Compliance-Konferenz im Bereich Healthcare


Handlungsempfehlungen für den Praxisalltag:
Gesundheitswirtschaft und Grundprinzipien einer transparenten und guten Zusammenarbeit
Healthcare Compliance: Kooperation zwischen Krankenhäusern, Ärzten und der medizintechnischen Industrie birgt an einigen Stellen strafrechtliche Risiken

(30.04.10) - Mit dem Aufbau eines internationalen Netzwerks zum Informationsaustausch von Healthcare Compliance-Verantwortlichen in Krankenhäusern und Medizinprodukte-Unternehmen beschäftigt sich die "International Medical Device Industry Compliance Conference" vom 3. bis 5. Mai 2010 in Berlin. Die dritte internationale Konferenz, nach Paris 2008 und Rom 2009, soll den globalen Austausch der Verantwortlichen verstärken.

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt wird am 3. Mai 2010 um 13.15 Uhr im Berliner Marriott Hotel die Compliance-Konferenz eröffnen. Der BVMed ist Partner der vom US-Verband AdvaMed und dem europäischen Verband Eucomed initiierten Konferenz, zu der rund 250 Vertreter international agierender Unternehmen sowie Vertreter von Kliniken und medizinischer Einrichtungen erwartet werden.

Der medizinische Fortschritt ist das Herzstück der Gesundheitswirtschaft. Grundlegende Voraussetzung dafür ist eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen medizinischen Einrichtungen, Ärzten und der Industrie. Für die Zusammenarbeit braucht es klar kommunizierte Regeln und ein weit gespanntes Netzwerk für den Austausch, da viele Unternehmen international agieren. "Deshalb begrüßen wir es sehr, dass die internationale Konferenz zum Thema Healthcare Compliance und zur Zusammenarbeit im Gesundheitsmarkt dieses Jahr in Berlin stattfindet", so BVMed-Geschäftsführer Schmitt.

Die enge Kooperation zwischen Krankenhäusern, Ärzten und der medizintechnischen Industrie ist auch politisch ausdrücklich erwünscht. Sie birgt an einigen Stellen aber strafrechtliche Risiken. Um diese zu vermeiden, sollten alle Beteiligten die Spielregeln kennen. Der Kodex Medizinprodukte aus dem Jahr 1997 und der Gemeinsame Standpunkt aus dem Jahr 2000 bilden in Deutschland schon seit Jahren die Grundlage für die wichtige Zusammenarbeit zwischen Industrie, Ärzten und medizinischen Einrichtungen.

Bei vielen Beteiligten im Gesundheitsmarkt herrscht jedoch immer noch Unsicherheit in der Zusammenarbeit. Der BVMed startete deshalb Anfang 2008 mit dem "MedTech Kompass" eine Präventions- und Aufklärungskampagne, die Regeln klar kommuniziert und genaue Handlungsempfehlungen für den Praxisalltag gibt. Der MedTech Kompass dient auch als Anlaufstelle für Fragen zum Thema Healthcare Compliance.

"Der kontinuierliche Austausch in einem Netzwerk von Healthcare Compliance-Verantwortlichen soll für eine transparente Zusammenarbeit und optimierte Prozesse durch klare Kommunikation sorgen", so Schmitt. Zusätzlich sei es wichtig, dass in den Kliniken und Unternehmen selbst kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen zum Thema Healthcare Compliance durchgeführt werden.

Als Orientierung verweist der BVMed auf die vier Grundprinzipien einer transparenten und guten Zusammenarbeit:

>> Trennungsprinzip:
Entgeltliche oder unentgeltliche Zuwendungen müssen unabhängig von Beschaffungsentscheidungen bzw. Umsatzgeschäften sein. Dies bedeutet in der Praxis, dass Zuwendungen unabhängig sein müssen von einem tatsächlichen oder möglichen Umsatzgeschäft.

>> Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden. Alle Leistungen an eine medizinische Einrichtung oder an einen Arzt müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt, schriftlich fixiert und genehmigt werden.

>> Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wenn beispielsweise ein Arzt eine medizintechnisch relevante Studie fertigt, muss das Honorar seinem Aufwand angemessen und marktüblich sein.

>> Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden. In den schriftlichen Vereinbarungen wird detailliert festgelegt, welcher Art etwa die Zuwendung ist, welchen Zweck sie hat und welche Leistungen konkret erbracht werden.

Die konsequente Anwendung der vier Grundprinzipien vermeidet, unter Korruptionsverdacht zu geraten. Der "Kodex Medizinprodukte und der Gemeinsame Standpunkt" beruhen auf diesen Prinzipien. Hilfestellung in der Praxis geben auch die vom BVMed gemeinsam mit dem Verband der Krankenhausdirektoren entwickelten Musterverträge. (Manfred Beeres, BVMed: ra)

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