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Bundesdatenschutzgesetz und Kontrollrecht


Prism & Co: Muss mir das Bundesinnenministerium antworten?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die Fragen von Peter Schaar zur Einbeziehung deutscher Behörden in Prism, Tempora und Xkeyscore nicht beantwortet


Von Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

(02.10.13) - Meine Aufgabe ist es, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei den Bundesbehörden zu kontrollieren. So sieht es § 24 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Trotzdem hat das Bundesministerium des Innern (BMI) meine Fragen zur Einbeziehung deutscher Behörden in Prism, Tempora und Xkeyscore nicht beantwortet.

Die Behauptung des BMI, man habe meine Fragen nicht beantworten müssen, da der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht zuständig sei, sondern die G-10 Kommission des Bundestags, trifft nicht zu.

Nach dem G-10 (vgl. § 15 Ab s. 5 Satz 2) Gesetz erstreckt sich die Kontrolle der G-10 Kommission auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten, die nach dem G-10 Gesetz erlangt worden sind. Dies habe ich bei meinen Fragen beachtet, denn nur bezüglich der personenbezogenen G10-Daten habe ich gemäß § 24 Abs. 2 BDSG kein Kontrollrecht.

Dass die Behauptung des Bundesinnenministeriums, ich sei nicht zuständig, nicht zutrifft, verdeutlichen auch die Fragen, die ich in meinem späteren Schreiben an das BMI gestellt habe. Dort hatte ich u.a. unter Bezug auf Medienberichte zur Beantwortung folgender Fragen aufgefordert:

Haben der vom Spiegel (30/2013, S. 16 ff) berichtete regelmäßige Analyseaustausch zwischen BfV und NSA und die enge Kooperation dieser Behörden zur Verfolgung von deutschen und nichtdeutschen Extremisten stattgefunden? Welche personenbezogenen Daten (merke: die nicht nach dem G-10 Gesetz erhoben worden sind) sind insoweit übermittelt worden? Hat die NSA das BfV – wie vom SPIEGEL berichtetet – geschult, um die Fähigkeiten der Deutschen auszubauen, heimische Daten zu gewinnen, zu filtern und weiter zu verarbeiten? Wann, mit welchem Teilnehmerkreis und mit welchen Daten-(Beständen) erfolgte dies? Welche Technik (Hard- und Software) war bzw. ist Grundlage dieser Kooperation?

Mit Hinweis auf den Bericht im Deutschlandradio (Nachrichten, 21.07.2013, 18.00 Uhr) zum testweisen Einsatz einer Spähsoftware im BfV hatte ich auch um Informationen zu deren technischen Möglichkeiten, den verwendeten Daten und den eingesetzten Bereichen gebeten.

Ferner hatte ich Fragen zu Xkeyscore gestellt, da dieses Programm/System nach der o.g. Mitteilung des Spiegel (auch) im BfV zur Auswertung großer Datenbestände eingesetzt worden sein soll. Dabei hatte ich auch um die Beantwortung der Fragen gebeten, deren Beantwortung dem Spiegel unter Hinweis auf Geheimhaltungsgründe vorenthalten worden war.

Auch bezüglich der Telekommunikationsüberwachung habe ich ausdrücklich keine einzelfallspezifischen personenbezogenen Angaben abgefragt, sondern nur abstrakt um Auskunft gebeten, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Daten aus bzw. im Zusammenhang mit Telekommunikationsverkehren (TKV) erhoben und diese an US-und/oder britische Stellen übermittelt hat. Nur so kann ich bewerten, ob Datenschutzvorgaben eingehalten wurden. Ferner habe ich um Mitteilung gebeten, in wie vielen Fällen, in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage dies der Fall war.

Ergänzend habe ich gefragt, ob das BfV derartige Daten auch "im Auftrag" für Dritte erhoben hat und ob das Bundesinnenministerium über Kenntnisse verfügt, dass ausländische Stellen oder Personen personenbezogene Daten unmittelbar in Deutschland oder vom Ausland aus über inländische Personen erhoben haben. All dies fällt nicht in die ausschließliche Kontrollkompetenz der G10-Kommission.Alle diese Fragen blieben unbeantwortet – trotz mehrfacher Aufforderungen und Fristsetzungen. Aufgrund dieser wiederholten Weigerungen, die meine Arbeit massiv behindern, hatte ich keine andere Möglichkeit, als das BMI und BfV wegen Verstoßes gegen ihre gesetzlichen Mitwirkungspflichten gemäß § 25 BDSG zu beanstanden.

Ich denke, es spricht auch für sich, dass z.B. das Bundeskanzleramt, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst die Beantwortung meiner Fragen nicht verweigert haben. Deren Antworten, die teilweise als Verschlusssachen eingestuft sind, werte ich zurzeit aus, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Ich würde mich freuen, wenn das BMI seine rechtsirrige Ansicht korrigieren und mir die erbetenen Auskünfte doch noch erteilen würde. Schließlich handelt es sich um das für den Datenschutz zuständige Ministerium.
(BfDI: ra)


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