Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Datenschutz & Bußgeldpraxis


Einheitliche Regeln für Datenschutzbußgelder in Europa
Ahndung von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)



Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die endgültigen Leitlinien zur Bußgeldzumessung nach einer öffentlichen Konsultation angenommen. Damit erfolgt die Bußgeldpraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa nun nach einheitlichen Maßstäben. Als Repräsentantinnen der deutschen Datenschutzaufsicht waren auf europäischer Ebene die Datenschutzaufsichtsbehörden Berlins, Hessens und des Bundes beteiligt.

Die europäischen Aufsichtsbehörden dürfen bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Bußgelder erlassen. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Mit den nun verabschiedeten Leitlinien zur Bußgeldzumessung wird die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben europaweit harmonisiert. Hierfür sehen die Leitlinien ein aus fünf Schritten bestehendes Zumessungsverfahren vor, dass insbesondere die Art und Schwere der Verstöße sowie den Umsatz der betreffenden Unternehmen berücksichtigt. Zuvor hatten bereits die deutschen Aufsichtsbehörden mit dem nunmehr abgelösten Bußgeldkonzept der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Ende 2019 gezeigt, dass auch in einem föderalen Aufsichtssystem eine Vereinheitlichung der Bußgeldpraxis möglich ist.

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), sagte: "Durch die europäischen Leitlinien zur Bußgeldzumessung wird das Vorgehen der Aufsichtsbehörden bei der Sanktionierung von Datenschutzverstößen transparenter. Das Fünf-Schritte-Verfahren gibt klare Regeln für die Zumessung von Geldbußen vor und trägt somit zu einem nachvollziehbareren Verwaltungshandeln bei. Ich freue mich, dass die Berliner Datenschutzbehörde dieses Konzept entscheidend mitgeprägt und damit einen wichtigen Beitrag zu einer weiteren Harmonisierung der europäischen Bußgeldpraxis geleistet hat."

Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), erkärte: "Mit der Verabschiedung der Bußgeldleitlinien findet ein intensiver Austausch zwischen den Mitgliedstaaten zu einem wohl abgewogenen Kompromiss. Dieser trägt zum einen den unterschiedlichen Rechtstraditionen in den EU-Mitgliedstaaten Rechnung und leistet zum anderen einen grundlegenden und lang erwarteten Beitrag zur Harmonisierung der Bußgeldzumessung. Mithin wird nun die erforderliche Transparenz der Bußzumessung gewährleistet, die der immensen Höhe der Bußgelder Rechnung trägt."

Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), stellte fest: "Eine Entscheidung, auf die sehr viele Stellen schon lange mit Spannung gewartet haben. Historisch haben wir nun erstmals eine Vereinheitlichung der Bußgeldpraxis von Datenschutzbehörden in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten. Die Leitlinien sind damit der konsequente nächste Schritt in der europäischen Integration und können künftig auch Vorbild und Orientierung für die Durchsetzung anderer EU-Gesetze sein." (BfDI: ra)

eingetragen: 12.06.23
Newsletterlauf: 01.08.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BfDI kritisiert Nachrichtendienstgesetze

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen