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Wertschöpfung durch Compliance


Konsequente Nutzung von Governance-, Risiko- und Compliance- Management (GRC)-Lösungen trägt dazu bei, das interne Kontrollsystem zu verbessern, ohne die Wirtschaftlichkeit von Compliance aus dem Blick zu verlieren
Immer noch substanzielle Schwachstellen in der Corporate Governance und im Risikomanagement von Finanzinstituten


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Autor Ralf Zimpel:

"Compliance-Verantwortliche sollten die Industrialisierung vorantreiben", Bild: CSC

Von Ralf Zimpel, CSC (*)

(23.07.10) - Finanzskandale sowie verstärkte Bemühungen um Verbraucher- und Anlegerschutz haben in der vergangenen Dekade zu einer Flut neuer Gesetze und Regularien geführt: Sarbanes-Oxley Act (SOX), Basel II, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und 8. EU-Richtlinie (auch EuroSOX genannt) seien hier beispielhaft genannt.

Trotz der umfangreichen Regelungen hat die Finanzkrise aufgezeigt, dass nach wie vor substanzielle Schwachstellen in der Corporate Governance und im Risikomanagement von Finanzinstituten bestehen:

>> unzureichende Beaufsichtigung und Kontrolle von Vorständen und Geschäftsführern,

>> schwaches Risikomanagement,

>> übermäßige Risikobereitschaft und kurzfristiges Denken aufgrund unzweckmäßiger Vergütungs- und Anreizsysteme,

>> fehlende Kontrolle seitens der Aktionäre über die in ihren Finanzinstituten eingegangen Risiken.

Es gibt verschiedene Initiativen zur Verbesserung der Corporate Governance, die unter anderem auf die Schaffung einer an langfristigen Unternehmensinteressen orientierten Risikokultur auf allen Ebenen von Finanzinstituten und eine verstärkte Einbeziehung der Aktionäre, Aufsichtsorgane und externen Revisoren abzielen. Diese Initiativen werden die Corporate Governance- und Compliance-Strukturen sowie interne Kontrollsysteme auf den Prüfstand stellen.

Management von Compliance-Risiken
In den letzten Jahren haben zwei europäische Initiativen die Rahmenbedingungen für das Management von Compliance-Risiken grundlegend verändert – primär bei Finanzdienstleistern aber teilweise auch bei Industrieunternehmen: die 3. EU-Geldwäscherichtlinie (2006/60/EG) sowie die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID; 2004/39/EG).

Die Umsetzung beider Richtlinien in deutsches Recht stellt unter anderem die Verbesserung interner Kontrollen in den Mittelpunkt. So bezieht die 3. EU-Geldwäscherichtlinie beispielsweise Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in die Terrorismusbekämpfung ein. Die Identifizierungspflichten hinsichtlich "des wirtschaftlich Berechtigten" bei Zahlungsvorgängen wurden erheblich verschärft. Das Kreditwesengesetz definiert in § 25c KWG die Bekämpfung betrügerischer Handlungen zu Lasten von Instituten und Kapitalanlagegesellschaften als eigenständige Aufgabe.

Compliance und interne Kontrollen
§ 25c KWG verpflichtet Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Finanzholding-Gesellschaften, "im Rahmen ihrer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und des angemessenen Risikomanagements interne Grundsätze, angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen zur Verhinderung von betrügerischen Handlungen zu ihren Lasten zu schaffen und laufend zu aktualisieren".

Gemäß § 25c Abs. 2 S. 1 KWG sind hierzu angemessene Datenverarbeitungssysteme einzusetzen, die betrügerische Handlungen bis auf Geschäftsbeziehungs- und Einzeltransaktionsebene erkennbar machen. Hiermit erweitert der Gesetzgeber die Verpflichtung der Institute zur Bekämpfung betrügerischer Handlungen.

Ähnlich schwerwiegende Folgen haben MiFID und deren Umsetzung in deutsches Recht für die Aufgabenstellung und das Pflichtenheft der Compliance-Funktion. Durch Verweis auf § 25a KWG und deren Konkretisierungen wie die Mindestanforderungen für Risikomanagement (MaRisk) ist die Compliance-Funktion nunmehr auch in der gesetzlichen Betrachtung integraler Bestandteil des internen Kontrollsystems (IKS). Diesen Vorgaben zufolge ist die Geschäftsleitung verantwortlich für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie insbesondere für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement.

Mindestanforderungen an Compliance
Analog zu den MaRisk hat die Bundesagentur für Finanzaufsicht (BaFin) Mindestanforderungen an Compliance (MaComp) formuliert. Die MaComp stärken den Compliance-Beauftragten / Compliance-Manager im Unternehmen und definieren erweiterte Berichts- und Aufzeichnungspflichten. Darüber hinaus konkretisieren die Mindestanforderungen die Überwachungsaufgaben.

So müssen Überwachungshandlungen nicht nur risikobasiert sondern auch regelmäßig auf der Grundlage eines Überwachungsplans erfolgen. Zudem soll die Compliance-Funktion im Gegensatz zur internen Revision "ihre Prüfungen kontinuierlich, wenn möglich prozessbegleitend oder zumindest zeitnah durchführen". Eine ausschließliche Stützung auf Prüfungsergebnisse der internen Revision ist nicht zulässig.

All diese Vorschriften erweitern das Aufgabenspektrum und den Abdeckungsgrad von Compliance erheblich. Ergänzend ist die häufig noch autark agierende Compliance-Abteilung in das interne Kontrollsystem zu integrieren, sowohl organisatorisch, prozessual als auch systemseitig. Die Industrialisierung – also die Standardisierung und Automatisierung von Geschäfts- und Kontrollprozessen – ist eine wichtige Aufgabe zur Verwirklichung dieses Ziels.

Compliance-Verantwortliche sollten die Industrialisierung vorantreiben, damit sie aktuelle und künftige aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen und eine größtmögliche Transparenz der Geschäftsvorgänge sowie der damit verbundenen Risiken für das Finanzinstitut, seine Mitarbeiter und externe Interessenten wie Anteilseigner, Aufsichtsbehörden oder externe Revisoren erreichen.

IT unterstützt Compliance-Umsetzung
Hier setzen IT-basierte, risikoorientierte Governance-, Risiko- und Compliance- Management (GRC)-Lösungen an. Diese unterstützen Finanzinstitute bei der Weiterentwicklung des aktuellen Compliance-Ansatzes zu einem strategischen Instrument der Unternehmensführung. Zentraler Bestandteil ist dabei das Reifegradmodell (Maturity Check) zur Etablierung eines ganzheitlichen und konsistenten GRC-Rahmens.

Anhand eines strukturierten Fragenkatalogs kann das relevante Normen- und Kontrollumfeld bestimmt und mit ökonomischen, rechtlichen und ethischen Unternehmenszielen abgeglichen werden. Darauf aufbauend werden Handlungsfelder identifiziert, aus denen sich organisatorische, personelle und informationstechnologische Maßnahmen ableiten lassen. In diesem Zusammenhang bestimmen die Verantwortlichen auch die Anforderungen an "angemessene Datenverarbeitungssysteme".

Kernfunktionen einer effizienten IT-Plattform
Diese Anforderungen an die IT lassen sich vor dem Hintergrund der Einbindung in das interne Kontrollsystem nicht allein durch individuelle Speziallösungen beispielsweise zur Betrugsprävention oder durch die Schaffung weiterer Insellösungen erfüllen. Um eine konsistente Sicht auf das Gesamtrisiko ("Central Point of Control") zu etablieren, ist vielmehr eine flexible, konfigurierbare und integrierte Plattform erforderlich, die Geschäftsprozesse, Unternehmensrisiken und alle Compliance-Felder abdeckt. Solch eine Plattform umfasst folgende Kernfunktionen:

>> Dokumentation der aufsichtsrechtlichen Anforderungen, Risiken und Kontrollen in Relation zum Geschäftsmodell, den relevanten Geschäftsprozessen, Unternehmenswerten, Offenlegungspflichten, Risiken und Kontrollen;

>> Workflow-Management zur Koordination der Maßnahmen eines GRC-Programms (unter anderem Compliance- und Schulungsprogramme, Risikobewertung, Maßnahmenkatalog und Case Management sowie Wiedervorlage- und Eskalationsprozesse);

>> Content-Management für eine revisionssichere Dokumentation der unterschiedlichen Nutzer, Rollen, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen inklusive Versionsmanagement, Datenmanagement und Datenqualitätsmanagement;

>> Flexible Reporting-Instrumente und -Verfahren für eine systematische Analyse zur Verfolgung und Bewertung des GRC-Status auf Basis aktueller Bewertungsmethoden, Risikotypologien, Leistungsindikatoren, Verlusthistorien und weiterer Kriterien

Mit Blick auf das sich schnell verändernde regulatorische Umfeld ist dabei die Geschwindigkeit entscheidend, mit der Geschäfts- und Kontrollprozesse modelliert, in der IT abgebildet und in die Produktionsumgebung überführt werden können. Um Zukunftssicherheit zu gewährleisten, müssen darüber hinaus Faktoren wie Kompatibilität und Web-Technologie berücksichtigt werden, besonders in Hinsicht auf Open-Source-Technologie und die Einbindung von Analyseverfahren.

Wertschöpfungsbeiträge durch die Verbesserung des GRC-Managements lassen sich dabei in den Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Risikoreduzierung und Unternehmenssteuerung realisieren.

Wirtschaftlichkeit
Prozessorientierte, konfigurierbare und skalierbare übergeordnete Compliance- Systeme (GRC-Plattform) helfen, Mehrfachaufwendungen zu vermeiden und gleichzeitig komplexere Anforderungen abzudecken. Durch Prozessautomation und Integration bewährter Technologielösungen wie Dokumentenverwaltungssystemen sowie Identitäts- und Case-Management-Systemen lassen sich Rationalisierungs- und Synergiepotenziale im Kontrollprozess realisieren. Ein Beispiel hierfür sind niedrigere Help-Desk- und Administrationskosten sowie ein geringerer Aufwand für die Berichterstattung.

Risikoreduzierung
Durch die Integration von Applikationen zur Unterstützung von Revision und Risikomanagement (inklusive Compliance-Risiken), Finanzen, Corporate- und IT-Governance sowie der Reportingprozesse ermöglichen GRC-Lösungen eine systematische und kontinuierliche Überwachung sowie konsistente Steuerung aller relevanten Risiken. Sie unterstützen zudem das Aufbrechen der nach wie vor vorherrschenden "Silos".

Unternehmenssteuerung
Mit effizienten Compliance-Tools lässt sich außerdem die interne Kontrolle verbessern. Entscheidungsprozesse und Strategieentwicklung können flexibler auf neue Anforderungen reagieren. Ebenso lassen sich Krisenprävention und Krisenmanagement effektiver umsetzen.

Die vielfältigen Vorteile zeigen, dass ein ganzheitliches Governance-, Risk- und Compliance-Management dazu beiträgt, sich langfristig im Financial-Services-Wettbewerb zu behaupten sowie die Anforderungen der 3. EU-Geldwäscherichtlinie und der MiFID umzusetzen.

Der Autor
(*) Ralf Zimpel war mehr als zwei Jahrzehnte in verschiedenen Compliance- und Risikomanagement-Managementpositionen bei internationalen Finanzinstituten tätig. Bei CSC ist er nun als Management Consultant im Bereich Compliance & Intelligence Solutions verantwortlich für die Entwicklung ganzheitlicher Risiko- und Compliance-Lösungen für Bankinstitute und Versicherungsunternehmen.

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in der Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen.

Corporate Compliance Zeitschrift“ (CCZ) heißt die neueste juristische Fachzeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen. Die CCZ erscheint seit Januar 2008 sechsmal jährlich in den Verlagen C.H.Beck / Franz Vahlen und wird von Compliance-Magazin.de (Hrsg. Presse, Messe & Kongresse Verlags GmbH) vertrieben.

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Leseproben der Corporate Compliance Zeitschrift

08.09.10 Praxis der Compliance-Organisation: Fortbildungen und Sponsoring durch die Industrie

07.09.10 - Gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung bei Emissionshandelsunternehmen

30.08.10 - Rechtsrahmen für Corporate Compliance nach russischem Recht und nach deutschem Recht

20.08.10 - Wozu braucht eine Behörde Compliance, also Maßnahmen, die die "Regeltreue " gewährleisten?

27.07.10 - Der neue Compliance-Prüfungsstandard (PS 980) - Inhalte und Aussagen

21.07.10 - Legal & Compliance - Abgrenzung oder Annäherung (am Beispiel einer Bank)

06.07.10 - Organisationspflichten nach § 64a VAG - beginnende Vereinheitlichung der Organisationspflichten in der Finanzwirtschaft

22.06.10 - Praxis der Compliance-Organisation: Geschenke und Einladungen

15.06.10 - Praktische Empfehlungen zur Haftungsbegrenzung an Vorstände und Aufsichtsräte

07.06.10 - Das Unternehmen als Gefahrenquelle? - Compliance-Risiken für Unternehmensleiter und Mitarbeiter

01.06.10 - Pädophile Priester und Kirchen-Compliance

18.05.10 - Übliche Kundenpflege oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

14.05.10 - Compliance-Anforderungen an das Managen des eigenen IP-Portfolios

05.05.10 - Compliance: Best Practice im Bereich Asset Management

27.04.10 - Die Verantwortung für Risikomanagement und Compliance im mehrköpfigen Vorstand

21.04.10 - Das Thema Compliance hat auch öffentlich-rechtliche Bezüge

31.03.10 - Die neue Kronzeugenregelung: Ein Störfaktor aus Compliance-Sicht?

25.03.10 - Ausgestaltung der arbeitsrechtlichen Stellung des Compliance-Officers

16.03.10 - Compliance im Erst- und Rückversicherungsunternehmen

15.03.10 - Datenschutz-Compliance: Security Breach Notofication bei Datenpannen

22.02.10 - Grenzen der strafrechtlichen Garantenstellung des Compliance Officers

11.02.10 - Der Compliance-Garant ist verpflichtet, die von rechtsuntreuen und eigenverantwortlich handelnden Tätern ausgehende Gefahr zu bekämpfen

10.02.10 - Der Aufbau einer Compliance-Kultur ist eine Herausforderung für Banken in Europa

09.02.10 - Die BME-Compliance-Initiative bietet beigetretenen Unternehmen einen Mindeststandard

27.01.10 - Bestimmung der Garantenstellung, Festlegung der Garantenpflicht und Konsequenzen für den Compliance Officer

22.01.10 - Die Garantenpflicht des Compliance Officers und die D&O-Versicherung als "Allheilmittel"

20.01.10 - Compliance-Bemühungen sind nur dann effektiv, wenn sie mit der vorherrschenden Unternehmenskultur übereinstimmen

13.01.10 - Korruption und Wirtschaftskrise: Machen sich Präventionsmaßnahmen bezahlt?

17.12.09 - Die Business Judgment Rule reduziert die gerichtliche Kontrolldichte zur Vermeidung von Rückschaufehlern und zur Ermöglichung sinnvoller Risiken

14.12.09 - Einführung und Inhalte von Ethikrichtlinien in multinationalen Unternehmen

04.12.09 - Die Implementierung von Whistleblower-Hotlines aus US-amerikanischer, europäischer und deutscher Sicht

13.11.09 - Dokumentenmanagement-Richtlinien und Aufbewahrungspflichten im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen des U.S.-Zivilverfahrens

16.10.09 - Deutscher Corporate Governance Kodex und Verschärfungen sowie Ergänzungen bereits bestehender Kodexempfehlungen

13.10.09 - Straf- und zivilrechtliche Folgen von Schmiergeldzahlungen

05.10.09 - Pressekodex und Ethikrichtlinien: Haftungsvermeidung der Presseverlage und Journalisten

30.09.09 - Die Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat bei Verstößen gegen das Kartellrecht

25.09.09 - Die Compliance-Verantwortlichkeit des Verbands: Typische Risikobereiche im Verband und Compliance-Maßnahmen

23.09.09 - Erstmals: BGH weist dem Compliance Officer eine GarantensteIlung und Garantenpflicht nach § 13 Abs. 1 StGB zu

11.08.09 - Kreditgewährung an Gesellschafter: Praktische Hinweise zum Umgang mit MoMiG und neuer Rechtsprechung

04.08.09 - Emissionsrechtliche Compliance - Emissionsrechtliche Pflichten und die Folgen ihrer Verletzung

30.07.09 - Die Zukunft der unternehmerischen Haftung bei Compliance-Verstößen

13.07.09 - Auditierung und Zertifizierung von Compliance-Organisationen in der Immobilienwirtschaft

08.07.09 - Veröffentlichung von Vorstandsgehältern in den USA nach der aktuellen SEC-Regelung

15.06.09 - Die Haftung des Compliance-Officers gegenüber seinem Arbeitgeber - Haftungsprivilegierung bei innerbetrieblichem Schadensausgleich?

09.06.09 - Betriebsratsmitbestimmung bei Verhaltens- bzw. Ethikrichtlinien

11.05.09 - Kartellrechtliche Risiken bei Unternehmenskäufen - Informationsaustausch und Clean Team

30.04.09 - Die Mindestanforderungen an ein Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem nach § 91 Abs. 2 AktG

16.04.09 - Umfang persönlich wahrzunehmender Aufsichtspflichten von Geschäftsleitern bei vertikaler Arbeitsteilung aus gesellschafts- und strafrechtlicher Sicht

03.04.09 - Know-how-Schutz als Teil des Compliance-Managements

27.03.09 - Kartellrechtliche Compliance-Programme im Rahmen der Bußgeldbemessung de lege lata und de lege ferenda

19.03.09 - Zur GarantensteIlung des Compliance-Officers - Unterlassungsstrafbarkeit durch Organisationsmangel?

10.03.09 - Whistleblowing und der strafrechtliche Geheimnisschutz nach § 17 UWG

03.03.09 - Informationsorganisation im Kapitalmarktrecht Compliance zwischen Informationsmanagement und Wissensorganisationspflichten

24.02.09 - "Internal Investigations" und ihre Verankerung im Recht der AG

16.02.09 - Die arbeitsrechtliche Stellung des Compliance Managers insbesondere Weisungsunterworfenheit und Reportingpflichten

03.02.09 - Zur Schadensersatzpflicht der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber Anlegern wegen strafbarem oder sittenwidrigem Verhalten

27.01.09 - Die vier verpflichtenden Elemente des EMB-Wertemanagements Bau

26.01.09 - Social Compliance: Nachhaltigkeitsrisiken richtig bewerten und kontrollieren

12.01.09 - Compliance internationaler Versicherungslösungen am Beispiel der D&O-Versicherung

05.01.09 - Zur Umsetzung des aktuellen EFPIA-Kodex und der NIS-Empfehlungen des VFA

15.12.08 - Effektive ethische Compliance-Programme im Sinne der United States Federal Sentencing Guidelines

11.12.08 - Der Einzelhandel übernimmt Verantwortung für Sozialstandards in der weltweiten Lieferkette

02.12.08 - Mehrfache Zahlungsverpflichtungen des "schmierenden" Unternehmens als Korruptionsfolge

26.11.08 - Der Wert von Compliance und Unternehmenskultur - Ergebnisse der aktuellen Studie von PricewaterhouseCoopers zur Wirtschaftskriminalität

25.11.08 - Nebenleistungen an Aufsichtsratsmitglieder und der (unnötige) Ruf nach dem Gesetzgeber

18.11.08 - Der Standard Compliance Code (SCC) der österreichischen Kreditwirtschaft

17.11.08 - Die Wandlung der Compliance-Funktion in Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen unter besonderer Beachtung der neuen Berichtspflicht an das Senior-Management

06.11.08 - Anforderungen an die Organisation der Geldwäscheprävention bei Bankinstituten - ausgewählte Einzelfragen

29.10.08 - Wie sich die Trade Compliance im Unternehmen gewährleisten lässt

20.10.08 - Die externe Ombutsstelle - Risiko für die Wirksamkeit außerordentlicher Kündigungen?

19.09.08 - Ein Phänomen: Geschmierte Gewerkschaften als Teil der Pflege der koalitionspolitischen Landschaft

28.08.08 - Die Zukunft des Automobilvertriebs und damit verbundener Dienstleistungen im EU-Recht unter Compliance-Gesichtspunkten

21.08.08 - Compliance-Klauseln: Gut gemeint aber unwirksam? - Compliance-Klauseln spielen bisher weitgehend nur eine Rolle im Business-to-Business-Bereich

11.08.08 - Compliance als strategisches Risiko globaler Unternehmen

05.08.08 - Gesucht wird ein Compliance-Officer - Ein 200.000 Euro-Beispiel aus der Praxis

31.07.08 - "Willful Blindness" im Wirtschaftsstrafrecht - Kann ungewollte Unwissenheit vor Strafe schützen?

25.07.08 - Veranstaltungen als Zuwendungen nach § 31d WpHG: Zulässigkeit von Veranstaltungen mit Kunden, Mitarbeitern und Organen von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDU) im Umfeld der FRUG-Gesetzgebung

17.07.08 - Arbeitsrechtliche Besonderheiten der Implementierung von Compliance-Programmen – Rechtsfolgen: Besteht die Pflicht zur Durchsetzung von Compliance-Richtlinien?

11.07.08 - Rückruf-Management als Bestandteil unternehmerischer Compliance

19.06.08 - Nachbetrachtung: Strafbare Vorteilsgewährung an Amtsträger als Repräsentanten des Staates (StGB § 333): Einladungen keine strafbare Vorteilsgewährung, sondern ein legitimes Interesse eines Sponsors

17.06.08 - Mangels genauer und aufgeschlüsselter empirischer Daten besteht über die Anwendung des Internationale Bestechungsgesetzes Unsicherheit

12.06.08 - US-Bundesgericht bestätigt weite Auslegung von US-Anti-Korruptionsvorschriften - Foreign Corrupt Practices Act of 1977 (FCPA)

14.05.08 - Der US-False Claims Act ein EI Dorado für Whistleblower - US-Gesetzesregelung für die amerikanische öffentliche Hand ein Segen

07.05.08 - Compliance mit dem neuen EU-Chemikalienrecht REACH – Die sorgfältige Vorbereitung ist existenziell - Der Geltungsbereich von REACH ist sehr breit aufgestellt

02.05.08 - Rechtliche Grundlagen für Aufsichtsratsprüfungsausschüsse und ihre Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet der Compliance - "Compliance"-Themen gehören nach EU-Recht weder zu den verpflichtenden noch zu den empfohlenen Aufgaben eines Prüfungsausschusses

22.04.08 - Die Compliance-Praxis im Finanzdienstleistungssektor nach Solvency II

21.04.08 - Anforderungen an die Organisation in börsennotierten Unternehmen zur Erfüllung insiderrechtlicher Pflichten

11.04.08 - Selbstreinigung: Vergaberechtliche "Medizin" als Compliance-Maßnahme – So können als unzuverlässig geltende Unternehmen ihre Eignung und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen

08.04.08 - Bezirksgericht Zürich lässt Arrestdurchgriff auf treuhänderisches trust-Vermögen zu

