Telekommunikationsüberwachung mit Trojanern


Staatstrojaner: Überwachung rechnergestützter Telekommunikation ist und bleibt verfassungswidrig, sagt die Piratenpartei
Einsatz von Bundestrojanern zur Überwachung von Telekommunikationsvorgängen direkt an den Endgeräten


(24.01.13) - Die Piratenpartei Deutschland fordert von der Bundesregierung eine öffentliche Klarstellung, dass der Einsatz von Spähsoftware zur Überwachung von Telekommunikationsvorgängen direkt an den Endgeräten (Quellen-TKÜ) verfassungswidrig ist. Die Partei bestärkt damit den Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in seinem Zweifel gegenüber der Rechtmäßigkeit dieser Überwachungsmaßnahme [1].

"Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass eine Telekommunikationsüberwachung mit Hilfe von Trojanern niemals im Einklang mit der Verfassung stehen wird", kritisiert Klaus Peukert, Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland.

Aufgrund der Funktionsweise einer solchen Spähsoftware gibt es keinen technisch zuverlässigen Weg, die Überwachung ausschließlich auf Informationen aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang zu beschränken. Und selbst wenn es einen solchen gäbe, läge die korrekte Umsetzung und Kontrolle stets in den Händen der einsetzenden Behörden, was mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar ist.

Bereits 2008 forderte das Bundesverfassungsgericht die Wahrung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bei jeder Form der Onlinedurchsuchung ein [2]. Die derzeit unklare Rechtslage wird von der Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion nicht angezweifelt [1].

"Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass die Bundesregierung den fortdauernden Einsatz des Staatstrojaners durch Bundesbehörden wie das Zollkriminalamt duldet", ergänzt Peukert.

Die Bundesregierung erhofft sich derzeit noch, die Quellen-TKÜ durch eine Änderung des §100a Strafprozessordnung (StPO) oder durch die Schaffung einer neuen Regelung auf eine verfassungsrechtlich saubere Grundlage zu stellen. Inhalt und Umfang gesetzlicher Regelungen sind laut Innenministerium "Gegenstand einer intensiven, noch nicht abgeschlossenen Prüfung".

Quellen:
[1] Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711598.pdf
[2] Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
(Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Bekämpfung von Korruptionsrisiken

    Der Vorstand der Internationalen Initiative zur Transparenz im Rohstoffsektor (Extractive Industries Transparency Initiative, EITI) hat nach einem umfassenden Bewertungsverfahren die Arbeit der deutschen Multi-Stakeholder-Gruppe für sehr gut befunden.

  • Die USA verbieten Kaspersky-Software

    Der Verkauf von Kaspersky-Software an Unternehmen und Verbraucher in den USA wurde durch eine Entscheidung des US-Handelsministeriums vom 20. Juli 2024 an untersagt. Ab dem 29. September darf Kaspersky auch keine Updates mehr einspielen. Die Antiviren-Software wird dadurch weitgehend nutzlos gegen neu dazukommende Bedrohungen. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der Weiterverkauf verboten.

  • Viele Optionen der Datenverarbeitung

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sprach sich zur Eröffnung des Frühjahrskongresses des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. für eine frühzeitige Einbindung von Datenschutzbeauftragten und eine Weiterentwicklung von Privacy Enhancing Technologies für den Einsatz auch in kleinen und mittleren Unternehmen aus.

  • ESG-Berichterstattung als strategisches Muss

    Unternehmen stehen unter wachsendem Druck von Behörden, Mitarbeitern und Kunden, ihre Performance in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance = ESG) zu verbessern. Mit Hilfe von Intelligenter Automatisierung und einer ESG-Berichtssoftware können sie jedoch die Anforderungen in Angriff nehmen.

  • Neue "Allianz FÜR Vergaberecht" gegründet

    Gemeinsam mit 18 deutschen Wirtschaftsdachverbänden setzt sich Transparency Deutschland in der neu gegründeten "Allianz FÜR Vergaberecht" für die korrekte Anwendung der bestehenden vergaberechtlichen Grundsätze ein.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen