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Auslegung der Digitalrechtsakte


Datenschutz und Digitalregulierung: gut verzahnt eine gute Nachricht für Innovationen aus Europa
BfDI bei hochrangigem Panel zu Wettbewerb, Innovation und Datenschutz in Brüssel



Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

Die BfDI hat dazu gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) und dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) zu einer hochrangigen Diskussion über zentrale Fragen im Kontext von Grundrechtsschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Europa eingeladen. Im Mittelpunkt des Panels stand die Frage, wie die bestehenden und neuen Digitalrechtsakte der EU – darunter der Digital Markets Act, der Digital Services Act, der Data Act und die künftige KI-Verordnung – kohärent untereinander und mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt werden können.

"In der Praxis sehen wir, dass sich etwa Fragen der Datenverarbeitung, der Zweckbindung oder der Rechtsgrundlagen in den verschiedenen Rechtsakten vielfach überschneiden", sagt Louisa Specht-Riemenschneider. "Diese Schnittstellen bergen rechtliche Unsicherheiten – für die Aufsicht, für Unternehmen und für die Betroffenen." Deshalb brauche es Klarheit im Gesetz und eine abgestimmte rechtliche Auslegung durch alle beteiligten Regulierungsbehörden.

Die BfDI plädierte dafür, die Kohärenz zwischen den Regelwerken nicht erst im Nachhinein durch die Aufsichtspraxis herzustellen, sondern bereits im Rechtsetzungsprozess stärker mitzudenken: "Wir brauchen eine vorausschauende Regulierung, die Grundrechte, Innovation und Marktregeln gemeinsam denkt – nicht nebeneinander. Die DSGVO darf dabei nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss strukturell mit den anderen Digitalgesetzen verzahnt werden."

Ein weiteres zentrales Thema der Debatte war die notwendige Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Regulierungsbehörden – insbesondere in Bereichen wie Plattformaufsicht, KI, Wettbewerb und Verbraucherschutz und dem Datenschutz. Als positives Beispiel nannte die BfDI die Gründung des "Digitalclusters Bonn", einer Kooperationsplattform mehrerer Bundesbehörden, darunter die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Bundesamt für Justiz und die BfDI selbst: "Wir brauchen jetzt den nächsten Schritt: verbindlichere Strukturen, klare Zuständigkeitsregelungen und politische Rückendeckung – insbesondere durch das neue Digitalministerium in Deutschland."

Die BfDI kündigte zudem an, verstärkt auf interdisziplinäre Ansätze zu setzen – darunter regulatorische Sandboxes, Reallabore, einen Austausch mit spezifischen Stakeholdern und eine strategische Vorausschau ("Strategic Foresight") zur Bewertung digitaler Risiken. "Nur wenn wir frühzeitig im Austausch mit anderen Regulierungsbehörden, der Wissenschaft, Unternehmen und der Zivilgesellschaft stehen, können wir den digitalen Wandel rechtssicher, innovationsfreundlich und grundrechtskonform gestalten." (BfDI: ra)

eingetragen: 13.06.25


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