Warnung vor hohen Bürokratiekosten


Geplantes IT-Sicherheitsgesetz wird für die Wirtschaft teuer
Studie schätzt Kosten für Meldepflichten auf 1,1 Milliarden Euro - Bitkom fordert sicheres Verfahren für Bereitstellung von Informationen - Behörden sollten Unternehmen über Sicherheitslage informieren

(28.07.14) - Der Bitkom hat im Zusammenhang mit dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz vor hohen Bürokratiekosten gewarnt. Laut einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft KPMG im Auftrag von BDI, Bitkom und weiteren Branchenverbänden entstehen allein aus der beabsichtigten Meldepflicht für schwere IT-Sicherheitsvorfälle Kosten in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr für die deutsche Wirtschaft. Nach Bitkom-Prognosen kommen Ausgaben für die Einhaltung höherer Sicherheitsstandards in dreistelliger Millionenhöhe hinzu. "Das IT-Sicherheitsgesetz hat herausragende Bedeutung für den Schutz kritischer Infrastrukturen", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Dabei muss das Sicherheitsinteresse mit dem praktisch Machbaren und dem wirtschaftlich Vertretbaren in Einklang gebracht werden."

Ziel des Gesetzes ist es, den Behörden anhand von Hinweisen der Unternehmen ein besseres Bild über die aktuelle Sicherheitslage im Internet zu verschaffen. Zudem sollen für die Versorgungssicherheit besonders wichtige Branchen dazu verpflichtet werden, bestimmte Sicherheitsstandards für ihre IT-Systeme einzuhalten.

In Kürze wird ein neuer Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums erwartet. Ein erster Entwurf aus dem Vorjahr ist nicht verabschiedet worden. Aus Sicht des Bitkom liegt die Herausforderung in der konkreten Ausformulierung des Gesetzes. So müsse festgelegt werden, welche Unternehmen welcher Branchen als Betreiber kritischer Infrastrukturen gelten. Bei der Meldepflicht müsse präzisiert werden, welche Sicherheitsvorfälle als schwerwiegend eingestuft werden können. Auf Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs geht die KPMG-Studie von rund 2,3 Millionen Meldungen pro Jahr aus. "Entscheidend ist ein Meldeverfahren für IT-Sicherheitsvorfälle, das die Anonymität des Meldenden ermöglicht. Nur so können Reputationsverluste der Unternehmen vermieden werden, sollten gemeldete Cyberattacken öffentlich werden", betonte Kempf. Als Lösungsvorschlag wurde im Rahmen der Studie ein Verfahren entwickelt, das pseudonymisierte Meldungen an einen Treuhänder vorsieht. Kempf: "Das Treuhändermodell ermöglicht weitgehende Anonymität. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit für die Behörden, Kontakt zu dem Unternehmen aufzunehmen."

Zudem dürfe das Meldeverfahren nicht nur in einer Richtung funktionieren. "Die Behörden müssen ihre Erkenntnisse zur Sicherheitslage an die Wirtschaft weitergeben. Nur so können die Unternehmen darauf mit zusätzlichen Maßnahmen reagieren", sagte Kempf. Außerdem werde die Bereitschaft der Unternehmen zur Lieferung aktueller und ausführlicher Informationen steigen, wenn sie davon im Sinne praktischer Sicherheitshinweise profitieren. Darüber hinaus müssten die Behörden möglichst transparent bezüglich der Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der Meldungen agieren.

Die geforderten IT-Sicherheitsstandards müssen branchenspezifisch entwickelt werden, was bereits im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang verweist der Bitkom auch auf die Verantwortung des Staates selbst. Kempf: "Der Staat ist der größte Betreiber kritischer Infrastrukturen. Die entsprechenden Meldepflichten und Sicherheitsstandards sollten daher auch für staatliche Stellen gelten."

Die Studie von KPMG "IT-Sicherheit in Deutschland – Handlungsempfehlungen für eine zielorientierte Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes" steht im Internet zur Verfügung: http://www.Bitkom.org/de/themen/54746_79755.aspx. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Studien

  • KI definiert Geschäftsmodelle neu

    In Deutschlands Chefetagen mangelt es an ausreichender Kompetenz im Bereich generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI). Zwei Drittel der Führungskräfte gehen selbstkritisch davon aus, dass Entscheider ohne fundiertes KI-Verständnis mittelfristig aus der Leitungsebene verdrängt werden. Zudem erwarten 52 Prozent, dass künftig vor allem vollständig auf generativer KI basierende Geschäftsmodelle dominieren werden.

  • Nur die wenigsten haben eine Cyberversicherung

    Wenn plötzlich wichtige Daten nach einem Angriff mit Schadsoftware verschwunden sind, jemand anderes sich im Internet der eigenen Identität bemächtigt und damit Schäden verursacht oder auch wenn man beim Online-Shopping betrogen wird - Opfer von Kriminalität im Internet zu werden, kann schnell teuer werden. Abhilfe versprechen Cyberversicherungen. Allerdings haben derzeit die wenigsten Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland eine entsprechende Absicherung.

  • Identity Governance und Administration

    Omada hat die Veröffentlichung ihres jährlichen State of Identity Governance Report für 2025 bekannt gegeben. Der Bericht untersucht die Sicht von IT- und Geschäftsführern auf Bedrohungen im Kontext von Identitätssicherheit und die Lösungen, die sie zur Bewältigung dieser Herausforderungen einsetzen.

  • Überwinden des "Henne-Ei-Problems"

    Der ibi-Payment-Report 2024 behandelt ein umfangreiches und vielfältiges Themenspektrum. Dabei wurde auch SEPA Request-to-Pay detailliert betrachtet. Die aus den Online-Befragungen von 1.024 Endkunden sowie 40 Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Zahlungsverkehr und Payment von Kreditinstituten erzielten Ergebnisse zeigen, dass die Meinungen über das Gelingen einer flächendeckenden Durchsetzung von SEPA Request-to-Pay stark divergieren.

  • Leben nach dem Tod - Digital unsterblich?

    Neue Technologien wie KI ermöglichen das Weiterleben nach dem Tod in Form von digitalen Darstellungen (Avataren) oder Chatbots. Die Digital Afterlife Industry, die solche Möglichkeiten anbietet, gilt als vielversprechender Wachstumsmarkt. Ein interdisziplinäres Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT sowie der Universität Tübingen hat Gestaltungsvorschläge zum Umgang mit Avataren erarbeitet und in der Studie "Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens" zusammengefasst.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen