Sicherheit informationstechnischer Systeme


Die Auswirkungen des IT-Sicherheitsgesetzes auf die Interne Revision
Betreiber sind auf die Einhaltung demnächst zu veröffentlichender Branchenstandards sowie der Erbringung eines regelmäßigen Nachweises über die getroffenen Maßnahmen verpflichtet

Von Michael Goldshteyn, Michael Adelmeyer

(19.01.16) - Die Sicherheit und der Schutz von IT-Systemen gewinnen in der heutigen Unternehmenslandschaft zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet. Hierdurch soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme herbeigeführt und Kritische Infrastrukturen besser vor Cyberangriffen geschützt werden. Nach einer Darstellung der Änderungen und ihrer kritischen Würdigung wird der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die Gesetzesnovelle auf die Unternehmen selbst und die Arbeit der Internen Revision entfaltet. Anschließend werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Dieser Beitrag spiegelt die persönliche Auffassung der Autoren wider.

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Juli 2015 das IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet. Es soll Mindeststandards für die IT-Sicherheit setzen und hierdurch eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme herbeiführen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind zahlreiche Prüfungs- und Meldepflichten bei Betreibern sog. "Kritischer Infrastrukturen" vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Unternehmen aus den Branchen Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie dem Finanz- und Versicherungswesen. Sie müssen angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen treffen, um Störungen der Verfügbarkeit, ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu vermeiden. Damit einhergehend sind die Betreiber auf die Einhaltung demnächst zu veröffentlichender Branchenstandards sowie der Erbringung eines regelmäßigen Nachweises über die getroffenen Maßnahmen verpflichtet. Sofern dabei sog. "erhebliche Störungen" der Systeme festgestellt werden, sind sie an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2015, Seite 244 bis 255) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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