Compliance mit Solvency II


Die Solvency II-Richtlinie zwingt deutsche Versicherer zur Einführung einer Compliance-Funktion
Der Compliance-Gedanke muss im Versicherungsunternehmen permanent kommuniziert und vom Management beispielhaft vorgelebt werden

(14.10.11) - Die neue Solvency-II-Richtlinie verpflichtet Versicherungen in Deutschland spätestens ab Januar 2013 zur Einführung einer Compliance-Funktion. Diese soll die Unternehmensorgane beraten, das interne Kontrollsystem überwachen sowie Änderungen im Rechtsumfeld frühzeitig erkennen und analysieren. Die Compliance-Spezialistin digital spirit entwickelt zusammen mit Fachexperten der Versicherungsbranche bereits jetzt nachhaltige Schulungsprogramme, die den Unternehmen helfen, die geplanten gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Eine rechtzeitige Umsetzung der Richtlinie wird den Versicherungsunternehmen damit erleichtert.

"Die besten Compliance-Konzepte verpuffen wirkungslos, wenn sie im Unternehmensalltag nicht konsequent gelebt werden. Der Compliance-Gedanke muss im Versicherungsunternehmen permanent kommuniziert und vom Management beispielhaft vorgelebt werden. Damit wird die erforderliche interne Akzeptanz gefördert und zugleich erreicht, dass der Compliance-Ansatz in den Köpfen der handelnden Personen verankert wird", meint Jürgen Bürkle, Rechtsanwalt und Leiter Konzern-Rechtsabteilung/Compliance-Officer bei Stuttgarter Lebensversicherung a.G., der als Fachautor maßgeblich an der Entwicklung der Lernprogramme von digital spirit beteiligt ist. "Effektive Compliance, die Rechtsverstöße möglichst vermeidet, trägt dazu bei, die Reputation des Versicherungsunternehmens zu schützen und damit den wirtschaftlichen Unternehmenserfolg zu fördern", ist Bürkle überzeugt.

Solvency-II ist eine Europa-Richtlinie, die alle Versicherungsunternehmen in Deutschland betrifft. Bei Rechtsverstößen kann die Versicherungsaufsichtsbehörde Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abberufen und ihnen ihre Tätigkeit untersagen. Wesentliche Rechtsverstöße können als letztes Mittel dazu führen, dass die Aufsichtsbehörde dem Versicherungsunternehmen die Konzession entzieht. (digital spirit: ra)

digital spirit: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen