Nutzung von Mobilfunkdiensten im Ausland


Noch viel zu tun bei Netzneutralität und Roaming
vzbv legt Vorschläge zur Absicherung der Netzneutralität und zur Abschaffung der Roaming-Gebühren vor

(18.11.15) - In Deutschland ist die Bundesnetzagentur gefragt, verbraucherfreundliche Regeln zur Umsetzung der Netzneutralität festzulegen. Sie muss dafür sorgen, dass die neuen Spezialdienste nicht zu Lasten des freien Internetzugangs gehen. Die Bundesnetzagentur muss Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen. Werden diese nicht eingehalten, sollten Verbraucher entschädigt werden. Verbraucher zahlen schon viel zu lange viel zu hohe Gebühren für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im Ausland. Die EU-Kommission muss jetzt dafür sorgen, dass das Ende der Roaming-Gebühren im Sommer 2017 nicht wieder aufgeschoben wird.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln zur Netzneutralität und die Abschaffung der Roaming-Gebühren beschlossen. Trotz der neuen Verordnung sind aber noch viele Fragen offen. "Jetzt kommt es darauf an, die beschlossenen Regeln zur Netzneutralität in Deutschland konsequent durchzusetzen. Der neue Fahrplan für eine Abschaffung der Roaming-Gebühren muss eingehalten und darf nicht erneut verschleppt werden", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Die neue Verordnung zum einheitlichen Telekommunikationsmarkt ist ein Kompromiss zwischen Kommission, Parlament und Rat der Europäischen Union, der bereits Ende Juni 2015 ausgehandelt wurde. Die Verordnung tritt zum 30. April 2016 in Kraft.

Mindestqualität bei Internetanschlüssen sicherstellen
Die beteiligten Akteure konnten sich nicht in allen Punkten einigen, so dass ein großer Teil der Verantwortung auf die nationalen Regulierungsbehörden übergeht. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur gefragt, verbraucherfreundliche Regeln zur Umsetzung der Netzneutralität festzulegen. Sie muss dafür sorgen, dass die neuen Spezialdienste nicht zu Lasten des freien Internetzugangs gehen. Unternehmen erhoffen sich zusätzliche Einnahmen dadurch, dass sie für einzelne Dienste eine schnellere Übertragung gewährleisten dürfen.

"Überholspuren im Internet dürfen nicht dazu führen, dass der normale Zugang zum Internet schlechter wird. Die Bundesnetzagentur muss jetzt schnell Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen. Werden diese nicht eingehalten, müssen Verbraucher entschädigt werden. Wenn die Bahn zu spät kommt, bekommen Fahrgäste auch Geld zurück", so Müller.

Aus Sicht des vzbv sollten Spezialdienste nur angeboten werden dürfen, wenn die Unternehmen mindestens 75 Prozent der "bis zu"-Angaben über Bandbreiten tatsächlich erfüllen: Wenn ein Anbieter einen Anschluss mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 50 Megabit pro Sekunde verspricht, sollte dem Verbraucher stets mindestens 75 Prozent dieser Bandbreite zur Verfügung stehen.

Ende der Roaming-Gebühren in Sicht
Die Europäische Kommission hat sich vorgenommen, die teuren Gebühren für das Telefonieren und Surfen im Ausland abzuschaffen. Die Zusatzgebühren sollen zum 30. April 2016 in einem ersten Schritt gedeckelt werden und zum 15. Juni 2017 ganz entfallen. Allerdings steht das Ende der Roaming-Gebühren unter dem Vorbehalt, dass die Kommission bis dahin eine Neuregelung für die Großhandelstarife gefunden hat. Dabei geht es um die Gebühren, die sich die Anbieter gegenseitig in Rechnung stellen, wenn Kunden Netze im Ausland nutzen.

"Wieder einmal ist das Aus der Roaming-Gebühren mit einem großen Aber versehen worden. Verbraucher zahlen schon viel zu lange viel zu hohe Gebühren für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im Ausland. Die EU hat sich nun zur Abschaffung des Roaming verpflichtet. Jetzt ist die EU-Kommission gefragt, dass das Ende der Roaming-Gebühren endlich Realität wird", so Müller.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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