Sie sind hier: Home » Recht » Bundesnetzagentur

Diskriminierungsfreie Entgelte gefordert


Bundesnetzagentur erklärt Stationspreise der DB Station&Service AG für ungültig
Kurth: "Preissystem verstößt gegen das Diskriminierungsverbot"


(18.12.09) - Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass die Entgelte der DB Station&Service AG mit den eisenbahnrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar und damit ungültig sind. Das Unternehmen muss nun diskriminierungsfreie Entgelte erarbeiten und der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen. Die neuen Entgelte sollen ab dem 1. Mai 2010 gelten.

"Grundlage unserer Entscheidung ist das im Eisenbahnrecht verankerte Diskriminierungsverbot. Soweit preisliche Differenzierungen vorgenommen werden, bedürfen diese einer sachlichen Rechtfertigung. Im Rahmen einer umfangreichen Prüfung haben wir festgestellt, dass die Methoden der DB Station&Service AG zur Herleitung der verschiedenen Entgeltkomponenten des Stationspreissystems intransparent sind. Sie konnten weder aus den geltenden Nutzungsbedingungen abgeleitet noch im Überprüfungsverfahren auf nachvollziehbare sachliche Differenzierungskriterien gestützt werden", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Das jetzige Preissystem verstößt auch dadurch gegen das Diskriminierungsverbot, dass die Stationspreise nicht in der Weise kostenbasiert gebildet werden, wie es in den Nutzungsbedingungen des Unternehmens beschrieben wird. Die Entgelthöhen spiegeln nicht die Kosten wider. Insofern liegt keine verursachergerechte Kostenzuschlüsselung vor.

Dadurch kommt es zu deutlichen Unterschieden in der Höhe der Zahlungen, die Zugangsberechtigte für die Nutzung von Personenbahnhöfen der gleichen Kategorie in den einzelnen Bundesländern erbringen müssen. Diese Unterschiede führen letztendlich zu einer Ungleichbehandlung der Zugangsberechtigten im bundesweiten Vergleich", sagte Kurth.

Anlass für die Überprüfung des für 5.400 Personenbahnhöfe geltenden Preissystems waren insbesondere zahlreiche Beschwerden von Eisenbahnverkehrsunternehmen, die die Bahnhöfe der DB Station&Service AG nutzen und für jeden Zughalt ein bestimmtes Entgelt zu entrichten haben.

Auch die Aufgabenträgerorganisationen der Bundesländer, z. B. die Verkehrsverbünde, hatten die Bundesnetzagentur um Überprüfung des Preissystems gebeten. Da sie den Schienenpersonennahverkehr organisieren und finanzieren, wird ein Großteil der anfallenden Stationsentgelte indirekt von den Aufgabenträgern übernommen.

Die DB Station&Service AG muss nun der Bundesnetzagentur bis zum 1. März 2010 ein Konzept vorlegen, in dem sie darlegt, in welcher Weise eine Neufassung der Höhe der Entgelte erfolgen soll und nach welchen Kriterien das Unternehmen zukünftig die Entgelte bilden wird. Im Rahmen der Prüfung des Konzepts wird die Bundesnetzagentur im Preissystem insbesondere auch auf eine sachlich gerechtfertigte Zuordnung der Kosten hinwirken. (Bundesnetzagentur: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Anreizregulierung ohne negativen Effekt

    Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.

  • Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten

    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

  • Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern

    Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

  • Nach wie vor beträchtliche Marktmacht

    Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen