Austausch von Beweismaterial über Grenzen hinweg


Wirtschaftsstrafsachen: Einführung in den europäischen Rechtsrahmen für öffentliche und private Kriminaltechnik
Austausch von Beweismaterial über Grenzen hinweg

Von Raoul Kirmes

(03.05.13) - Wirtschaftskriminalität macht nicht an Grenzen halt, und da Unternehmen zunehmend grenzüberschreitend agieren, rückt auch die Frage einer transnationalen Anerkennung forensischer Gutachten in Wirtschaftsstrafsachen stärker in den Mittelpunkt der Sachverständigenpraxis. Dieser Aufsatz führt in den einschlägigen Rechtsrahmen ein und zeigt Möglichkeiten und Anforderungen für Sachverständige, eine europaweite und internationale Anerkennung von Gutachten sicherzustellen. Spiegelbildlich müssen Unternehmen, die Gutachten in grenzüberschreitenden Konstellationen in Auftrag geben, auf den hier nachfolgend vorgestellten Kompetenznachweis durch Akkreditierung achten.

Es ist eine zwangsläufige Folge der Globalisierung, dass auch ein verstärkter Bedarf am Austausch von Beweismaterial über Grenzen hinweg besteht. Immer öfter stellen sich Konstellationen wie die Folgende: Ein deutsches Kreditinstitut mit Niederlassungen in Polen und Ungarn entdeckt im Rahmen des Monitoring-Systems nach § 25c Abs. 2 KWG und § 3 Abs. 1 S. 4 GwG Unregelmäßigkeiten auf CpD-Konten der Bank. Es stellt sich heraus, dass ein Mitarbeiter aus Deutschland und zwei Mitarbeiter einer polnischen Niederlassung versucht haben, Vermögenswerte von nachrichtenlosen Konten zu veruntreuen. Da sich die IT-Systeme und die gesamte Datenhaltung in Deutschland befinden, soll auch in Deutschland ein Sachverständigenbüro im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens nach § 485 ff. ZPO beauftragt werden.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2013, Seite 66 bis 71) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

  • Transparente Lieferketten

    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

  • Evaluation of Corporate Compliance Programs

    Deutsche Unternehmen orientieren sich bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen überwiegend an den Empfehlungen der anerkannten Referenzrahmen IDW PS 980 und ISO 37301. Doch auch der Blick in die USA lohnt sich.

  • Risikobasierter Ansatz der Geldwäsche-Compliance

    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

  • Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

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    Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.

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