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Grundsätze für gute Unternehmensführung


Mit einem neuen Corporate Governance Kodex gibt die Bundesregierung bundeseigenen Unternehmen dafür eine Richtschnur an die Hand
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sollen ihre Unternehmen verantwortlich und langfristig orientiert lenken


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(02.07.09) - Der "Public Corporate Governance Kodex" ist das Kernelement der vom Kabinett verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". Der Kodex richtet sich in erster Linie an nicht-börsennotierte private Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.

Verantwortung klar benennen
Der Bund gibt Empfehlungen und Anregungen, um die Verantwortungsbereiche von Vorständen, Aufsichtsräten und Anteilseignern genauer zu benennen.

Dazu gehören unter anderem die Haftungsregelung für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat. Auch ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling seitens Geschäftsleitung gehört dazu. Die Aufsichts- oder Verwaltungsräte sollen regelmäßig die Qualität und Effizienz ihrer Tätigkeit überprüfen.

Vorstandsvergütungen langfristig ausrichten
Eine wichtige Rolle spielen Regelungen für die angemessene Vergütung von Geschäftsführungsmitgliedern. Der Kodex greift dazu die vom Bundestag am 18. Juni verabschiedete Neuregelung für Managergehälter auf.

So ist die Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsleitung in den Anstellungsverträgen zweifelsfrei festzulegen. Sie soll sich am nachhaltigen Unternehmenserfolg orientieren.

Bei einer verschlechterten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ist auch eine Herabsetzung der Vergütung möglich. Beendet ein Mitglied der Geschäftsleitung seine Tätigkeit vorzeitig, so soll die Abfindungszahlung in der Regel zwei Jahresvergütungen nicht übersteigen.

Strenger als der Kodex für börsennotierte Aktiengesellschaften
Der Bund orientiert sich mit dem "Public Kodex" an den Standards des "Deutschen Corporate Governance Kodex" für börsennotierte Aktiengesellschaften. Der Bund will bei "seinen" Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen. Er fasst seinen neuen Kodex teilweise sogar strikter.
Er empfiehlt unter anderem, dass Unternehmen keine Kredite an Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglieder sowie an deren Angehörige vergeben. Dies soll schon im Vorfeld mögliche Interessenkonflikte vermeiden.

Vertrauen stärken
Die Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung müssen in einem jährlich zu veröffentlichenden Corporate Governance-Bericht erklären, warum sie gegebenenfalls von den Empfehlungen des Kodex abgewichen sind.

Die Finanzkrise macht besonders deutlich, wie wichtig solche Leitlinien für ein glaubwürdiges und langfristig erfolgreiches Wirtschaften sind. Unternehmen, an denen die Bundesrepublik Deutschland maßgeblich beteiligt ist, sind besonders zur Transparenz verpflichtet. Denn Bürgerinnen und Bürger sollen erfahren, was mit ihren Steuergeldern passiert. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch: (externe Links)
Neue Regeln für Managergehälter
Beteiligungsbericht 2008

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Governance Kodex Bilanz zum Thema "Corporate Governance"