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Authentifizierung an der Hotline


Authentifizierung bei der telefonischen Kundenbetreuung
Gerade im Telekommunikationsmarkt gibt es viele Geschäftsvorgänge mit schützenswerten Daten des privaten Lebens




Nach Beratung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ändern erste Telekommunikationsdienstleister ihre Authentifizierung bei der telefonischen Kundenbetreuung.

Eine sichere Authentifizierung von Anrufern durch die Kundenbetreuung ist wichtig, da möglicherweise personenbezogene Daten preisgegeben werden oder Verträge geändert werden können. Gerade im Telekommunikationsmarkt gibt es viele Geschäftsvorgänge mit schützenswerten Daten des privaten Lebens, wie etwa die der Telefonnummer, der Bankverbindung oder der Adresse. Im Telefonservice besteht die besondere Schwierigkeit, dass sich kaum abschätzen lässt, ob auch tatsächlich die berechtigte Person handelt.

Diesen Gefährdungen muss wirkungsvoll und situationsangemessen begegnet werden. Der BfDI ist hierzu mit den Telekommunikationsanbietern im Dialog, um einen sicheren Branchenstandard zu etablieren. Es ist ein positives Signal, wenn die Authentifizierung an der Hotline auch aus Sicht der Branche noch sicherer werden muss. Daher begrüßt der BfDI die aktuellen Anpassungen der Authentifizierungsvorgaben beispielsweise bei der Telefónica-Marke o2.

Dort können bestimmte Geschäftsvorgänge nur noch dann telefonisch erledigt werden, wenn die Kunden sich mit einer persönlichen Kundenkennzahl oder einer PUK legitimieren. Nach der Position des BfDI ist für Geschäftsvorgänge, bei denen private Daten preisgegeben werden oder es zu vertraglichen Änderungen kommt diese sichere Legitimierung erforderlich. Der BfDI wird die Entwicklungen auch bei den anderen Unternehmen weiter proaktiv begleiten. (BfDI: ra)

eingetragen: 03.03.23
Newsletterlauf: 31.05.23


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