Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Änderung des Bayerischen Datenschutzrechts


Ministerrat beschließt Stärkung der Datenschutzaufsicht in Bayern
Unabhängigkeit des Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Ansbach wird festgeschrieben


(27.04.11) - Der Ministerrat hat am 20. April 2011 im Umlaufverfahren eine Änderung des Bayerischen Datenschutzrechts beschlossen, mit der die Unabhängigkeit des Landesamtes für Datenschutzaufsicht zum 1. Mai 2011 festgeschrieben wird. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Mit der Änderung der Datenschutzverordnung stellen wir die völlige Unabhängigkeit des Landesamtes für Datenschutzaufsicht klar. Gleichzeitig wird das Landesamt in Ansbach zu einer selbständigen Landeszentralbehörde umorganisiert."

Ein Gesetzentwurf zu den weiteren organisations- und dienstrechtlichen Neuregelungen im Bayerischen Datenschutzgesetz wird nach Ostern in die Verbändeanhörung gehen. Herrmann sagte: "Das Landesamt ist bei der Kontrolle des Datenschutzes zwischen Privaten nur dem Gesetz unterworfen und unterliegt keinerlei staatlichen Aufsicht. Auch haushaltsrechtlich wird es künftig selbstständig geführt werden."

Die Neuorganisation des Landesamtes für Datenschutzaufsicht wurde erforderlich, nachdem der Europäische Gerichtshof die Organisation der Datenschutzaufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich in allen Bundesländern mit Blick auf die von der europäischen Datenschutzrichtlinie geforderte völlige Unabhängigkeit beanstandet hat. "Ich teile die Kritik des Europäischen Gerichtshofs zwar nicht, denn die parlamentarische Regierungsverantwortung stärkt den Datenschutz zusätzlich. Dennoch müssen wir das Urteil respektieren. Bei der jetzigen Neuorganisation haben wir großen Wert darauf gelegt, dass das anerkannt hohe Niveau des Datenschutzes gewährleistet bleibt und für die Bürger wie für die Wirtschaft verlässliche Ansprechpartner bereitstehen."

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht bleibt auch weiterhin in Ansbach angesiedelt. Damit können die bereits vorhandenen Strukturen genutzt und eine Behördenverlagerung vermieden werden. Herrmann: "Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hat sich zu einem bundesweit anerkannten Kompetenzzentrum für den Datenschutz in der Privatwirtschaft entwickelt, wie gerade die Auseinandersetzung um den geplanten Geodatendienst ''Bing Maps Streetside'' von Microsoft zeigt." (Bayerisches Innenministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BfDI kritisiert Nachrichtendienstgesetze

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen