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BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone


Eine Geldbuße in Höhe von 15 Millionen Euro erging, weil die Vodafone GmbH für sie tätige Partneragenturen nicht im ausreichenden Umfang datenschutzrechtlich überprüft und überwacht hatte
Eine weitere Geldbuße in Höhe von 30 Millionen Euro wurde wegen Sicherheitsmängeln beim Authentifizierungsprozess bei der kombinierten Nutzung des Onlineportals "MeinVodafone" mit der Vodafone Hotline verhangen



Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

Eine Geldbuße in Höhe von 15 Millionen Euro erging, weil die Vodafone GmbH für sie tätige Partneragenturen nicht im ausreichenden Umfang datenschutzrechtlich überprüft und überwacht hatte (Art. 28 Abs. 1 S. 1 DSGVO).

Darüber hinaus hat die BfDI Vodafone aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 1 DSGVO wegen festgestellter Schwachstellen in bestimmten Vertriebssystemen verwarnt.

Eine weitere Geldbuße in Höhe von 30 Millionen Euro wurde wegen Sicherheitsmängeln beim Authentifizierungsprozess bei der kombinierten Nutzung des Onlineportals "MeinVodafone" mit der Vodafone Hotline verhangen. Die aufgedeckten Schwachstellen der Authentifizierung ermöglichten unter anderem den Abruf von eSIM-Profilen durch unbefugte Dritte.

Die Vodafone GmbH hat ihre Prozesse und Systeme inzwischen verbessert und teilweise sogar vollständig ersetzt, um solche Gefahren künftig auszuschließen. Außerdem hat sie die Prozesse zur Auswahl und Auditierung von Partneragenturen überarbeitet und sich von Partnern getrennt, bei denen Betrugsfälle festgestellt wurden. Die BfDI wird die praktische Wirksamkeit der von Vodafone ergriffenen Maßnahmen in einer Folgekontrolle überprüfen.

"Ich möchte hervorheben, dass Vodafone während der Dauer des gesamten Verfahrens ununterbrochen und uneingeschränkt mit mir kooperiert und auch Umstände offengelegt hat, durch die sich das Unternehmen selbst belastet hat", betont Specht-Riemenschneider. Die Geldbußen wurden akzeptiert und schon vollständig an die Bundeskasse gezahlt.

Die Erfahrungen der Datenschutzbehörden zeigen, dass bei Unternehmen in vielen Branchen ein Investitionsstau bei der Modernisierung und Konsolidierung von IT-Systemen besteht. Bei der Sicherheit wird daher teilweise gespart. Auch der Einsatz von Auftragsverarbeitern wird in der Praxis häufig nicht ausreichend kontrolliert. Neue technische Möglichkeiten und komplexere Bedrohungsszenarien führen zu erhöhten Risiken für Kunden, denen durch fehlenden Datenschutz Schäden entstehen können.

Datenschutz wird häufig fälschlicherweise als Hindernis für IT-Investitionen angesehen. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Ohne IT-Investitionen drohen Sicherheitsvorfälle und auch Sanktionen der Datenschutzaufsicht. Daher mein Aufruf: Investieren statt Riskieren! Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider

Im Falle der Vodafone GmbH hat das Unternehmen umgesteuert und Projekte der IT-Konsolidierung sowie -Modernisierung priorisiert, die Bereiche Compliance und Datenschutz wurden gestärkt. So hat sich Vodafone zu einem starken Datenschutz und digitalen Grundrechten bekannt und sieht sie als Grundlage für das Vertrauen der Kunden. Als Bekenntnis zur Bedeutung des Datenschutzes hat die Vodafone GmbH zudem eine Gesamtsumme in Höhe von mehreren Millionen Euro an unterschiedliche Organisationen gespendet, die sich für die Förderung des Datenschutzes, der Medienkompetenz und Digital Literacy sowie die Bekämpfung von Cybermobbing einsetzen.

Specht-Riemenschneider abschließend: "Wo Datenschutzverstöße stattfinden, muss sanktioniert werden. Ich möchte mit meiner Arbeit aber auch erreichen, dass es gar nicht erst zu Datenschutzverstößen kommt. Unternehmen, die das Datenschutzrecht einhalten wollen, müssen dazu befähigt werden. Datenschutz ist Vertrauensfaktor für Nutzerinnen und Nutzer digitaler Angebote und kann daher zum Wettbewerbsvorteil werden. Das verstehen auch mehr und mehr Unternehmen." (BfDI: ra)

eingetragen: 13.06.25


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