Bei Datenverlusten den Überblick behalten


Trugschluss: Unternehmen sehen sich bereit für DSGVO
Studie: Nur zwei Prozent der Unternehmen decken die Kernanforderungen DSGVO tatsächlich ab



Viele Unternehmen weltweit sind der Meinung, die Pflichten aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Engl. General Data Protection Regulation GDPR) bereits abzudecken. Sie liegen falsch. Das ist eines der Ergebnisse einer Umfrage von Veritas Technologies. Der "Veritas 2017 GDPR Report" zeigt: Weltweit erklärte fast ein Drittel (31 Prozent) der Befragten, das eigene Unternehmen erfülle die wichtigsten Regelungen der Verordnung längst. Als dieselben Firmen nach spezifischen Regelungen aus der DSGVO befragt wurden, sahen sie bei sich allerdings Nachholbedarf, so dass sie sehr wahrscheinlich nicht compliant sind. Berücksichtigt man auch diese Antworten, sind unter dem Strich nur noch zwei Prozent der Unternehmen weltweit tatsächlich auf die Verordnung vorbereitet.

Die größten Schwierigkeiten haben Firmen damit, bei Datenverlusten den Überblick zu behalten. Von den Befragten, die eigenen Angaben zufolge längst auf die Verordnung vorbereitet sind, hat fast die Hälfte (48 Prozent) keine Einsicht in sämtliche Vorfälle, bei denen personenbezogene Daten verloren gehen. Ganze 60 Prozent sehen sich nicht in der Lage, ein Datenleck binnen 72 Stunden zu entdecken und zu melden – dabei ist das eine essenzielle Forderung aus der DSGVO. Ob Krankenakte, E-Mail-Adresse oder Passwort – meldet eine Organisation den Verlust von personenbezogenen Daten zu spät, handelt sie nicht konform zu den neuen Regelungen.

Die Studienergebnisse zeigen, dass Organisationen, die sich bereits als compliant einstufen, ihre Strategien überdenken sollten. Handeln sie nicht entsprechend, drohen hohe Bußgelder, die sich auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro belaufen können – je nachdem, welcher Betrag größer ist.

Gefahr durch ehemalige Mitarbeiter
Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, sollte er auf keine Unternehmensdaten mehr zugreifen dürfen. Das geschieht meist, indem seine Systemzugänge und -Profile gelöscht werden. Dies ist ein wichtiger Prozess, um finanzielle oder Image-Schäden zu vermeiden. Trotzdem erklärte die Hälfte der "DSGVO-konformen" Unternehmen, dass ihre ehemaligen Mitarbeiter weiterhin Zugriff auf Unternehmensdaten hätten. Dieses Ergebnis zeigt, dass auch die Firmen, die von ihrer DSGVO-Compliance überzeugt sind, anfällig sind für mögliche Sicherheitslücken.

"Recht auf Vergessenwerden” bereitet Probleme
Laut DSGVO haben alle Verbraucher das Recht zu fordern, dass ihre eigenen personenbezogenen Daten aus Datenbanken von Unternehmen gelöscht werden. Das wird jedoch zum Problem – auch für Organisationen, die sich nach eigenen Angaben bestens vorbereitet fühlen. 18 Prozent räumten ein, personenbezogene Daten nicht zeitnah suchen, finden und löschen zu können. Weitere 13 Prozent sind nicht in der Lage,
>> ihre Daten daraufhin zu untersuchen, ob sie Referenzen zu Einzelpersonen enthalten
>> zu visualisieren, wo Daten gespeichert werden

Ebenfalls 13 Prozent gestanden, dass die Quellen der Daten und ihr Verwendungszweck nicht klar definiert sind. Auch das verstößt gegen die DSGVO. Organisationen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten ausschließlich für den ursprünglichen Verwendungszweck verwendet und danach gelöscht werden.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Wer ist wofür verantwortlich?
Ein weiteres Ergebnis: Organisationen schätzen falsch ein, wer für die Daten in Cloud-Umgebungen verantwortlich ist. 49 Prozent der Befragten, die sich bereit für die DSGVO halten, sehen die Verantwortung für Daten-Compliance komplett beim Cloud-Anbieter (Cloud Service Provider CSP). Allerdings ist das Unternehmen selbst als der "Besitzer" der Daten oder als der "Data Controller", wie es in der Verordnung heißt, verantwortlich und muss sicher stellen, dass ein CSP als so genannter Datenverarbeiter oder "Data Processor" entsprechend den Vorgaben handelt. Diese Fehleinschätzung kann ihnen teuer zu stehen kommen, sobald die DSGVO-Regelungen in Kraft treten.

"Die DSGVO will Unternehmen zwingen, Datenmanagement ernst zu nehmen. Unsere Umfrage zeigt jedoch: Es besteht große Unsicherheit darüber, was getan werden muss, um die Vorgaben zu erfüllen. Doch der Countdown läuft und alle Missverständnisse sollten ausgeräumt sein, wenn die Verordnung nächstes Jahr gültig wird", sagt Andreas Bechter, Regional Product Manager EMEA bei Veritas.

"Für Regelungen wie die DSGVO ist es wichtig zu verstehen, welche Daten in der Organisation vorhanden sind. Doch das ist nicht genug. Die Daten müssen so klassifiziert sein, dass Richtlinien auf sie angewendet werden können. Geschieht das nicht, kann es auch keine Compliance geben. Die Ergebnisse unserer Umfrage sollten genutzt werden, um Unternehmen über Irrglauben aufzuklären, die sie das Geschäft kosten könnten."

Die DSGVO harmonisiert die Regelungen, wie mit personenbezogenen Daten innerhalb des EU-Raums umzugehen ist. Organisationen müssen sicherstellen, dass ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen und die notwendigen Prozesse installiert wurden, um unmittelbar festzustellen, ob personenbezogene Daten verloren gingen. Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und betrifft jede Organisation, die Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger vertreibt oder ihr Verhalten beobachtet. Der Sitz der Organisation ist irrelevant.

Methodologie
Veritas hat den unabhängigen Marktforscher Vanson Bourne beauftragt, eine Studie durchzuführen. Dieser Report basiert auf den Ergebnissen. Im Februar und März 2017 wurden 900 Führungskräfte aus Australien, Deutschland, Frankreich, Japan, Singapur, Südkorea, den USA und dem Vereinigten Königreich interviewt. Die Befragten kamen aus Organisationen mit mindestens 1000 Mitarbeitern aus verschiedenen Sektoren. Ein Kriterium war eine geschäftliche Beziehung Organisation im EU-Raum.
(Veritas Technologies: ra)

eingetragen: 21.08.17
Home & Newsletterlauf: 18.09.17

Veritas Technologies: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Studien

  • KI definiert Geschäftsmodelle neu

    In Deutschlands Chefetagen mangelt es an ausreichender Kompetenz im Bereich generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI). Zwei Drittel der Führungskräfte gehen selbstkritisch davon aus, dass Entscheider ohne fundiertes KI-Verständnis mittelfristig aus der Leitungsebene verdrängt werden. Zudem erwarten 52 Prozent, dass künftig vor allem vollständig auf generativer KI basierende Geschäftsmodelle dominieren werden.

  • Nur die wenigsten haben eine Cyberversicherung

    Wenn plötzlich wichtige Daten nach einem Angriff mit Schadsoftware verschwunden sind, jemand anderes sich im Internet der eigenen Identität bemächtigt und damit Schäden verursacht oder auch wenn man beim Online-Shopping betrogen wird - Opfer von Kriminalität im Internet zu werden, kann schnell teuer werden. Abhilfe versprechen Cyberversicherungen. Allerdings haben derzeit die wenigsten Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland eine entsprechende Absicherung.

  • Identity Governance und Administration

    Omada hat die Veröffentlichung ihres jährlichen State of Identity Governance Report für 2025 bekannt gegeben. Der Bericht untersucht die Sicht von IT- und Geschäftsführern auf Bedrohungen im Kontext von Identitätssicherheit und die Lösungen, die sie zur Bewältigung dieser Herausforderungen einsetzen.

  • Überwinden des "Henne-Ei-Problems"

    Der ibi-Payment-Report 2024 behandelt ein umfangreiches und vielfältiges Themenspektrum. Dabei wurde auch SEPA Request-to-Pay detailliert betrachtet. Die aus den Online-Befragungen von 1.024 Endkunden sowie 40 Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Zahlungsverkehr und Payment von Kreditinstituten erzielten Ergebnisse zeigen, dass die Meinungen über das Gelingen einer flächendeckenden Durchsetzung von SEPA Request-to-Pay stark divergieren.

  • Leben nach dem Tod - Digital unsterblich?

    Neue Technologien wie KI ermöglichen das Weiterleben nach dem Tod in Form von digitalen Darstellungen (Avataren) oder Chatbots. Die Digital Afterlife Industry, die solche Möglichkeiten anbietet, gilt als vielversprechender Wachstumsmarkt. Ein interdisziplinäres Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT sowie der Universität Tübingen hat Gestaltungsvorschläge zum Umgang mit Avataren erarbeitet und in der Studie "Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens" zusammengefasst.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen