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Grundsätze für gute Unternehmensführung


Mit einem neuen Corporate Governance Kodex gibt die Bundesregierung bundeseigenen Unternehmen dafür eine Richtschnur an die Hand
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sollen ihre Unternehmen verantwortlich und langfristig orientiert lenken


(02.07.09) - Der "Public Corporate Governance Kodex" ist das Kernelement der vom Kabinett verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". Der Kodex richtet sich in erster Linie an nicht-börsennotierte private Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.

Verantwortung klar benennen
Der Bund gibt Empfehlungen und Anregungen, um die Verantwortungsbereiche von Vorständen, Aufsichtsräten und Anteilseignern genauer zu benennen.

Dazu gehören unter anderem die Haftungsregelung für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat. Auch ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling seitens Geschäftsleitung gehört dazu. Die Aufsichts- oder Verwaltungsräte sollen regelmäßig die Qualität und Effizienz ihrer Tätigkeit überprüfen.

Vorstandsvergütungen langfristig ausrichten
Eine wichtige Rolle spielen Regelungen für die angemessene Vergütung von Geschäftsführungsmitgliedern. Der Kodex greift dazu die vom Bundestag am 18. Juni verabschiedete Neuregelung für Managergehälter auf.

So ist die Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsleitung in den Anstellungsverträgen zweifelsfrei festzulegen. Sie soll sich am nachhaltigen Unternehmenserfolg orientieren.

Bei einer verschlechterten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ist auch eine Herabsetzung der Vergütung möglich. Beendet ein Mitglied der Geschäftsleitung seine Tätigkeit vorzeitig, so soll die Abfindungszahlung in der Regel zwei Jahresvergütungen nicht übersteigen.

Strenger als der Kodex für börsennotierte Aktiengesellschaften
Der Bund orientiert sich mit dem "Public Kodex" an den Standards des "Deutschen Corporate Governance Kodex" für börsennotierte Aktiengesellschaften. Der Bund will bei "seinen" Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen. Er fasst seinen neuen Kodex teilweise sogar strikter.
Er empfiehlt unter anderem, dass Unternehmen keine Kredite an Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglieder sowie an deren Angehörige vergeben. Dies soll schon im Vorfeld mögliche Interessenkonflikte vermeiden.

Vertrauen stärken
Die Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung müssen in einem jährlich zu veröffentlichenden Corporate Governance-Bericht erklären, warum sie gegebenenfalls von den Empfehlungen des Kodex abgewichen sind.

Die Finanzkrise macht besonders deutlich, wie wichtig solche Leitlinien für ein glaubwürdiges und langfristig erfolgreiches Wirtschaften sind. Unternehmen, an denen die Bundesrepublik Deutschland maßgeblich beteiligt ist, sind besonders zur Transparenz verpflichtet. Denn Bürgerinnen und Bürger sollen erfahren, was mit ihren Steuergeldern passiert. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch: (externe Links)
Neue Regeln für Managergehälter
Beteiligungsbericht 2008


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Meldungen: Governance Kodex

Verbesserungen auf hohem Niveau

  • Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit

    Am 1. Februar hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die am 17. Januar abgestimmten Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften auf der Kodex-Website (www.corporate-governance-code.de) veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 2. März 2012 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission im Mai 2012 einfließen.

  • Flexibler Rahmen für gute Unternehmensführung

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sieht nach eingehender Diskussion keine Notwendigkeit für Kodexänderungen in diesem Jahr. Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit immer wieder den Grundsatz betont, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig im Regelwerk zu ändern, zumal jede Anpassung zu erheblichen Aufwendungen bei den börsennotierten Unternehmen führen kann.

  • Corporate Governance nicht durch Gesetze regeln

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Corporate Governance Kodex Bericht an die Bundesregierung der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. In dem mehr als 100 Seiten umfassenden Bericht wird eine Bestandsaufnahme über die bisherige Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland und die Umsetzung der Kodex-Regelungen in den Unternehmensalltag gemacht. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungstendenzen auf nationaler und internationaler Ebene aufgezeigt, die Einfluss auf die künftige Governance-Diskussion haben können.

  • Public Corporate Governance Kodizes

    Mit Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) sollen öffentliche Unternehmen auf Grundsätze guter Unternehmensführung verpflichtet werden. Der Bund sowie einzelne Länder und Kommunen haben seit 2009 mehrere PCGK-Regelwerke für Unternehmen beschlossen, die vollständig oder mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören und überwiegend Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen.

  • Grundsätze für gute Unternehmensführung

    Der "Public Corporate Governance Kodex" ist das Kernelement der vom Kabinett verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". Der Kodex richtet sich in erster Linie an nicht-börsennotierte private Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.

  • Bilanz zum Thema "Corporate Governance"

    Bilanz zum Thema "Corporate Governance in Deutschland" zog der Vorsitzende der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex", Dr. Gerhard Cromme, anlässlich der 7. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am 27. Juni 2008 in Berlin. In seiner Rede nahm Cromme auch Stellung zu gesellschaftlichen Brennpunkten wie Beispielsweise der Managervergütung.

  • Regierungskommission beschließt Kodex-Änderungen

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom 6. Juni 2008 eine Reihe inhaltlicher und redaktioneller Anpassungen des Kodex vorgenommen. Die wesentlichen werden im Folgenden erläutert.

  • Governance: Steigende Akzeptanz

    Die Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat sich auch im Jahr 2006 weiter verbessert. Die im Juni 2005 beschlossenen zehn neuen Kodex-Empfehlungen haben sich weitestgehend durchgesetzt. Dies zeige die jüngste Studie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) an der Technischen Universität Berlin, sagte Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

  • Kodex in Deutschland

    Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.

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