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Flexibler Rahmen für gute Unternehmensführung


Corporate Governance Kodex: Keine Anpassungen in 2011 - Unternehmen angemessen Zeit lassen zur Umsetzung
Stärkere Teilhabe der Stakeholder an Kommissionsarbeit - Stellungnahme zum EU-Grünbuch


(15.06.11) - Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sieht nach eingehender Diskussion keine Notwendigkeit für Kodexänderungen in diesem Jahr. Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit immer wieder den Grundsatz betont, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig im Regelwerk zu ändern, zumal jede Anpassung zu erheblichen Aufwendungen bei den börsennotierten Unternehmen führen kann.

"Mit dem allgemein anerkannten Corporate Governance Kodex verfügen die deutschen börsennotierten Unternehmen heute über einen flexiblen Rahmen für gute Unternehmensführung, der den Vergleichen mit internationalen Regelwerken standhält. Eine Notwendigkeit oder besondere Dringlichkeit für Änderungen hat die Kommission vor dem Hintergrund des aktuellen hohen Standards nicht gesehen", so Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, anlässlich der Plenumssitzung am 4. Mai 2011 in Frankfurt.

Unternehmen angemessen Zeit lassen zur Umsetzung
Grundsätzlich bleibt aus Sicht der Kommission wichtig, dass den börsennotierten Unternehmen ein angemessener, realitätsnaher Zeitraum zur Umsetzung neuer Regelungen eingeräumt wird, bevor ein Urteil über Erfolg oder Misserfolg getroffen und neue gesetzliche Regeln für börsennotierte Unternehmen gefordert werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für die im vergangenen Jahr verstärkte Empfehlung für mehr Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter deutscher Unternehmen. Die Vielzahl der in jüngster Vergangenheit nominierten Frauen für Aufsichtsräte wie auch die für jedermann zugänglichen Erläuterungen der Unternehmen zu den individuellen Planungen für mehr Frauen in diesen Gremien in den Corporate Governance-Berichten zeigen, dass sich die deutschen börsennotierte Unternehmen mit dem Thema intensiv auseinandersetzen und die Kodexempfehlung erfolgreich angewendet wird.

So wurden in den letzten eineinhalb Jahren allein von den DAX 30-Unternehmen zwölf Aufsichtsratspositionen mit Frauen besetzt, weit mehr als in all den Jahren zuvor. Die Kommission erwartet, dass vor allem im Zuge der großen Welle von turnusmäßigen Neuwahlen zum Aufsichtsrat im Frühjahr 2013 der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten erheblich zunehmen wird. Nachholbedarf sieht die Regierungskommission auch bei einer höheren internationalen Vielfalt in deutschen Aufsichtsräten, die auch von der EUKommission in dem jüngst vorgelegten Grünbuch empfohlen wird.

Stärkere Teilhabe der Stakeholder an Kommissionsarbeit
Die Regierungskommission beabsichtigt, die Stakeholder des Deutschen Corporate Governance stärker in die Arbeit einzubinden. So wird die Kommission künftig beabsichtige Änderungen auf der Website der Regierungskommission veröffentlichen und die interessierte Öffentlichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist einladen. Die Regierungskommission wird die Stellungnahmen in ihre Beratungen einbeziehen. Die Regierungskommission ist davon überzeugt, dass dieser Schritt zur weiteren Transparenz und Teilhabe die künftigen Debatten befruchten und zu einer noch höheren Akzeptanz des Kodex in allen Wirtschaftsbereichen beitragen wird.

EU-Grünbuch "Europäischer Corporate Governance Rahmen"
Intensiv diskutierte die Regierungskommission das von der EU-Kommission im April vorgelegte Grünbuch "Europäischer Corporate Governance Rahmen", zu dem eine Stellungnahme im Sommer dieses Jahres vorgelegt wird. Die Regierungskommission begrüßt grundsätzlich das erklärte Ziel des Grünbuchs, die Wirksamkeit der derzeitigen Corporate Governance Kodizes für europäische Unternehmen zu bewerten.

