Praxis-Tipps für den Arbeitnehmerdatenschutz Abwägungen zwischen den Kontrollpflichten des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers
(04.06.10) - Wenn zwei sensible Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht und der Datenschutz aufeinandertreffen, lässt das sehr komplexe Abwägungen erwarten. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Praxis des Arbeitnehmerdatenschutzes. Überwachungsskandale sind die eine Seite der Medaille, komplexe, ohne anwaltlichen Rat kaum zu bewältigende Abwägungen zwischen den Kontrollpflichten und -bedürfnissen des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers die andere.
Die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich und Tipps für sachgerechte Lösungen stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung "Arbeitnehmerdatenschutz" am 17. Juni 2010 von 11 bis 18 Uhr im Wissenschaftszentrum Bonn, Ahrstraße 45, 53175 Bonn.
Auf Einladung der überregionalen Rechtsanwaltssozietät Eimer Heuschmid Mehle, Bonn, referieren und diskutieren Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn, Thomas Drescher, Datenschutzbeauftragter des WDR, Gabriela Krader, Konzerndatenschutzbeauftragte Deutsche Post DHL und Alfred Lohbeck, Leiter Konditionen und Arbeitsrecht Deutsche Telekom Kundenservice.
Durchs Thema führen die Referenten Prof. Jochen Dieckmann, ehemaliger Justiz- und Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, und Manfred Becker, Fachanwalt für Arbeitsrecht, von Eimer Heuschmid Mehle.
Die Teilnahme an der Veranstaltung, die sich vor allem an Praktiker aus dem betrieblichen Alltag wendet, ist kostenlos. Um eine Anmeldung bis zum 14. Juni 2010 wird gebeten. (Eimer Heuschmid Mehle: ra)
Eimer Heuschmid Mehle: Kontakt und Steckbrief
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Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.
Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.
Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.
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