08.04.08 - Organisationsverschulden des Arbeitgebers und Schadensteilung bei Arbeitnehmerhaftung BGB a.F. §§ 254 Abs. 1,276; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ZPO §§ 286, 301

07.04.08 - Verpflichtung zur Mitteilung nach §§ 2111. WpHG bei einer Umfirmierung: Die Auswirkungen des Urteils auf die inhaltliche Ausgestaltung von Compliance-Verfahren sind erheblich

07.04.08 - Studie von Ernst & Young: Ergebnisse einer Befragung der Stakeholder zu Risikomanagement und Compliance

07.04.08 - Welche Auswirkungen hat das ausländisches Unternehmensstrafrecht auf Compliance und Unternehmenspraxis?

27.03.08 - Untreue durch Nutzung einer "schwarzen Kasse" (StGB §§ 266,299 a. F.) – Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14.5.2007, in dem es um Schwarze Kassen bei der Siemens AG ging

26.03.08 - Internationale Gerichtsurteile: US-Bundesgericht verschärft Anforderungen an Sexual Harassment-Klagen (Civil Rights Act of 1964)

12.03.08 - Untreue durch Zahlung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Vergütung an Betriebsratsmitglieder (StGB §§ 266 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 1; BetrVG § 119 Abs. 1 Nr. 3, EBRG §§ 42 Nr. 3,44 Abs. 1 Nr. 2)

11.03.08 - Unternehmensethik und Compliance-Management – Zwei Seiten einer Medaille - Ein striktes Compliance-Management ist die notwendige Basis für jede Unternehmensethik

10.03.08 - Zur Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, insbesondere bei Aufsichtsratswahlen (AktG §§ 100,105, 161,243 Abs. 1)

06.03.08 - Der FSA-Kodex -"Healthcare Compliance" in Deutschland - Der FSA-Kodex vom 16.1.2004 stellt gegenüber den bisherigen verbandsübergreifenden Bemühungen eine Zäsur dar

25.02.08 - Corporate Compliance im aktienrechtlichen Unternehmensverbund - Die Unternehmensleitung sollte bei entsprechendem Gefahrenpotential eine auf Haftungsvermeidung und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichten

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13.02.08 - Verstößt der Arbeitgeber gegen das Diskriminierungsverbot, kann der Stellenbewerber Entschädigung nach § 15 AGG verlangen

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Integration von Sicherheit- und Systemmanagement In Ihrem Unternehmen kommen unzählige Plattformen, Verzeichnisse, Systeme und Anwendungen zum Einsatz, die alle verwaltet und betreut werden müssen. Sie müssen für eine ordnungsgemäße Verwaltung dieser komplexen Infrastruktur sorgen, da Ihre wertvollen Ressourcen ansonsten im Laufe der Zeit erhöhten Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten verursachen. Wenn Ihr Managementprogramm nicht umfassend genug ist, stellen ungeschützte Geräte womöglich sogar eine Sicherheitsbedrohung für Ihre gesamten Systeme dar. Es stellt sich also die Frage, wie sich die einzelnen Managementaufgaben integrieren und automatisieren lassen und wie Sie gleichzeitig Herausforderungen hinsichtlich Governance, Risiko und Compliance (GRC) bewältigen können.

Datenqualität und Sanktionslistenabgleich Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass sie nach deutschem Gesetz zur Einhaltung von Richtlinien verpflichtet sind, die es untersagen, Geschäftsbeziehungen mit potentiellen oder tatsächlichen Terroristen zu unterhalten. Um Kundenstammdaten abzugleichen, stehen Unternehmen zahlreiche Softwareprodukte für Compliance-Management zur Verfügung, die vor den empfindlichen Strafen bei Nichteinhaltung schützen.

REACh-Daten im Griff? Seit dem 1. Juni 2007 ist die neue europäische Chemikalienverordnung REACh (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) in Kraft. Rohstoffproduzenten, Chemikalienhersteller, Hersteller von Rezepturen und Formulierungen sind von dieser Verordnung genauso betroffen wie Importeure und Distributoren.

Compliance und IT Service Management Regierungsbehörden auf nationaler und übernationaler Ebene nutzen heute mehr denn je die Möglichkeiten der Gesetzgebung, um die Vorgehensweise von Unternehmen zu regulieren. Für Unternehmen, die ein effektives IT-Management anstreben, sind die Hürden höher denn je, denn es wird immer schwieriger, nach innen Kosteneinsparungen zu erzielen und gleichzeitig nach außen Servicequalität anzubieten.

Compliance Guide - eine praktische Anleitung Heute müssen Finanzdienstleister Sicherheitstechnologien und Produkte für das sichere Content-Management einsetzen, um die Einhaltung geltender Regelungen erreichen und sicherstellen zu können. Hierzu zählen in den USA etwa das Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA), Sarbanes-Oxley und das Gramm-Leach-Bliley Act (GLBA), in Deutschland die Datenschutzgesetze oder die Vorschriften der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Compliance Management unter REACh Zwar tritt die Europäische Chemikaliengesetzgebung (REACh) frühestens im April 2007 in Kraft, doch machen proaktive Marktteilnehmer bereits jetzt ihre Hausaufgaben. Sie führen durchgängige IT-Lösungen ein, um die geforderten Informationen Ressourcen schonend erschließen und weiterverarbeiten zu können. Im Brennpunkt der Entwicklungsarbeit stehen Projektmanagementsysteme, die den Registrierungsprozess teamübergreifend abbilden.

Nachhaltigkeit managen Da sich Energieversorger in der Regel schon lange Jahre mit dem Thema Nachhaltigkeit befassen, haben viele Firmen bereits "selbstgestrickte" Lösungen im Einsatz. Diese leisten zwar recht gute Dienste, sind aber mit der Zeit technologisch veraltet oder stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen. Maximale Transparenz über interne Nachhaltigkeitsprozesse erzielt man mit Systemen, die Managern auf allen Ebenen sämtliche Nachhaltigkeits- und Compliance-Kennzahlen zur Verfügung stellen können.

Ganzheitliches IT-Lifecycle Management Mit einem außergewöhnlichen Projekt hat die WMC GmbH die hochrangige Jury, des in diesem Jahr erstmals vergebenen Hamburger Consulting Preises 2006, überzeugt: Ein einzuführendes "Ganzheitliche IT-Lifecycle Management" sollte die vorhandenen Daten aus unterschiedlichsten technischen und betriebswirtschaftlichen Systemen (SAP, Tivoli, Applikationsdatenbank) zusammenfassen und aufbereiten. Ziel war, den gesamten IT-Lifecycle der definierten Assets, von der Anforderung bis zur Entsorgung, abzubilden. Im Rahmen der Konzeption sollten für den Beschaffungsprozess Standards (Warenkorb) eingeführt werden. Im Hinblick auf Folgeprojekte, z.B. "Auditierung Sicherheitsmanagement nach ISO 27001", sollten wesentliche Informationen aus dem Risk- und Business-Continuity-Management im IT-LCM bzgl. der Risikoklassifikation der IT-Systeme abgebildet werden.

Erfüllung von Compliance-Aufgaben Compliance bezeichnet eine Managementaufgabe, deren Zweck die Einhaltung aller branchenübergreifenden (z.B.Sarbanes-Oxley Act), branchenspezifischen (Basel II) oder US-amerikanischen (OMB Circular A-123) bzw. nationalen Gesetze und Vorschriften ist. Organisationen sind verpflichtet, Compliance-Richtlinien, -prozeduren und -kontrollmaßnahmen zu definieren, zu überwachen und zu validieren, schnell Korrekturmaßnahmen zu treffen und kontinuierliche Audits durchzuführen, um sicherzustellen, dass ihre Compliance-Maßnahmen wirksam sind und die Auflagen an das Berichtswesen erfüllt werden.

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Management Wie man Outsourcing-Risiken gezielt steuert