Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
Peter Schaar fordert: Weitergabe von Meldedaten nur mit Einwilligung
Widerspruchsrecht für den Online-Abruf bei einfachen Melderegistern beibehalten
(20.02.13) - Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, äußerte sich zur Weitergabe von Meldedaten. Schaar sagte: "Meldedaten sollten zukünftig nur noch mit Einwilligung des Meldepflichtigen zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels weitergegeben werden. Bei den Meldedaten handelt es sich um Pflichtangaben, die die Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat machen müssen."
Weiter führte Schaar aus: "Gerade bei der Weitergabe von Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels ist es nicht nur fair, sondern rechtlich auch erforderlich, dass der Betroffene entscheidet, was mit seinen Daten passiert. Eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage muss ausgeschlossen werden. Deshalb trete ich dafür ein, das Widerspruchsrecht für den Online-Abruf bei einfachen Melderegistern beizubehalten und nicht – wie vom Bundestag im letzten Sommer beschlossen – abzuschaffen. Zudem sollte die Hotelmeldepflicht sowie die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung des Mieters aus dem aktuellen Gesetzentwurf gestrichen werden."
Zusammen mit den Landesdatenschutzbeauftragten setzt sich der Bundesdatenschutzbeauftragte für Verbesserungen, etwa durch eine Stärkung der Einwilligungserfordernisse und striktere Zweckbindungsregelungen, ein. (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
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BfDI begrüßt die Meta-Entscheidung des EuGH
Am 04. Juli 2023 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil zur Meta-Entscheidung des Bundeskartellamts verkündet. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßte das Urteil in seiner Bedeutung für den Datenschutz.
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Datenschutz & Bußgeldpraxis
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die endgültigen Leitlinien zur Bußgeldzumessung nach einer öffentlichen Konsultation angenommen. Damit erfolgt die Bußgeldpraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa nun nach einheitlichen Maßstäben. Als Repräsentantinnen der deutschen Datenschutzaufsicht waren auf europäischer Ebene die Datenschutzaufsichtsbehörden Berlins, Hessens und des Bundes beteiligt.
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Code of Conduct (CoC)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe gekennzeichnet. Die Grundzüge des einheitlichen europäischen Datenschutzrechts sollen im Hinblick auf möglichst viele Lebenssachverhalte Anwendung finden können. Die dortigen, teils abstrakten Vorgaben, wie beispielsweise die "Erforderlichkeit der Verarbeitung", das "berechtigte Interesse" oder die "Sicherheit der Verarbeitung", sind von allen Verantwortlichen zu beachten, unabhängig davon, welche Branche betroffen ist oder wie "umfangreich" die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einzelfall ausfällt.
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Gegen Betrieb von Facebook-Fanpages
Als Unterrichtung (20/6000) liegt der "Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" für das Jahr 2022 vor. Darin empfiehlt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, der Bundesregierung, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, in dem etwa der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Beschäftigungskontext, die Grenzen der Verhaltens- und Leistungskontrolle sowie typische Datenverarbeitungen im Bewerbungs- und Auswahlverfahren klar geregelt werden.
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Datenschutzbericht für das Jahr 2022
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Bericht gibt einen Überblick über die vielfältigen Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit, die von Hansen und ihren Mitarbeitenden im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) im vergangenen Jahr bearbeitet wurden. Zum täglichen Geschäft gehören leider auch zahlreiche Datenpannen, die vermieden hätten werden müssen - und dies selbst im sensiblen Gesundheitsbereich.