Bankentgelte: Nach Grundsatzurteil


Wettbewerbszentrale beanstandet erneut Sparda Bank-Werbung für kostenloses Girokonto
Bereits in den Vorjahren ist die Wettbewerbszentrale gegen die Berechnung von pauschalen Bankentgelten durch verschiedene Geldinstitute vorgegangen



Die Wettbewerbszentrale hat erneut eine Sparda Bank wegen Werbung für ein vermeintlich kostenloses Girokonto abgemahnt ("Das gebührenfreie SpardaGirokonto"). Die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb hält die betreffende Werbung für irreführend, weil der Kunde für die Bankcard erst einmal 10 Euro zahlen muss. Diese soll er erstattet bekommen, wenn er im Jahr mehr als 100 bargeldlose Umsätze über das Konto abwickelt. Wenn der Kunde aber erst einmal 10 Euro zahlen muss, um unter Umständen ggf. erst nach einem Jahr eine entsprechende Erstattung zu erhalten, bedeutet das aus Sicht der Wettbewerbszentrale, dass das Konto eben nicht kostenlos ist.

Grundsatzurteil des LG Düsseldorf in Verfahren der Wettbewerbszentrale
Erst im Januar 2017 hatte das LG Düsseldorf (Urteil vom 06.01.2017, Az. 38 O 68/16) auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer anderen Sparda Bank die Werbung mit einem kostenlosen Girokonto untersagt, weil im damaligen Fall die für die Benutzung des Kontos erforderliche Bankkarte dem Kunden mit 10,00 Euro in Rechnung gestellt wurde.

Bereits in Vorjahren Berechnung unzulässiger Bankentgelte unterbunden
Bereits in den Vorjahren ist die Wettbewerbszentrale gegen die Berechnung von pauschalen Bankentgelten durch verschiedene Geldinstitute vorgegangen: So hat sie gegenüber der Landesbank Berlin bereits im November 2015 erfolgreich die Berechnung von pauschalen Kosten für eine Rücklastschrift als unzulässig beanstandet.

Im August 2016 hat sie die Berechnung eines Entgeltes für die Ausführung eines Dauerauftrages durch eine Sparkasse moniert.

BGH-Entscheidungen zu weiteren Fragen rund um Zulässigkeit von Bankentgelten erwartet
Über etliche neue Versuche, Entgelte von Bankkunden zu erhalten, wurde jüngst in den Medien berichtet. In einem – nicht von der Wettbewerbszentrale geführten - Verfahren wird der BGH die grundsätzliche Frage zu klären haben, ob die Geldinstitute ihren Kunden die Übersendung der mobilen TAN per SMS in Rechnung stellen können (XI ZR 260/15).

In einem weiteren Fall wird sich der Bundesgerichtshof nach seiner Pressemitteilung (Pressemitteilung Nr. 88/2017, XI ZR 590/15) am 12.09.2017 mit verschiedenen Entgelten von Sparkassen beschäftigen, so unter anderem mit pauschalen Entgelten für Rücklastschriften oder die Aussetzung und Löschung von Daueraufträgen. Von diesen Verfahren erwartet die Wettbewerbszentrale über den Einzelfall hinausgehende Hinweise des BGH zur Berechtigung der Berechnung von entgelten durch Banken und Sparkassen. (Wettbewerbszentrale: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 24.07.17

Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Identitäts- und Integritätsfunktionen

    Keyfactor, eine Maschinen- und IoT-Identitätsplattform, gibt bekannt, die Zertifizierung nach dem Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) Version 3.2 erhalten zu haben. Die PKI-basierten digitalen Identitäts- und Integritätsfunktionen helfen Unternehmen dabei alle Aspekte des digitalen Vertrauens bei Geräten, die Karteninhaberdaten verarbeiten, speichern und/oder übertragen, abzudecken.

  • Whistleblowing-Mechanismus gefragt

    Alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland müssen mittlerweile die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, in der gesamten Europäischen Union einen Mindeststandard für den Schutz von Mitarbeitern zu schaffen, die Verstöße gegen europäisches Recht, wie Betrug, Fehlverhalten oder Belästigung, melden.

  • Bisher über 30 Gerichte für Aufsicht zuständig

    Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossene Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht. Sie soll künftig - ab dem 1.1.2025 - beim Bundesamt für Justiz angesiedelt sein. Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, begrüßt die Umsetzung der langjährigen BDIU-Forderung.

  • Kompromiss im Vermittlungsausschuss nötig

    Whistleblower werden in Deutschland auch weiterhin nicht durch nationales Recht geschützt. Im Bundesrat hat am 10. Februar 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt werden sollte, im ersten Schritt nicht gebilligt. Die EQS Group, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, bedauert, dass das Gesetz wegen Details nicht verabschiedet wurde. Der Gesetzesentwurf, der vor Weihnachten vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden war, beinhaltete nach einigen Nachbesserungen die Pflicht, anonyme Meldungen zu bearbeiten.

  • Zum letzten Mal unverschlüsselte Anfragen

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2022 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Anfragen ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, auf insgesamt 55 von 65 im Jahr 2021, die Anzahl der rechtswidrigen Anfragen ist jedoch gestiegen. 14 der 55 Behördenanfragen im Jahr 2022 wurden von mailbox.org zurückgewiesen, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren - dies entspricht mit 25,4 Prozent einem Viertel aller Anfragen, verglichen mit 15,4 Prozent im Jahr 2021.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen