Elektronische Gesundheitskarte und Datenschutz
Kommerzielle Verwertung aller gespeicherten Patientendaten muss auch künftig "wirksam ausgeschlossen sein"
Grüne mahnen Datenschutz bei elektronischer Gesundheitskarte an
(20.03.09) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen. So müsse die kommerzielle Verwertung aller gespeicherten Patientendaten auch künftig "wirksam ausgeschlossen sein", fordert die Fraktion in einem Antrag (16/12289), über den am Donnerstagnachmittag im Plenum des Bundestages beraten wurde.
Zudem betonen die Grünen-Abgeordneten, dass die "Freiwilligkeit der medizinischen Anwendungen" der Gesundheitskarte "unter keinen Umständen" aufgegeben werden dürfe.
Ferner müsse das Freiwilligkeitsprinzip auch für Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten, heißt es in der Vorlage weiter. Sie müssten "selbst entscheiden können, ob sie am Online-Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte teilnehmen oder nicht".
Zugleich mahnt die Fraktion, bei der Einführung der Gesundheitskarte unangemessenen Zeitdruck zu vermeiden. In jeder weiteren Entwicklungsstufe bedürfe es eines Evaluierungsprozesses, bevor die nächste Stufe angegangen werde. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
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Datenschutzbericht für das Jahr 2022
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Bericht gibt einen Überblick über die vielfältigen Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit, die von Hansen und ihren Mitarbeitenden im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) im vergangenen Jahr bearbeitet wurden. Zum täglichen Geschäft gehören leider auch zahlreiche Datenpannen, die vermieden hätten werden müssen - und dies selbst im sensiblen Gesundheitsbereich.
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Schutzniveau personenbezogener Daten
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat auf der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 1. März 2023 eine Stellungnahme zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission zum EU-US-Datenschutzrahmen (EU-U.S. Data Privacy Framework) verabschiedet. Darin begrüßt er wesentliche Verbesserungen wie die Einführung von Anforderungen an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit für die nachrichtendienstliche Datenerhebung in den USA und den neuen Rechtsbehelfsmechanismus für betroffene Personen aus der EU.
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Authentifizierung an der Hotline
Nach Beratung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ändern erste Telekommunikationsdienstleister ihre Authentifizierung bei der telefonischen Kundenbetreuung. Eine sichere Authentifizierung von Anrufern durch die Kundenbetreuung ist wichtig, da möglicherweise personenbezogene Daten preisgegeben werden oder Verträge geändert werden können.
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Facebook-Fanpage nicht datenschutzkonform
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI, Professor Ulrich Kelber, hat das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Ein entsprechendes Schreiben hat der BfDI versendet. Das BPA hatte ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit diesen umzusetzen.
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BfDI begrüßt Urteil zu polizeilichen Datenanalysen
Das Bundesverfassungsgericht hat eine grundlegende Entscheidung zu Datenanalysen in polizeilichen Dateien getroffen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.