diesen Aspekt aber als weniger wichtig. Bei der Einschätzung werden auch Branchenunterschiede deutlich: Im Handel halten 57 Prozent der Befragten gesellschaftliches Engagement für eine sehr wichtige vertrauensbildende Maßnahme, während hingegen Dienstleister (26 Prozent) und Industrie (29 Prozent) dem Thema eine wesentlich geringere Bedeutung beimessen.

Die Idee, die in Deutschland erwirtschafteten Gewinne auch wieder im eigenen Land zu reinvestieren, hält knapp ein Drittel der Unternehmen für nachrangig für die Vertrauensbildung. Insbesondere Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern stehen dieser Maßnahme offenbar kritisch gegenüber und bewerten sie seltener positiv (19 Prozent) als große Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern (36 Prozent).

Deutscher Corporate Governance Kodex und Compliance Management stoßen auf geteiltes Echo
Eine knappe Mehrheit der Befragten (53 Prozent) ist davon überzeugt, dass der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) sich günstig auf das das Vertrauen in Unternehmen auswirkt. 48 Prozent sind demgegenüber der Meinung, der DCGK habe nur geringe oder keine Auswirkung auf das Vertrauen in die Wirtschaft.

Eine Stelle für das Vertrauensmanagement - in Form von Ombudsleuten oder Compliance Managern - wird zwar vorrangig im höheren Management angesiedelt, jedoch nicht flächendeckend umgesetzt. So hält rund ein Drittel der Befragten die Position des Compliance Managers für unnötig. Ombudsleute existieren nur in 17 Prozent der befragten Unternehmen.

Die Studie zeigt im Ergebnis auch, dass nach wie vor ein Zusammenhang zwischen der Größe von Unternehmen und der Intensität von vertrauenssichernden Maßnahmen besteht. Je größer das Unternehmen, umso mehr wird auch in Vertrauenssicherung und -ausbau investiert. Strategien, Programme und Stellen zum Aufbau und der Pflege von Vertrauen findet man noch immer vor allem in größeren Unternehmen mit mehr als einer Milliarde Euro Umsatz.

Zur Studie
Für die Studie befragte TNS Emnid im Zeitraum von Ende April bis Mai stichprobenartig für Compliance verantwortliche Mitarbeiter in börsennotierten und mittelständischen Unternehmen. Die Studienergebnisse stehen im Internet unter www.bdo.de als Download zur Verfügung

BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG gehört zu den fünf führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services. In Deutschland betreut BDO Deutsche Warentreuhand mit rund 1.900 Mitarbeitern an 27 Standorten nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen - vom Mittelständler bis zum DAX-Unternehmen.

BDO Deutsche Warentreuhand ist Gründungsmitglied von BDO International, der einzigen der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit europäischer Tradition. BDO International ist ein seit 1963 bestehendes Netzwerk von rechtlich selbstständigen, voneinander unabhängigen Gesellschaften mit rund 31.500 Mitarbeitern in 110 Ländern.
(BDO Deutsche Warentreuhand: ra)

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21.08.08 - Compliance-Klauseln: Gut gemeint aber unwirksam? - Compliance-Klauseln spielen bisher weitgehend nur eine Rolle im Business-to-Business-Bereich

11.08.08 - Compliance als strategisches Risiko globaler Unternehmen

05.08.08 - Gesucht wird ein Compliance-Officer - Ein 200.000 Euro-Beispiel aus der Praxis

31.07.08 - "Willful Blindness" im Wirtschaftsstrafrecht - Kann ungewollte Unwissenheit vor Strafe schützen?

25.07.08 - Veranstaltungen als Zuwendungen nach § 31d WpHG: Zulässigkeit von Veranstaltungen mit Kunden, Mitarbeitern und Organen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) im Umfeld der FRUG-Gesetzgebung

17.07.08 - Arbeitsrechtliche Besonderheiten der Implementierung von Compliance-Programmen – Rechtsfolgen: Besteht die Pflicht zur Durchsetzung von Compliance-Richtlinien?

11.07.08 - Rückruf-Management als Bestandteil unternehmerischer Compliance

19.06.08 - Nachbetrachtung: Strafbare Vorteilsgewährung an Amtsträger als Repräsentanten des Staates (StGB § 333): Einladungen keine strafbare Vorteilsgewährung, sondern ein legitimes Interesse eines Sponsors

17.06.08 - Mangels genauer und aufgeschlüsselter empirischer Daten besteht über die Anwendung des Internationale Bestechungsgesetzes Unsicherheit

12.06.08 - US-Bundesgericht bestätigt weite Auslegung von US-Anti-Korruptionsvorschriften - Foreign Corrupt Practices Act of 1977 (FCPA)

14.05.08 - Der US-False Claims Act ein EI Dorado für Whistleblower - US-Gesetzesregelung für die amerikanische öffentliche Hand ein Segen

07.05.08 - Compliance mit dem neuen EU-Chemikalienrecht REACH – Die sorgfältige Vorbereitung ist existenziell - Der Geltungsbereich von REACH ist sehr breit aufgestellt

02.05.08 - Rechtliche Grundlagen für Aufsichtsratsprüfungsausschüsse und ihre Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet der Compliance - "Compliance"-Themen gehören nach EU-Recht weder zu den verpflichtenden noch zu den empfohlenen Aufgaben eines Prüfungsausschusses

22.04.08 - Die Compliance-Praxis im Finanzdienstleistungssektor nach Solvency II

21.04.08 - Anforderungen an die Organisation in börsennotierten Unternehmen zur Erfüllung insiderrechtlicher Pflichten

11.04.08 - Selbstreinigung: Vergaberechtliche "Medizin" als Compliance-Maßnahme – So können als unzuverlässig geltende Unternehmen ihre Eignung und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen

08.04.08 - Bezirksgericht Zürich lässt Arrestdurchgriff auf treuhänderisches trust-Vermögen zu

08.04.08 - Organisationsverschulden des Arbeitgebers und Schadensteilung bei Arbeitnehmerhaftung BGB a.F. §§ 254 Abs. 1,276; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ZPO §§ 286, 301

07.04.08 - Verpflichtung zur Mitteilung nach §§ 2111. WpHG bei einer Umfirmierung: Die Auswirkungen des Urteils auf die inhaltliche Ausgestaltung von Compliance-Verfahren sind erheblich

07.04.08 - Studie von Ernst & Young: Ergebnisse einer Befragung der Stakeholder zu Risikomanagement und Compliance

07.04.08 - Welche Auswirkungen hat das ausländisches Unternehmensstrafrecht auf Compliance und Unternehmenspraxis?

27.03.08 - Untreue durch Nutzung einer "schwarzen Kasse" (StGB §§ 266,299 a. F.) – Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14.5.2007, in dem es um Schwarze Kassen bei der Siemens AG ging

26.03.08 - Internationale Gerichtsurteile: US-Bundesgericht verschärft Anforderungen an Sexual Harassment-Klagen (Civil Rights Act of 1964)

12.03.08 - Untreue durch Zahlung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Vergütung an Betriebsratsmitglieder (StGB §§ 266 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1; BetrVG § 119 Abs. 1 Nr. 3, EBRG §§ 42 Nr. 3,44 Abs. 1 Nr. 2)

11.03.08 - Unternehmensethik und Compliance-Management – Zwei Seiten einer Medaille - Ein striktes Compliance-Management ist die notwendige Basis für jede Unternehmensethik

10.03.08 - Zur Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, insbesondere bei Aufsichtsratswahlen (AktG §§ 100,105, 161,243 Abs. 1)

06.03.08 - Der FSA-Kodex -"Healthcare Compliance" in Deutschland - Der FSA-Kodex vom 16.1.2004 stellt gegenüber den bisherigen verbandsübergreifenden Bemühungen eine Zäsur dar

25.02.08 - Corporate Compliance im aktienrechtlichen Unternehmensverbund - Die Unternehmensleitung sollte bei entsprechendem Gefahrenpotential eine auf Haftungsvermeidung und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichten

14.02.08 - Fünf Punkte, die ausländische Unternehmen über den United States Foreign Corrupt Practices Act ("FCPA") wissen sollten

13.02.08 - Die Einfallstore des Kartellrechts in die Unternehmenspraxis - wie man sie erkennen und wieder schließen kann

13.02.08 - Verstößt der Arbeitgeber gegen das Diskriminierungsverbot, kann der Stellenbewerber Entschädigung nach § 15 AGG verlangen


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Log-Management und Compliance-Anforderungen Aktionärsinteressen in Codes of Conduct