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ePA und Speicherung biometrischer Daten


Neuer Personalausweis: Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip des Ausweises nur auf freiwilligiger Basis
Nicht erkennbar, welche Vorteile der Ausweisinhaber von der Speicherung seiner Fingerabdrücke habe


(02.11.10) - Anlässlich der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises (ePA) zum 1. November 2010 informiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar.

Er sagte: "Die Speicherung biometrischer Daten ist ein zentrales Unterscheidungsmerkmal zwischen neuem und altem Personalausweis. Auch wenn die Biometriedaten - Foto und Abdrücke der Zeigefinger - besonders geschützt sind und nur durch besonders autorisierte staatliche Stellen ausgelesen werden dürfen, möchte ich darauf hinweisen, dass die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip des Ausweises freiwillig erfolgt."

Wer den neuen Personalausweis beantragt, sollte daher gut überlegen, ob er diese sensiblen Daten dort speichern möchte. Schließlich sei nicht zu erkennen, welche Vorteile der Ausweisinhaber von der Speicherung seiner Fingerabdrücke habe.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass niemand benachteiligt werden darf, der die Speicherung seiner Fingerabdrücke ablehnt.

Der neue Personalausweis ermöglicht zudem den elektronischen Identitätsausweis (auch eID genannt) im Bereich des E-Government und des E-Commerce. Das Ausweisen gegenüber Behörden oder Diensteanbietern im Internet setzt jedoch eine Übertragung der im Chip gespeicherten Daten voraus und ist mit bestimmten Risiken behaftet. So kann durch Schadprogramme die Ausweis-PIN ausgelesen werden.

Hierzu stellt Peter Schaar fest: Die Nutzung der eID-Funktion ist freiwillig. Die Funktion kann in den Personalausweisbehörden auf Wunsch gebührenfrei deaktiviert werden."

Wer die eID-Funktion nutzen möchte, so der Bundesdatenschutzbeauftragte, sollte darauf achten, dass der eigene Rechner über einen aktuellen Virenscanner sowie eine Firewall verfügt und Sicherheitsupdates regelmäßig durchgeführt werden.

Auch sollte sich die sechsstellige Ausweis-PIN, die bei der elektronischen Identitätsfunktion eingesetzt wird, nicht aus dem Geburtsdatum oder ähnlich unsicheren Ziffernfolgen zusammensetzen.

Schaar wies darauf hin: "Wer die Gefahr des Ausspähens der PIN mittels einer Schadsoftware umgehen will, sollte lieber ein höherwertiges Lesegerät einsetzen. Diese Standard- oder Komfortlesegeräte sind an der integrierten Tastatur zu erkennen. Die Nutzung der Signaturfunktion wird übrigens nur mit dem Lesegerät der höchsten Sicherheitsstufe, dem Komfortlesegerät, möglich sein." (BfDI: ra)


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