Telekommunikationsüberwachung mit Trojanern


Staatstrojaner: Überwachung rechnergestützter Telekommunikation ist und bleibt verfassungswidrig, sagt die Piratenpartei
Einsatz von Bundestrojanern zur Überwachung von Telekommunikationsvorgängen direkt an den Endgeräten


(24.01.13) - Die Piratenpartei Deutschland fordert von der Bundesregierung eine öffentliche Klarstellung, dass der Einsatz von Spähsoftware zur Überwachung von Telekommunikationsvorgängen direkt an den Endgeräten (Quellen-TKÜ) verfassungswidrig ist. Die Partei bestärkt damit den Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in seinem Zweifel gegenüber der Rechtmäßigkeit dieser Überwachungsmaßnahme [1].

"Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass eine Telekommunikationsüberwachung mit Hilfe von Trojanern niemals im Einklang mit der Verfassung stehen wird", kritisiert Klaus Peukert, Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland.

Aufgrund der Funktionsweise einer solchen Spähsoftware gibt es keinen technisch zuverlässigen Weg, die Überwachung ausschließlich auf Informationen aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang zu beschränken. Und selbst wenn es einen solchen gäbe, läge die korrekte Umsetzung und Kontrolle stets in den Händen der einsetzenden Behörden, was mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar ist.

Bereits 2008 forderte das Bundesverfassungsgericht die Wahrung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bei jeder Form der Onlinedurchsuchung ein [2]. Die derzeit unklare Rechtslage wird von der Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion nicht angezweifelt [1].

"Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass die Bundesregierung den fortdauernden Einsatz des Staatstrojaners durch Bundesbehörden wie das Zollkriminalamt duldet", ergänzt Peukert.

Die Bundesregierung erhofft sich derzeit noch, die Quellen-TKÜ durch eine Änderung des §100a Strafprozessordnung (StPO) oder durch die Schaffung einer neuen Regelung auf eine verfassungsrechtlich saubere Grundlage zu stellen. Inhalt und Umfang gesetzlicher Regelungen sind laut Innenministerium "Gegenstand einer intensiven, noch nicht abgeschlossenen Prüfung".

Quellen:
[1] Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711598.pdf
[2] Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
(Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

  • Mehr Wettbewerb für weniger Steuergeldausgaben

    Wie die öffentliche Verwaltung genau Steuermittel im Rahmen des öffentlichen Einkaufs einsetzt, darüber herrscht in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten Unklarheit. Das soll sich mit der Einführung sogenannter "eForms" ändern. Ab dem 25.10.2023 werden standardisierte Bekanntmachungsdokumente für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit verpflichtend. Die Nortal AG begleitet die Einführung in Deutschland von Beginn an.

  • Datenschutz-Wiki wieder online

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben seit Anfang Juli 2023 gemeinsam das Datenschutz-Wiki weiter.

  • Über ein EQS-System Missstände melden

    Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verleiht der EQS Group ihr Partner-Siegel. Der Einkaufspartner der öffentlichen Hand nimmt damit die digitalen EQS-Hinweisgebersysteme in das BBG-Portfolio auf.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen