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GDPdU-Schnittstelle für Kunden eingerichtet

Bei einer Lohnsteuerprüfung des Finanzamtes die angeforderten Daten digital zur Verfügung stellen und übertragen
proSoft bietet Personaldienstleistern die Möglichkeit, nahezu alle Verwaltungstätigkeiten und betriebswirtschaftlichen Abläufe zu kontrollieren

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(16.07.08) - Den Kunden des Regensburger Unternehmens proSoft EDV-Lösungen GmbH & Co. KG steht ein weiterer Servicepunkt zur Verfügung.

proSoft hat für die Personaldienstleister in dem Programmteil "proSoft-Lohn" der Software "AÜOffice" eine GDPdU-Schnittstelle eingerichtet. Dies ermöglicht nun diesen Unternehmen bei einer Lohnsteuerprüfung des Finanzamtes die angeforderten Daten digital zur Verfügung zu stellen und zu übertragen.

Unter GDPdU versteht man die Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, in dem diese bestimmte Rechtsnormen aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz zur digitalen Aufbewahrung von zum Beispiel Buchungsbelegen und Lohn- Gehaltsabrechnungen konkretisiert. Hier unterstützt proSoft die Personaldienstleister, indem die dafür technische Grundlage geschaffen wurde.

proSoft bietet den Personaldienstleistern durch seine individuelle Software AÜOffice die Möglichkeit, nahezu alle Verwaltungstätigkeiten und betriebswirtschaftlichen Abläufe zu kontrollieren und zu erleichtern. Das Programm wird auf den Bedarf des jeweiligen Kunden abgestimmt und vor Ort eingerichtet.

Im Anschluss daran erfolgt eine Weiterbetreuung durch das proSoft-Team. Derzeit zählen über 800 Personaldienstleister in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu den Kunden von proSoft. (proSoft: ra)


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