"Anstatt über Richtlinien gewachsene und in den einzelnen Regionen bewährte Systeme verändern zu wollen, sollte sich Europa aber auch beim Thema Corporate Governance wieder mehr dem Subsidiaritätsprinzip zuwenden und Zuständigkeiten dort belassen, wo sie bis dato erfolgreich wahrgenommen werden. Vieles von dem, was die EU-Kommissionmit dem Grünbuch anzustoßen versucht, ist im deutschen Kodex bereits enthalten. Mit der Entscheidung, dem Kodex über die Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG eine gesetzliche Anerkennung zu geben, hatte die deutsche Politik in Europa eine Vorreiterrolle eingenommen und die europäische Corporate Governance-Diskussion maßgeblich positiv beeinflusst", so Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Vor allem gilt es nach Ansicht der Regierungskommission darauf zu achten, dass Europa Komplexitäten nicht noch weiter erhöht und zusätzliche Bürokratien aufbaut. (Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex: ra)


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Meldungen: Governance Kodex

Verbesserungen auf hohem Niveau

  • Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit

    Am 1. Februar hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die am 17. Januar abgestimmten Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften auf der Kodex-Website (www.corporate-governance-code.de) veröffentlicht und umfassend erläutert. Die interessierte Öffentlichkeit ist bis zum 2. März 2012 eingeladen, die vorgeschlagenen Kodexanpassungen schriftlich zu kommentieren. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden in die abschließende Beratung der Regierungskommission im Mai 2012 einfließen.

  • Flexibler Rahmen für gute Unternehmensführung

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sieht nach eingehender Diskussion keine Notwendigkeit für Kodexänderungen in diesem Jahr. Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit immer wieder den Grundsatz betont, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig im Regelwerk zu ändern, zumal jede Anpassung zu erheblichen Aufwendungen bei den börsennotierten Unternehmen führen kann.

  • Corporate Governance nicht durch Gesetze regeln

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Corporate Governance Kodex Bericht an die Bundesregierung der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. In dem mehr als 100 Seiten umfassenden Bericht wird eine Bestandsaufnahme über die bisherige Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland und die Umsetzung der Kodex-Regelungen in den Unternehmensalltag gemacht. Darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungstendenzen auf nationaler und internationaler Ebene aufgezeigt, die Einfluss auf die künftige Governance-Diskussion haben können.

  • Public Corporate Governance Kodizes

    Mit Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) sollen öffentliche Unternehmen auf Grundsätze guter Unternehmensführung verpflichtet werden. Der Bund sowie einzelne Länder und Kommunen haben seit 2009 mehrere PCGK-Regelwerke für Unternehmen beschlossen, die vollständig oder mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören und überwiegend Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen.

  • Grundsätze für gute Unternehmensführung

    Der "Public Corporate Governance Kodex" ist das Kernelement der vom Kabinett verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes". Der Kodex richtet sich in erster Linie an nicht-börsennotierte private Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Zu diesen Unternehmen gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH und die Wismuth GmbH Chemnitz.

  • Bilanz zum Thema "Corporate Governance"

    Bilanz zum Thema "Corporate Governance in Deutschland" zog der Vorsitzende der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex", Dr. Gerhard Cromme, anlässlich der 7. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am 27. Juni 2008 in Berlin. In seiner Rede nahm Cromme auch Stellung zu gesellschaftlichen Brennpunkten wie Beispielsweise der Managervergütung.

  • Regierungskommission beschließt Kodex-Änderungen

    Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Plenarsitzung vom 6. Juni 2008 eine Reihe inhaltlicher und redaktioneller Anpassungen des Kodex vorgenommen. Die wesentlichen werden im Folgenden erläutert.

  • Governance: Steigende Akzeptanz

    Die Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hat sich auch im Jahr 2006 weiter verbessert. Die im Juni 2005 beschlossenen zehn neuen Kodex-Empfehlungen haben sich weitestgehend durchgesetzt. Dies zeige die jüngste Studie des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) an der Technischen Universität Berlin, sagte Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

  • Kodex in Deutschland

    Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.

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