Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Zukunft des modernen Datenschutzes


BvD Verbandstag: Experten diskutieren über die Chancen und Risiken des modernen Datenschutzes
Fachtagung des Berufsverbandes mit Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziére, der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, dem Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband Klaus Müller, Prof. Dr. Andreas Roßnagel vom Institut für Wirtschaftsrecht Universität Kassel und Prof. Dr. Sarah Spiekermann, Wirtschaftsuniversität Wien im NH Hotel Berlin Mitte

(17.04.15) - Die Zukunft des modernen Datenschutzes, die Chancen und die damit verbundenen Risiken durch stetig steigende Nutzung von Daten sind die Themen über die aktive Datenschutzpraktiker mit Fachleuten aus Politik und Wirtschaft auf dem BvD Verbandstag 2015 am 12. Mai in Berlin diskutieren. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziére eröffnet mit seinem Vortrag zum Thema "Datenschutz als Grundrechtsschutz in Deutschland und Europa" den BvD Verbandstag. Frau Voßhoff als Schirmherrin der Veranstaltung spricht in ihrer Keynote über aktuelle Entwicklungen im Datenschutz. Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. spricht über die Risiken der Verbraucher in Hinblick auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Welche Auswirkungen neue Datenflüsse jetzt und in Zukunft auf die Privatsphäre haben, zeigen Prof. Dr. Andreas Roßnagel und Prof. Dr. Sarah Spiekermann in ihren Vorträgen auf. Zusätzlich bietet der BvD 16 Fachvorträge am Nachmittag an, die von den Teilnehmern des BvD Verbandstages besucht werden können.

In den Fachvorträgen werden die Inhalte des Plenums aufgegriffen und von den Referenten weiter vertieft. Der BvD erwartet am Verbandstag wieder großen Zulauf, gerade mit Blick auf die aktuellen, täglichen Nachrichten und Diskussionen in der Öffentlichkeit rund um die Vorratsdatenspeicherung, die EU-Datenschutz-Grundverordnung und der Kontrolle von persönlichen Daten. "Wer sich durch guten Datenschutz das Vertrauen seiner Partner und Kunden verdient, der wird langfristig erfolgreich sein. Noch immer aber gibt es Anbieter und deren Lobbyisten, die diesen Zusammenhang nicht erkannt haben. Sie beharren noch immer auf dem Mantra: >mehr Daten, weniger Regelung, mehr Geschäft", erklärt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD.

"Unglücklicherweise scheint der Rat der EU in den Diskussionen um die EU-DSGVO diesen Forderungen nachzugeben und gibt ein ums andere Mal die Rechte seiner Bürger her, um zweifelhafte und einseitige Datenverarbeitungen zu ermöglichen. Damit wäre nur eines erreicht: Die Daten der Bürger und deren Rechte werden zur digitalen Ware", äußert sich Thomas Spaeing.

Umfragen belegten permanent, dass den Menschen die Sicherheit ihrer Daten etwas wert sei und sie zunehmend danach ihre Dienstleister auswählen. Grund genug für den BvD, dieses aktuelle Thema zum Leitmotiv des diesjährigen BvD Verbandstages zu machen. "Wir freuen uns darauf, mit der Veranstaltung eine Plattform anbieten zu können, auf der sich Experten aus Politik und Wirtschaft mit Datenschutzbeauftragten aus der Praxis über den modernen Datenschutz, über neue Lösungen, aber auch den damit verbundenen Risiken grundlegend austauschen können.", sagt Jürgen Hartz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des BvD.

Am Vortag des BvD Verbandstages, am 11. Mai 2015 werden drei Fachseminare zu den Themen: Awareness-Kampagnen, Interessensabwägung und Risikobewertung sowie Kommunikation angeboten. (BvD: ra)

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen