Verbrauchervertragsrecht ist veraltet


Vertragsrecht 4.0: Verbraucher online besser schützen
Das aktuelle EU-Verbraucherrecht erfasst Produkte der digitalen Welt nur unzureichend



Die EU-Institutionen verhandeln derzeit über den Richtlinienentwurf zur Bereitstellung von digitalen Inhalten. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie das Vertragsrecht an die Bedingungen einer zunehmend digitalisierten Welt anzupassen ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert klare europäische Regeln, die Anbieter von Software, digitalen Diensten und smarten Geräten stärker in die Pflicht nehmen sollen. "Das europäische Verbrauchervertragsrecht ist veraltet und hinkt aktuellen Entwicklungen in der digitalen Welt hinterher – ein Update ist hier dringend nötig", so Otmar Lell, Leiter des Teams Recht und Handel beim vzbv. "Die kürzlich bekannt gewordene Schwachstelle bei der Verschlüsselung von WLAN-Netzwerken zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher sind für die Behebung von Sicherheitslücken bisher auf den guten Willen der Hersteller und Händler angewiesen. Das muss sich ändern."

Lesen Sie zum Thema "IT-Sicherheit" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

Sicherheits-Updates kostenfrei anbieten
Ein neuer Richtlinienentwurf ist Teil der "Digital Market"-Strategie der Europäischen Kommission und soll den Rechtsrahmen für den Kauf digitaler Inhalte europaweit vorgeben.

Oft sind viele Verbraucher von Software-Sicherheitslücken betroffen. Allein die kürzlich bekannt gewordene Schwachstelle bei der WPA2-Verschlüsselung von WLAN-Netzwerken betrifft potentiell Millionen Haushalte. Hier besteht die Gefahr, dass beispielsweise Online-Banking-Daten in falsche Hände geraten. Auch Hackerangriffe, wie der durch die "WannaCry"-Schadsoftware im Mai dieses Jahres, können sich über unzureichend geschützte Geräte epidemisch weiter verbreiten. "Deshalb sollte die Richtlinie Anbieter verpflichten, sicherheitsrelevante Updates während der gesamten tatsächlichen Nutzungsdauer digitaler Produkte kostenfrei zur Verfügung zu stellen", sagt Lell. Sie müsse außerdem auf Güter mit eingebetteter Software, z.B. Smart Home Produkte und Tablets, anwendbar sein. Der Kommissionsvorschlag sah dies ursprünglich jedoch nicht vor. Der vzbv appelliert an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, an dieser Stelle den Kommissionsvorschlag zu korrigieren.

Beweislast beim Händler
Für Verbraucher wird es in der digitalen Welt immer schwieriger nachzuweisen, dass sie das Problem nicht verursacht haben. Die Beweislast sollte daher auf Seiten des Händlers liegen. "Es kann nicht sein, dass Verbraucher ohne Informatikstudium das Nachsehen haben, wenn es um die Durchsetzung ihrer Ansprüche geht", so Lell.

Abstimmung im Ausschuss
Die federführenden Ausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und Recht (JURI) des Europäischen Parlaments werden voraussichtlich am 21. November 2017 ihren Bericht zum Richtlinienentwurf beschließen. Der vzbv fordert die Abgeordneten dazu auf, Farbe zu bekennen und bei der Abstimmung für ein zukunftsfähiges und verbraucherfreundliches Recht zu votieren.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 22.11.17
Home & Newsletterlauf: 14.12.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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