Chancen des neuen EU-Datenschutzrechts nutzen
Neue Datenschutzgrundverordnung wird im Laufe des Jahres 2018 das bislang geltende Datenschutzrecht ablösen
Eine wesentliche Aufgabe wird in diesem Rahmen dem "Europäischen Datenschutzausschuss" zukommen
(22.02.16) - Nach der im Dezember des letzten Jahres erzielten Einigung über die neue Datenschutzgrundverordnung, die im Laufe des Jahres 2018 das bislang geltende Datenschutzrecht ablösen wird, liegt der Fokus des europäischen Datenschutzes vor allem auf den sich hieraus ergebenen Neuerungen.
Hierzu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff:
"Der künftige europäische Rechtsrahmen stellt eine historische Chance für die Stärkung des Datenschutzes innerhalb der EU dar. Dies gilt nicht nur für die Rechtsposition der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Durchsetzung des Rechts durch die unabhängigen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten.
Das diesjährige Motto 'Europäisches Datenschutzrecht – Vielfalt in der Kohärenz' rückt die Notwendigkeit der in Zukunft noch stärkeren Zusammenarbeit nicht nur europäischer, sondern auch nationaler Datenschutzbehörden in den Blickpunkt. Künftig werden die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Beurteilung von Datenverarbeitungen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen miteinander kooperieren und zu einheitlichen Entscheidungen gelangen müssen.
Eine wesentliche Aufgabe wird in diesem Rahmen dem 'Europäischen Datenschutzausschuss' zukommen. Dieser ist ein neues rechtlich selbstständiges Gremium, in dem Vertreter der EU-Datenschutzbehörden verbindliche Entscheidungen in grenzüberschreitenden Datenschutzfällen treffen.
Es ist von zentraler Bedeutung, dass die deutschen Datenschutzbehörden in diesem Gremium einheitlich und stark vertreten sind. Nur so kann den Rechten und Interessen von Betroffenen aus Deutschland wirksam auf EU-Ebene Gehör verschafft und die Stellung des EU-Datenschutzausschusses gegenüber anderen Akteuren auf EU-Ebene insgesamt gestärkt werden. Anlässlich des Europäischen Datenschutztages werbe ich daher für die Schaffung entsprechender innerstaatlicher Strukturen, die eine derartige Vertretung deutscher Interessen im Datenschutz in Brüssel ermöglichen." (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
-
Digitale Aufsicht im Praxistest
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
-
BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
-
Auslegung der Digitalrechtsakte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
-
Pilotprojekt KI-Reallabor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.