Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google


Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Anhaltender Druck auf Firma Google zeigt erste Wirkung"
Widerspruchsfrist bis 15. Oktober 2010: Ausweitung der Frist für Vorab-Widerspruch entspreche Forderung der Bayerischen Staatsregierung

(23.08.10) - Ein spezielles Google-Gesetz wird es wohl nicht geben. Staat dessen prüft die Bundesregierung offensichtlich, wie generell der Datenschutz bei der Verwendung von Geodaten gehandhabt werden soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigt sich derweil zufrieden darüber, dass der öffentliche Druck auf Google das Unternehmen in bestimmten Punkten zum Einlenken gezwungen habe.

"Die Firma Google hat mir heute mitgeteilt, dass Bürgerinnen und Bürger nun zur effektiven Wahrung ihrer Schutzrechte mindestens bis zum 15. Oktober 2010 Widerspruch einlegen können. Ich begrüße diese überfällige Entscheidung des Konzerns, die ich auch in meinem Schreiben vom 13. August angemahnt habe.

Damit können Betroffene bereits vor dem Start des Dienstes Google Street View verhindern, dass Bilder ihrer Liegenschaften unverfremdet weltweit für jedermann im Internet zur Verfügung stehen. Google erfüllt hiermit eine unserer zentralen Forderungen. Betroffene, die wegen ihres noch andauernden Urlaubs noch gar nicht über den geplanten früheren Start von Google Street View informiert sind, haben nun einen deutlich verbesserten Schutz",
sagte Innenminister Joachim Herrmann.

Trotzdem blieben noch einige Details offen, so Herrmann. Beispielsweise gibt es noch keine verbindliche Terminierung für eine vollständige Überprüfung vor dem Start des Internetangebots. Dies müsse nun ebenfalls zügig angegangen werden.

Eine Absage erteilte Herrmann der jüngsten Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, der die Einführung eines "Widerspruchsregisters" vorschlägt. Dort sollen Betroffene gegen die Nutzung persönlicher Daten für aktuelle und künftige geo-referenzierte Stadtpanoramadienste vorsorglich einen Widerspruch hinterlegen können, der dann für die Unternehmen bindend wäre.

Herrmann sagte: "Dieser Vorschlag von Herrn Schaar bringt uns nicht weiter. Er wird der aktuellen Fragestellung nicht gerecht und schafft unnötige Bürokratie für die Datenschutzbehörden und im Einzelfall auch für die Unternehmen. Es muss auch künftig unser Ziel bleiben, dass solche Anwendungen nur ins Netz gestellt werden, wenn vorher den Betroffenen ausreichend Gelegenheit zum Widerspruch zur Verfügung stand und alle Widersprüche vollständig abgearbeitet sind. Kompromisse oder Restrisiken bei technischen Schutzkonzepten zu Lasten des Datenschutzes sind für mich nicht akzeptabel."

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz wird für interessierte Bürger sein umfangreiches Informationsangebot nochmals aktualisieren und nützliche Ratschläge auch zum jetzt angekündigten Verfahren des Vorab-Widerspruchs bereitstellen.

Dazu zählen auch Schreiben an Google, mit denen ein Vorab-Widerspruch eingelegt und zugleich jede weitere Verwendung von Adressdaten ausdrücklich untersagt werden kann.

Sie erreichen das Angebot unter der Adresse:
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/abt1dsa10.htm
(Bayerisches Innenministerium: ra)

Weitere Informationen bezüglich der Fristverlängerung finden sich im Google-"Produkt Kompass Blog".

Widerspruch einlegen:
Musterwiderspruch zu Google Street View der Verbraucherzentrale NRW

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Brennpunktinhalte im Überblick

Google Street View & Datenschutz

  • "Google Street View" startet in Kürze

    In Kürze startet "Google Street View" für die 20 größten Städte in Deutschland. Im Vorfeld hatten die Bewohner dieser Städte die Möglichkeit, einen Antrag auf Unkenntlichmachung ihrer Häuser noch vor der Veröffentlichung der Street View-Bilder zu stellen. Trotz großer Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Häuser in den 20 Städten auf den Street View-Bildern zu sehen sein werden, die eigentlich unkenntlich gemacht sein sollten.

  • Widersprüche gegen "Google Street View"

    Nach Angaben von Google haben rund drei Prozent der Haushalte gegen den Bilderdienst "Street View" Widerspruch eingelegt. In 20 Großstädten hatten die Einwohner Gelegenheit, noch vor dem Start des Dienstes die Abbildung ihrer Hausfassaden abzulehnen. Dies ist auch weiterhin möglich.

  • Forderung: Unbürokratisches Widerspruchsregister

    Anlässlich der Veröffentlichung der Widerspruchszahlen zum Google-Dienst "Street View" erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Ich kenne kein vergleichbares System, bei dem so viele Menschen in so kurzer Zeit der Verwendung ihrer Daten widersprochen haben - und das sogar schon vor Inbetriebnahme des Dienstes. Die hohe Zahl der Widersprüche gegen Google Street View zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden wollen, welche Daten über sie im Internet veröffentlicht werden.

  • Veröffentlichung der Street View-Bilder

    Seit April 2009 kann jeder Mieter und Hausbesitzer in Deutschland einen Antrag bei Google einreichen, damit noch vor dem Start von Street View das Bild seines Hauses oder seiner Wohnung unkenntlich gemacht wird. Zunächst gab es die Möglichkeit, diese Anträge per Brief zu stellen, seit einigen Monaten zusätzlich auch mit Hilfe eines Online-Tools.

  • Datenschutz bei "Google Street View"

    Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen sollen vor der Übermittlung durch das Internet unkenntlich gemacht werden. Des Weiteren muss auch Eigentümern, Mietern oder Fahrzeughaltern das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wie sie beispielsweise von "Google Street View" demnächst auch in Deutschland angeboten werden.

  • "Einbruchstourismus" durch Google Street View?

    Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben Hauseigentümer die Möglichkeit, mittels eines Widerspruchs (www.google.de/streetview) zu verhindern, dass Aufnahmen ihrer Häuser künftig beim Google-Dienst Street View abrufbar sind. Doch wer jetzt vorschnell handelt und Pro und Contra eines Widerspruches nicht sorgfältig abwägt, könnte sich später unter Umständen ärgern, mein die naiin (no abuse in internet).

  • Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google

    Ein spezielles Google-Gesetz wird es wohl nicht geben. Staat dessen prüft die Bundesregierung offensichtlich, wie generell der Datenschutz bei der Verwendung von Geodaten gehandhabt werden soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigt sich derweil zufrieden darüber, dass der öffentliche Druck auf Google das Unternehmen in bestimmten Punkten zum Einlenken gezwungen habe.

  • Google verstärkt Datenschutz bei Street View

    Nach fast zweijähriger Vorbereitung steht Google kurz vor der Einführung des Dienstes Street View in den 20 größten Städten Deutschlands. In dieser Zeit habe sich das Unternehmen mit den deutschen Datenschutzbehörden kontinuierlich über die Ausgestaltung des Dienstes unter besonderer Beachtung des Schutzes der Privatsphäre der deutschen Bevölkerung verständigt, erklärt Google in einer Pressemitteilung.

  • "Google Street View Online-Tool" verfügbar

    Nach einer gröberen Start-Panne, bei der Anwendern des Internet Explorers der Zugang zum angekündigten Google Street View-Online-Tool für einige Stunden nicht zur Verfügung stand, kann seit dem 17.10.2010 auf www.google.de/streetview die Unkenntlichmachung von Häusern angestoßen werden.

  • Klarstellung zu "Google Street View"

    In einer Presseerklärung bessert Google ihre Eigeninformation hinsichtlich des Dienstes "Google Street View" nach. Das Unternehmen teilte mit: Der Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen in Street View-Bildern ist seit April 2009 möglich und kann auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden. Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen.

  • Google Street View gehe zu weit und zu schnell

    Anlässlich der Ankündigung von Google zum Start von Google Street View erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil: "Die Forderungen aus der Koalition nach einer gesetzlichen Regelung zum angekündigten Start von Google Street View sind ein Offenbarungseid: Es ist das Versäumnis der Bundesregierung, dass sie - - trotz monatelanger Diskussion - keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Es wäre aber Aufgabe der Bundesregierung gewesen, die vielen offenen Fragen die mit dem Projekt Google Street View verbunden sind und der sehr zurückhaltenden Kommunikation des Unternehmens zum Schutz von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten einen Gesetzentwurf zur Darstellung von öffentlichen Räumen und zum Schutz vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen."

  • Street View: Politik bezieht Stellung gegen Google

    Nach dem angekündigten Schnellstart von Google "Street View" mehren sich die Stimmen in der Politik, die Google mit gesetzlichen Auflagen belegen wollen. So fordern Politiker der CDU und FDP, ein Gesetz zu erlassen, das wichtige Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzfragen im Hinblick auf den Google-Dienst regelt. Die gesetzlichen Auflagen sollen unabhängig davon erlassen werden, ob Google ihre Zusagen beziehungsweise die Forderungen von Datenschützern erfülle oder nicht.

  • Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung

    Die Begeisterung für Googles angekündigten "Frühstart" von "Google Street View" hält sich bei bundesdeutschen Datenschützern in engen Grenzen. Die Google-Ankündigung kam gerade für die zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg ziemlich überraschend, da sie hinsichtlich der Umsetzung des zugesagten Widerspruchsrechts der Betroffenen noch wichtige Fragen offen sieht.

  • Google führt "Street View" in Deutschland ein

    Google hat bekanntgegeben, ihr Produkt "Street View" für die 20 größten Städte Deutschlands bis Ende des Jahres einzuführen. Durch die Straßenansichten mit einem Radius von 360 Grad können Nutzer ihre Stadt virtuell erkunden, Wegbeschreibungen abrufen oder den Dienst für die Wohnungssuche nutzen.

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